Kategorie:
Politik und Markt
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Städte, Gemeinden, Landkreise und Regionen können sich ab sofort beim Wettbewerb „Klimaaktive Kommune 2018“ bewerben. Prämiert werden u.a. Maßnahmen zur Steigerung der Ressourceneffizienz. Die Projekte können zum Beispiel aus den Bereichen Beschaffung, Stadtplanung und -entwicklung, Mobilität und Fuhrpark oder Infrastruktur kommen und mit technischen, organisatorischen oder sozialen Innovationen verbunden sein.
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Dass der Tatbestand der Dringlichkeit bei der Beschaffung kein Allheilmittel für kurzfristige Bedarfsspitzen ist, wurde schon am Beispiel der Berliner U-Bahn deutlich (Vergabeblog berichtete u.a. hier und hier).
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Per Rundschreiben hatte der Berliner Senat bereits Ende 2017 beschlossen, die Umweltschutzanforderungen für die Beschaffung von Fahrzeugen zu aktualisieren, um die Dienstwagenflotte schrittweise auf emissionsarme Fahrzeuge, wie Hybrid- und Elektrofahrzeuge, umzustellen.
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Die Bundesregierung hat sich zu dem Desaster bei der Einführung des „besonderen elektronischen Anwaltspostfachs“ (beA) geäußert. Sie will nun sicherstellen, dass das beA so zügig wie möglich wieder in Betrieb genommen werden kann.
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In seinem am gestrigen Montag vorgelegten Jahresbericht hat der Thüringer Rechnungshof vermehrt Verstöße der Kommunen gegen das Vergaberecht festgestellt. Diese würden häufig Aufträge nicht an das wirtschaftlichste Angebot vergeben, sondern nach dem Motto “bekannt und bewährt” regelmäßig ortsansässige Unternehmen bevorzugen. Mit dieser Vergabepraxis setzten die Kommunen nicht zuletzt auch erhaltene Fördermittel aufs Spiel.
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An die Landesverwaltung in Nordrhein-Westfalen werden geschätzt bis zu fünf Millionen Rechnungen jährlich versendet. Weniger als ein Zehntel davon auf elektronischem Weg. Dies soll sich bald ändern. Ziel der Anpassung des E-Government-Gesetzes NRW ist ein von der Auftragsvergabe bis zur Bezahlung durchgängig elektronischer Prozess.
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Die deutschen Bieter Thyssenkrupp Marine Systems und Lürssen sind aus dem Vergabeverfahren zum Bau des neuen Mehrzweckkampfschiffs ausgeschieden, wie u.a. Spiegel-Online und das Handelsblatt berichten.
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Jüngst erst wurde Österreich von der EU-Kommission wegen Nichtumsetzung von Vergaberichtlinien verklagt (siehe Vergabeblog.de vom 08/12/2017, Nr. 34634). Jetzt hat die Alpenrepublik schon wieder ein Vertragsverletzungsverfahren am Hals. Dabei geht es um eine vergaberechtliche Besonderheit: In Niederösterreich können Unternehmen gegen Vergabeentscheidungen öffentlicher Auftraggeber nicht direkt vor das insoweit zuständige Landesverwaltungsgericht ziehen, sondern müssen zunächst eine Schlichtungsstelle einschalten.
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Mit dem „Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen“ (AVPQ) bietet die Auftragsberatungsstelle Schleswig-Holstein in Zusammenarbeit mit der IHK zu Lübeck einen einfachen und rechtssicheren Weg zum Nachweis der Präqualifizierung an. Die AVPQ soll die bisherige Plattform „Präqualifizierung VOL“ ablösen.
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Ein Interessenbekundungsverfahren (IBV) kann nicht als Instrument zur Markterkundung genutzt werden. Es ist vielmehr ein Bewerbungsverfahren zur Auswahl von Bewerbern in Verbindung mit einer Beschränkten Ausschreibungen oder Freihändigen Vergabe. Darauf weist die Auftragsberatungsstelle Hessen hin. Das IBV ersetzt in Hessen den Teilnahmewettbewerb.












