Politik und Markt
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„Öffentliche Auftraggeber brauchen mehr Flexibilität im Vergaberecht, um Bauvorhaben bedarfs- und kostengerechter verwirklichen zu können. Die Möglichkeit, ein Vorhaben einheitlich zu vergeben, ohne in einem Rechtsstreit zu enden, muss verbessert werden“.
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Die Frist von 15 Kalendertagen zur zulässigen Einreichung eines Nachprüfungsantrages nach Nichtabhilfe auf eine Rüge sollte im Gesetz als Einrede ausgestaltet werden, die der Auftraggeber geltend machen kann aber nicht muss. Diese kleine aber feine Änderung im Bereich der (Un-)Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen würde den Beteiligten Spielräumen bieten und könnte Nachprüfungsverfahren verhindern.
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Mit dem Bearbeitungsstand 09.11.2015, 16:57 Uhr, ist der erwartete Referentenentwurf der Vergabeverordnung nunmehr verfügbar.
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Die reine Betrachtung des Angebotspreises greift bei Produkten, die Folgekosten verursachen, zu kurz. Ein neues Tool des Umweltbundesamtes hilft dabei, Lebenszykluskosten für Computer, Multifunktionsgeräte, Monitore, Rechenzentren, Bodenbeläge, Kühlschränke und Geschirrspülmaschinen umfassend zu berechnen.
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Gestern fand in Berlin vor dem federführenden Bundestagsausschuss für Wirtschaft und Energie die öffentliche Anhörung der geladenen Experten statt. Oben das Video, nachfolgend der Bericht.
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„Die Risiken von Ausschreibungen bei der Windenergie, Photovoltaik-Dachanlagen und der Wasserkraft überwiegen bei weitem die Chancen. Der BEE lehnt Ausschreibungen bei diesen Technologien deshalb weiterhin ab“, sagt Dr. Hermann Falk, Geschäftsführer des Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE).
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Heute fand von 14:00 bis 16:00 Uhr vor dem federführenden Ausschuss für Wirtschaft und Energie die öffentliche Anhörung der geladenen Sachverständigen statt. Die Stellungnahmen der Sachverständigen finden Sie hier. Weitere Informationen folgen.
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Die Modernisierung des Vergaberechts ist Thema einer Öffentlichen Anhörung, die der Ausschuss für Wirtschaft und Energie des Deutschen Bundestages am Montag, den 9. November, durchführen wird.
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Am 16.10. fand die erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Modernisierung des Vergaberechts (Vergaberechtsmodernisierungsgesetz – VergRModG) im Deutschen Bundestag statt.