Politik und Markt
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Die Auftragsberatungsstelle Schleswig-Holstein hat in einem Positionspapier ihre wichtigsten Forderungen auf dem Weg zu einem mittelstandsfreundlichen Vergaberecht in Schleswig-Holstein zusammengestellt.
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Mit der Einführung der neuen Funktion „Teilbedarfserhebung“ ist die zweite Entwicklungsstufe des Bedarfserhebungstools (BET) umgesetzt worden. Die neue Funktion dient dazu, den Prozess der Bedarfsabfrage sowohl innerhalb der Behörden als auch behördenübergreifend abwickeln zu können.
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Ende Juli 2017 ist eIDAS-Durchführungsgesetz in Kraft getreten, mit dem das nationale Recht an die europäische eIDAS-Verordnung für digitale Signaturen und elektronische Identifikationssysteme (eID) angepasst wird. Mit Inkrafttreten der eIDAS Verordnung wurde in Deutschland die Signaturrichtlinie aufgehoben, das seit 2001 gültige Signaturgesetz (SigG) und die dazugehörige Signaturverordnung (SigV) werden von eIDAS mehr oder weniger abgelöst.
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Es bleibt dabei – beinahe jede dritte Preisprüfung endet mit einer Rechnungskürzung. Zu einem ähnlichen Ergebnis wie in den Vorjahren kam auch die aktuell veröffentlichte Preisprüfstatistik 2016 des BMWi für geprüfte öffentliche Aufträge und Zuwendungen.
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Die beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) eingerichtete Cannabis-Agentur hat den Anbau in Deutschland und die Lieferung von Cannabis zu medizinischen Zwecken im Umfang von rund 6.600 Kilogramm innerhalb von vier Jahren ausgeschrieben.
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In Großbritannien wurden neue Ergebnisse einer Auktionsrunde zur Förderung Erneuerbarer-Energien-Projekte veröffentlicht. Innogy und Dong Energy erhalten dabei Zuschläge für große Offshore–Windparks, einer davon wird sogar der größte weltweit sein.
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Im Rahmen einer im Bundesumweltministerium in Berlin stattgefunden Preisverleihung zum „Papieratlas 2017“ hat Bundesumweltministerin Dr. Barbara Hendricks die recyclingpapierfreundlichsten Städte Deutschlands ausgezeichnet.
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Das Landesinstitut für Arbeitsgestaltung (LIA.nrw) ist seit Juli 2017 zuständig für die Aufgaben der Prüfbehörde nach § 14 Abs. 1 des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW (TVgG NRW).
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Offiziell ist das Aus für LiMux noch gar nicht besiegelt, aber die Homepage dazu findet sich schon jetzt nicht mehr auf dem Webangebot der Münchener Verwaltung, wie der Branchendienst heise online berichtet. Anfang des Jahres hatte die rot-schwarze Regierungskoalition im Münchener Rathaus die Remigration auf „marktübliche Standardprodukte“ beschlossen (s. Vergabeblog.de vom 15/02/2017, Nr. 29312).
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Nach dem Willen der neuen Landesregierung in NRW soll das Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen nochmals überarbeitet werden. Bereits im Januar 2017 war eine Neufassung des “TVgG NRW” beschlossen worden (siehe dazu Vergabeblog.de vom 01/02/2017, Nr. 29008).