Politik und Markt
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Der Bund kann in diesem Jahr Ausgaben in Höhe von 476,81 Milliarden Euro tätigen. Die Nettokreditaufnahme soll bei 39,03 Milliarden Euro liegen und damit im Rahmen der Schuldenbremse des Grundgesetzes. Das hat der Haushaltsausschuss am Donnerstagabend nach rund 9,5-stündiger Bereinigungssitzung beschlossen. Gegenüber dem Vorjahressoll steigen die Ausgaben damit um 3,4 Prozent. 2023 lag das Soll bei 461,2 Milliarden Euro, die Nettokreditaufnahme bei 27,4 Milliarden Euro.
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Auf Grundlage des Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetzes sind zum 01.01.24 Änderungen im Wettbewerbsregistergesetz und in der Verordnung PR Nr 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen vorgenommen worden:
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Der Öffentliche Gesamthaushalt hat in den ersten drei Quartalen des Jahres 2023 rund 7,7 % mehr ausgegeben, aber nur 6,1 % mehr eingenommen als im Vorjahreszeitraum: Einnahmen von 1 337,8 Milliarden Euro standen Ausgaben von 1 429,3 Milliarden Euro gegenüber. Damit schlossen die Kern- und Extrahaushalte von Bund, Ländern, Gemeinden und Sozialversicherung die ersten drei Quartale 2023 mit einem – in Abgrenzung der Finanzstatistik errechneten – Finanzierungsdefizit von 91,5 Milliarden Euro ab.
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Mit der neuen Ökodesign-Verordnung sollen nachhaltige Produkte zur neuen Norm in der EU werden: Die beiden Gesetzgeber, das Europäische Parlament und der Rat der EU, haben sich auf die neuen Regeln vorläufig geeinigt.
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In Sachsen-Anhalt gilt seit dem 01.01.2024 eine neue Auftragswerteverordnung, die die Verfahrenswahl unterhalb der maßgeblichen EU-Schwellenwerte regelt. Neben den qualitativen Voraussetzungen der Verfahrenswahl gilt:
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Transparenz ist eine der Säulen der Prüfungsarbeit, des Europäischen Rechnungshofes (EuRH). Im Dezember wurde ein Bericht über die Vergabe öffentlicher Aufträge in der EU veröffentlicht, in dem die Prüfer darauf hinweisen, dass der Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge in den letzten 10 Jahren zurückgegangen ist (siehe Vergabeblog.de vom 05/12/2023, Nr. 55127). Einen konkreten Beitrag zur Transparenz soll zudem das eigene Dashboard für das öffentliche Auftragswesen bringen. Hierzu schreibt der Rechnungshof:
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Das Gesetz zur Änderung des Thüringer Vergabegesetzes – Bürokratieabbau und Verfahrensvereinfachung im Thüringer Vergaberecht vom 16. November 2023 wurde am 30. November 2023 im Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 14 (S. 331 ff) verkündet und trat am 1. Januar 2024 in Kraft.
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Die Europäische Kommission und der Europäische Investitionsfonds (EIF) haben eine Eigenkapital-Fazilität für den Verteidigungsbereich eingerichtet. Mit 175 Millionen Euro sollen Innovationen im Verteidigungsbereich unterstützt werden. Der Schwerpunkt wird auf Technologien mit doppeltem Verwendungszweck liegen, die
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Der Haushaltshaltausschuss hat sich am Donnerstag, 11. Januar 2024, im Rahmen einer öffentlichen Anhörung mit dem noch in der Beratung befindlichen Haushalt 2024 befasst.
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Die Europäische Kommission hat zwei Verordnungen zur Änderung der allgemeinen Vorschriften für geringfüge Beihilfen (De-minimis-Verordnung) und der Vorschriften für geringfügige Beihilfen für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI) wie Leistungen im öffentlichen Verkehr und in der Gesundheitsversorgung (DAWI-De-minimis-Verordnung) erlassen.