Politik und Markt
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Die Berliner Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung hat ein Rundschreiben (WiTechForsch II G Nr. 2/2015) zur Eignungsprüfung herausgegeben, abzurufen im Mitgliederbereich des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW). Noch kein Mitglied? Zur Mitgliedschaft geht es hier.
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Mecklenburg-Vorpommern ändert seinen Wertgrenzenerlass vom 19.12.2014 für beschränkte Ausschreibungen und freihändige Vergaben für Leistungen zur Unterbringung, Sicherung, Versorgung oder Betreuung von Flüchtlingen. Für Bauleistungen wird die Grenze auf 4,5 Mio Euro angehoben. Sie finden die Verwaltungsvorschrift zur Änderung des Wertgrenzenerlasses sowie den Erlass vom 19.12.2014 in der Bibliothek im Mitgliederbereich des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW).
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Der Bundestag hat am 24. September 2015 mit dem Protokollerklärungsgesetz eine Regelung beschlossen, die Unternehmen aus der Digitalwirtschaft und aus anderen Branchen gegenüber kommunalen Betrieben stark benachteiligt. Nach dem neuen § 2 b UStG werden Kommunalbetriebe künftig vermehrt von der Umsatzsteuer befreit.
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Die Ausgaben des Bundes sollen in diesem Jahr um 5,1 Milliarden Euro auf 306,7 Milliarden Euro erhöht werden. Die Ausgabenerhöhung dient vor allem der Finanzierung der Kosten für Aufgaben im Zusammenhang mit der steigenden Anzahl von Flüchtlingen und Asylbewerbern.
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Eine neue Broschüre des Umweltbundesamtes (UBA) informiert über die wichtigsten rechtlichen Regelungen zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung und zeigt, wie diese sinnvoll organisiert werden kann. Abzurufen hier.
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Der BDVR hat zum Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Vergaberechts Stellung bezogen. Der BDVR fordert, “die Rechtswegzuweisung im Vergaberecht generell zu überdenken und die Zuständigkeit für Vergaberechtsstreitigkeiten insgesamt (wieder) in die Hände der Verwaltungsgerichtsbarkeit zu geben”.