Politik und Markt
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Das Ob und vor allem Wie der Verlängerung des Betreibervertrags der Bundesrepublik mit Toll Collect (unsere Berichterstattung dazu finden Sie hier) war seit dessen Bekanntwerden Gegenstand diverser Spekulationen. Nun antwortete die Regierung auf eine entsprechende Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/3137).
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In der mittelfristigen Finanzplanung sind derzeit noch keine Einnahmen aus der Infrastrukturabgabe berücksichtigt. Dies schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/3479) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/3138) zum Referentenentwurf zur Pkw-Maut. Quelle: Bundestag
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Die Vergabepraxis für Arbeitsmarktdienstleistungen durch die Bundesagentur für Arbeit sorgt nach Ansicht der Bundesregierung nicht für einen Preiskampf zulasten der Qualität.
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Der Gesetzesentwurf für das neue Hessische Vergabe- und Tariftreuegesetz geht in die nächste Runde:
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Die Berliner Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt hat ein neues Informationsangebot für öffentliche Beschaffungsstellen, Unternehmen, Planer, Architekten und alle, die sich für umweltverträglichen Einkauf interessieren, geschaffen.
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Die Allianz für nachhaltige Beschaffung hat auch im Jahr 2014 ihre Arbeit erfolgreich fortgesetzt. Dabei war das Jahr insbesondere geprägt vom Inkrafttreten der drei neuen EU-Richtlinien zum Vergaberecht im April 2014.
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„Auch im aktuellen Bundeshaushalt liegen die Investitionsmittel für die Infrastruktur deutlich unter dem tatsächlichen Bedarf. Unsere Infrastruktur wird weiter unzureichend unterhalten. Dies ist kein gutes Signal für den Standort Deutschland.“, so der Kommentar von Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes.
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Eine Arbeitsgruppe des DIHK und VertreternInnen der Auftragsberatungsstellen hat sich mit den wichtigsten Aspekten der neuen Vergaberichtlinie 2014/24/EU befasst und ein Positionspapier erarbeitet.
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Um die sog. „No-Spy-Klausel“ bei Auftragsvergaben geht es in der Antwort der Bundesregierung (18/3337) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/3136). Nach Ansicht der Bundesregierung ist die Verwendung in Vergabeverfahren rechtlich zulässig. Das sah die VK Bund bekanntermaßen anders.
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Der Bundesrechnungshof (BRH) hat keine für die Entlastung der Bundesregierung wesentlichen Abweichungen zwischen den in den Rechnungen und in den Büchern aufgeführten Beträgen im Haushaltsjahr 2013 festgestellt.