Politik und Markt
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Im Landtag sind die Änderungen zum Vergabegesetz in Mecklenburg-Vorpommern abschließend erörtert und beschlossen worden. „Wir haben das Vergabegesetz weiterentwickelt und das Verfahren insgesamt praxisnäher gestaltet. Gleichzeitig ist festgeschrieben worden, dass bei öffentlichen Aufträgen in jedem Fall ein Mindestlohn von 8,50 Euro gezahlt wird“, sagte der Minister für Wirtschaft, Bau und Tourismus Harry Glawe am Mittwoch in Schwerin.
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Im Gespräch mit der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, Barbara Hendricks, erörterten die Bauspitzenverbände wichtige Positionen zu VOB und Bauvertragsrecht, zur Deregulierung im Bauproduktenrecht und zur Ressourceneffizienz durch Kreislaufwirtschaft, speziell durch die Anforderungen zur neuen Mantelverordnung. Die Postionen waren auch Thema der gemeinsamen Pressekonferenz am 13. Januar 2016.
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Der Bund hat im vergangenen Jahr einen Haushaltsüberschuss von 12,1 Milliarden Euro erwirtschaftet. Dieser Überschuss geht vollständig in die Rücklage zur Finanzierung von Belastungen im Zusammenhang mit der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern und Flüchtlingen.
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Zahlreiche Brücken an Bundesfernstraßen im Saarland sind in einem schlechten baulichen Zustand, während die weitaus meisten Brücken an Bundesfernstraßen in Sachsen offensichtlich in einem guten oder sehr guten baulichen Zustand sind.
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Im Rahmen des vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) geförderten Projektes „Verwendung von Dienstleistungsnormen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge“ (INS-Basisuntersuchung 1272) wurde ein Praxisleitfaden entwickelt, in dem die rechtssichere Verwendung von Dienstleistungsnormen bei der öffentlichen Auftragsvergabe dargestellt wird.
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Der zum 1.1.2016 in Kraft getretene hessische Vergabeerlass löst die konsolidierte Fassung von 2011 in der Fassung von 2015 ab.
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Der DStGB hatte Ende vergangenen Jahres zum Referentenentwurf zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung Stellung genommen.
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Anlässlich der Verabschiedung des Gesetzes zur Modernisierung des Vergaberechts durch den Deutschen Bundestag hat der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes, Rechtsanwalt Felix Pakleppa, in Berlin erklärt:
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Vielfach verhinderten die Ausschreibungsbedingungen die Teilnahme von kleinen und mittleren Unternehmen an öffentlichen Vergabeverfahren. Das teilte der bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung vor Kurzem dem Bundeskartellamt mit.