Politik und Markt
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Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) hat am 01.04.2019 für das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) ein förmliches Vergabeverfahren auf bund.de bekannt gemacht.
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Das EMAS-System (Eco-Management and Audit Scheme) der EU soll für ein effektives Umweltmanagement in Unternehmen und Institutionen stehen. Doch wie kann dies in Vergabeverfahren berücksichtigt werden? Das Umweltbundesamt (UBA) hat hierzu eine neue Broschüre veröffentlicht.
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Nach Angaben der Bundesregierung liegen die Planungskosten für die Behelfsbrücke im abgesackten Teil der Bundesautobahn A20 nahe der Anschlussstelle Tribsees (Mecklenburg-Vorpommern) bei etwa 400.000 Euro.
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Das aktualisierte „Rechtsgutachten umweltfreundliche öffentliche Beschaffung“ des Umweltbundesamtes (UBA) geht auf die vergaberechtlichen Regelungen hinsichtlich der Berücksichtigung von Umweltaspekten ein und zeigt auf, wie bei der Beschaffung von Waren und Dienstleistungen auf diese geachtet werden kann.
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„Träger nach § 21 des SGB 3 haben bei der Ausführung eines öffentlichen Auftrags über Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen nach dem SGB 2 oder 3 ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im pädagogischen Bereich in den Kalenderjahren 2019 bis 2022 mindestens das Entgelt nach § 4 zu zahlen. Setzt der Träger Leiharbeitnehmerinnen oder Leiharbeitnehmer ein, so hat der Verleiher mindestens das Entgelt nach § 4 zu zahlen“,
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Der Busverkehr in Berlin wird komplett elektrisch – die erste Phase der Umstellung erfolgt mit finanzieller Unterstützung des Bundesumweltministeriums (BMU) und des Bundesverkehrsministeriums (BMVI). Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) stellen den regulären Linienbetrieb auf E-Busse um und haben damit zukünftig die größte Elektrobusflotte der Verkehrsunternehmen Deutschlands.
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Die Bundesingenieurkammer (BIngK) hat die von ihr veröffentlichte Ingenieurstatistik aktualisiert.
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Baden-Württemberg hat die Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über die Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich (VergabeVwV) überarbeitet. Sie tritt heute, zum 1. April in Kraft. Die UVgO wird dort zur Anwendung empfohlen; es gibt keine zwingende E-Vergabe.
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Die Bundesregierung bewertet die Möglichkeiten für Startups, an öffentlichen Ausschreibungen teilzunehmen, als gut.
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Die Bundesregierung äußert sich in ihrer Antwort (19/8165) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/7582) zum Vergabeverfahren für das Empfangsgebäude des geplanten Fern- und Regionalbahnhofs Hamburg-Diebsteich.