Preisrecht
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Neue Wertgrenzen in Bayern, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt
Vergabeverfahren sollen schneller und unbürokratischer werden
Seit dem 1. Januar 2025 gelten in sowohl in Bayern als auch in Rheinland-Pfalz und Sachsen Anhalt neue Wertgrenzen für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen. Diese Regelungen betreffen sowohl Liefer-, Dienst- und freiberufliche Leistungen als auch Bauleistungen und sollen den Vergabeprozess erleichtern.