Politik und Markt
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Im Rahmen des vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) geförderten Projektes „Verwendung von Dienstleistungsnormen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge“ (INS-Basisuntersuchung 1272) wurde ein Praxisleitfaden entwickelt, in dem die rechtssichere Verwendung von Dienstleistungsnormen bei der öffentlichen Auftragsvergabe dargestellt wird.
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Der zum 1.1.2016 in Kraft getretene hessische Vergabeerlass löst die konsolidierte Fassung von 2011 in der Fassung von 2015 ab.
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Der DStGB hatte Ende vergangenen Jahres zum Referentenentwurf zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung Stellung genommen.
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Anlässlich der Verabschiedung des Gesetzes zur Modernisierung des Vergaberechts durch den Deutschen Bundestag hat der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes, Rechtsanwalt Felix Pakleppa, in Berlin erklärt:
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Vielfach verhinderten die Ausschreibungsbedingungen die Teilnahme von kleinen und mittleren Unternehmen an öffentlichen Vergabeverfahren. Das teilte der bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung vor Kurzem dem Bundeskartellamt mit.
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Die Bundesregierung beurteilt Inhouse-Vergaben von Energienetzen kritisch. Wenn eine Kommune sich im Wettbewerb als der am besten geeignete Bewerber herausstelle, solle sie den Netzbetrieb allerdings übernehmen können.
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Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) fordert saubere Bedingungen bei der öffentlichen Auftragsvergabe. Das Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts setze die Vorgaben der europäischen Vergaberichtlinie nicht ausreichend um.
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Die Bundesregierung habe wichtige Vorhaben aus ihrem Koalitionsvertrag mit Bezug auf Korruption und Transparenz angestoßen, die Umsetzung gehe jedoch oft nicht weit genug, so die Antikorruptionsorganisation Transparency International Deutschland e.V. (TI Deutschland).
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Nachdem am Mittwoch, 16.12.2015, der Bundestagsausschuss für Wirtschaft und Energie mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen dem Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Vergaberechts zustimmte, hat gestern, am 17.12.2015, auch der Bundestag in zweiter und dritter Lesung die Beschlussempfehlung (Gesetzentwurf in der Ausschussfassung) angenommen.