Politik und Markt
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Der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) weist mit Blick auf die Unterbringung von Flüchtlingen in den Städten und Gemeinden darauf hin, dass auch die Beschaffung von nachhaltigen und längerfristig verwendbaren Unterkünften insbesondere in Holzbauweise geprüft werden sollte. Hierfür sprechen nicht zuletzt die immer häufigeren Meldungen zu überteuerten „Containerpreisen“ bei der Flüchtlingsunterbringung (z.B. „Containerhersteller verzehnfachen ihre Preise“; WELT vom 01.10.2015).
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“Für die im Zuge der Unterbringung der hohen Zahl von Flüchtlingen zu beschaffenden Leistungen stellten die aktuellen Wertgrenzen für das Land bezüglich der Erstaufnahmeeinrichtungen und für die Kommunen bei der anschließenden weiteren Unterbringung keine hinreichende Erleichterung mehr dar”.
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Die Berliner Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung hat ein Rundschreiben (WiTechForsch II G Nr. 2/2015) zur Eignungsprüfung herausgegeben, abzurufen im Mitgliederbereich des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW). Noch kein Mitglied? Zur Mitgliedschaft geht es hier.
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Mecklenburg-Vorpommern ändert seinen Wertgrenzenerlass vom 19.12.2014 für beschränkte Ausschreibungen und freihändige Vergaben für Leistungen zur Unterbringung, Sicherung, Versorgung oder Betreuung von Flüchtlingen. Für Bauleistungen wird die Grenze auf 4,5 Mio Euro angehoben. Sie finden die Verwaltungsvorschrift zur Änderung des Wertgrenzenerlasses sowie den Erlass vom 19.12.2014 in der Bibliothek im Mitgliederbereich des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW).
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Der Bundestag hat am 24. September 2015 mit dem Protokollerklärungsgesetz eine Regelung beschlossen, die Unternehmen aus der Digitalwirtschaft und aus anderen Branchen gegenüber kommunalen Betrieben stark benachteiligt. Nach dem neuen § 2 b UStG werden Kommunalbetriebe künftig vermehrt von der Umsatzsteuer befreit.