Politik und Markt
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Am 19.07.2012 findet die konstituierende Sitzung der Regionalgruppe Köln-Bonn-Koblenz des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW) in Koblenz statt. Hans-Peter Müller vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) wird zum “Spannungsverhältnis von Vergabe- und Preisrecht” vortragen, RA Oliver Weihrauch, Caspers Mock Anwälte, zum Vergabe- und Tariftreuegesetz NRW. Die Gruppe zählt bereits rund 100 Mitglieder. Teilnahme kostenlos. Anmeldung im Mitgliederbereich des DVNW.
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Am 26. Juni fanden sich in den Räumlichkeiten des EU-Parlaments unter dem Motto „Konferenz zum elektronischen Vergabeverfahren – Herausforderung und Chance”, rund 350 Teilnehmer aus ganz Europa ein. Es wurden Erfolgsmethoden aus vielen EU-Mitgliedsstaaten sowie Korea vorgestellt. Marc-Christopher Schmidt (Interview im Vergabeblog) vom Beschaffungsamt des BMI hielt eine Präsentation zum Thema eVergabe auf Bundesebene und stellte das Projekt XVergabe vor, bei dem das BeschA die Projektleitung inne hat – erstmals in einer funktionierenden Live-Demonstration. Auf der Konferenz wurde auch klar: Angesichts EU-weit über 300 verschiedener eVergabe-Clients muss dringend eine Lösung für die Bieter gefunden werden.
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Die E-Government-Angebote der öffentlichen Verwaltungen sollen besser werden und weniger kosten. Um diese Ziele zu erreichen, setzen 90 Prozent der Entscheider verstärkt auf Expertise privater Unternehmen. Geplant sind bevorzugt Projektpartnerschaften sowie der Einkauf technischer Dienstleistungen von externen IT-Spezialisten. Das sind die Ergebnisse der Umfrage „Branchenkompass 2012 Public Services“ von Steria Mummert Consulting in Zusammenarbeit mit dem F.A.Z.-Institut.
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Etwa 1,117 Mrd Euro zusätzlicher Kosten werden durch den Bau des Flughafens Berlin Brandenburg (BER) und die Verschiebung seiner Eröffnung entstehen, erklärte der Staatssekretär des Bundesverkehrsministeriums, Rainer Bomba, am heutigen Mittwochvormittag vor dem Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestages. Der weitaus größte Teil, etwa 800 Mio Euro, würde auf zusätzliche Schallschutz- und Risikovorsorge-Maßnahmen entfallen. Schadensersatzzahlungen seien derzeit mit 5 Mio Euro angesetzt.
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„Es ist Zeit zu handeln”, wird der EU-Kommissar für Binnenmarkt und Dienstleistungen, Michael Barnier, in einer aktuellen Pressemeldung der Kommission zur eVergabe zitiert. Dem kann man nur zustimmen, denn nach den ursprünglichen Plänen der Kommission sollte die eVergabe bis 2010 in der EU in allen Fällen möglich sein und in der Hälfte der Fälle auch tatsächlich vollelektronisch abgewickelt werden. Erreicht sind 5-10 %. Entsprechend der Vorschläge der Kommission zur Novellierung der EU-Vergaberichtlinien soll die Umstellung nun bis 2016 gelingen. Dazu hat sie aktuell eine Reihe unterstützender Maßnahmen angekündigt.
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Schon heute haben außereuropäische Unternehmen die Möglichkeit, sich uneingeschränkt an Ausschreibungen der öffentlichen Hand der Bundesrepublik Deutschland zu beteiligen. Für eine Beteiligungsmöglichkeit kommt es dabei auch nicht auf den Abschluss eines Freihandelsabkommens mit der Europäischen Union an. Die Bundesrepublik Deutschland hat ihren Beschaffungsmarkt einseitig geöffnet und gibt damit insbesondere auch außereuropäischen Unternehmen die Möglichkeit, sich an den gesamten öffentlichen Ausschreibungen der öffentlichen Auftraggeber in der Bundesrepublik Deutschland zu beteiligen.
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Das Beschaffungsamt des BMI (BeschA) hat einen “Rahmenvertrag Support und Weiterentwicklung der E-Vergabe” für die zentrale Ausschreibungsplattform des Bundes http://www.evergabe-online.de/ vergeben (Ted-Doc. 2012/S 117-193371). Interessant dabei: Das BeschA beabsichtigt, zukünftig den Quelltext der e-Vergabe als Open Source zur Verfügung zu stellen.
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Irgendwie hat man den Eindruck, so richtig eilig hat es in Europa niemand mit der Umsetzung der EU-Richtlinie zu Vergaben in den Bereichen Sicherheit und Verteidigung (2009/81/EG). Nachdem die EU-Kommission im Januar mit einer sog. “mit Gründen versehenen Stellungnahme”, der zweiten Stufe des Vertragsverletzungsverfahrens nach Artikel 226 EG-Vertrag, von der Bundesregierung die Umsetzung einforderte, musste sie sich anschließend an das Vereinigte Königreich, Bulgarien und Luxemburg wenden. Nun sind Österreich und Polen aufgefordert, endlich ihre Hausaufgaben zu machen.
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Alle Jahre wieder macht sich irgendwer auf, eine zumindest halbwegs vollständige Übersicht der wachsenden Schar elektronischer Bekanntmachungs- und eVergabe-Plattformen zusammenzustellen. Diesmal der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB), zu finden hier.
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Die Öffentlichkeit soll nach dem Willen der Bundesregierung bei der Planung von Großvorhaben künftig stärker beteiligt werden. Dies geht aus dem Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Verbesserung der Öffentlichkeitsbeteiligung und Vereinheitlichung von Planfeststellungsverfahren“ (17/9666) hervor, über den der Bundestag in erster Lesung beraten hat. Vorgesehen ist dazu eine Änderung im Verwaltungsverfahrensgesetz. Eine Verpflichtung des Vorhabenträgers dazu soll indes nicht eingeführt werden.