Recht
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Es war spannend zu sehen, wie die Vergabekammern mit der Forderung des EuGH umgehen werden, wonach vergaberechtliche Ausschlussfristen „hinreichend genau, klar und vorhersehbar“ sein müssen. Zumal der EuGH mit dieser Forderung eine britische Norm für europarechtswidrig erklärt hatte, nach der die Einleitung eines (Nachprüfungs-) Verfahrens nur dann zulässig ist, wenn „das Verfahren unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von drei Monaten … eingeleitet wird“ (EuGH, Urteil vom 28.10.2010 – Rs. C-406/08). Immerhin ist die Entscheidung auf eine Schlüsselvorschrift des deutschen Vergaberechts übertragbar – und zwar auf § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB, der eine „unverzügliche“ Rüge verlangt. Das sieht die Vergabekammer des Bundes (VK Bund, Beschluss v. 5.3.2010 – VK 1-16/10) in einer aktuellen Entscheidung jedoch gründlich anders.
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Öffentliche Auftraggeber sind grundsätzlich frei in ihrer Beschaffungsentscheidung. Sie dürfen bestimmte Produkte oder Verfahren vorgeben, wenn es auftrags- und sachbezogene Gründe hierfür gibt. Dies hat nun das OLG Düsseldorf in Abkehr von seiner bisherigen Rechtsprechung entschieden.
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Das Abgeordnetenhaus Berlin macht sich für die Durchsetzung offener Standards in der öffentlichen Verwaltung stark. In einem von allen Fraktionen unterstützten Antrag wird der Senat aufgefordert, hierauf bei der Umsetzung des zwischen Bund und Ländern geschlossenen IT-Staatsvertrags hinzuwirken.
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Update 29.03.: Der federführende Wirtschaftsausschuss, der Ausschuss für Innere Angelegenheiten, der Verkehrsausschuss und der Ausschuss für Städtebau, Wohnungswesen und Raumordnung des Bundesrats hatten insgesamt 16 Änderungsvorschläge eingebracht (BR-Drucksache 40/1/10 vom 15.03.2010). Hiervon wurden auf der Bundesratssitzung am 26. März 12 Änderungsvorschläge angenommen. Den Beschluss des Bundesrates – BR-Drucksache 40/10 (Beschluss) – vom 26. März finden Sie hier.
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Das OLG Düsseldorf hatte mit seiner Entscheidung “Fliegerhorst Ahlhorn” ein städtebauliches Grundstücksgeschäft der öffentlichen Hand für ausschreibungspflichtig erklärt und damit ein wahres Erdbeben in Literatur und Praxis ausgelöst. Mit Urteil vom 25. März (C-451/08) hat sich der EuGH nun den Schlussanträgen von Generalanwalt Mengozzi vom 17.11.2009 angeschlossen und dieser Rechtsauffassung eine Absage erteilt. Wir werden die Entscheidung in Kürze im Vergabeblog ausführlich vorstellen. Den Volltext des Urteils finden Sie derweil hier.
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Das Bundeskartellamt hat sein “Informationsblatt zum Rechtsschutz bei der Vergabe öffentlicher Aufträge” aktualisiert. Es berücksichtigt nun die Änderungen des Gesetzes zur Modernisierung des Vergaberechts vom 20. April 2009. Das 9-seitige Papier gibt einen guten Gesamtüberblick zum Verfahren vor dem Bundeskartellamt, inkl. der zu erwartenden Kosten.
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Wir freuen uns, Ihnen eine Synopse der VOL/A 2006 zur VOL/A 2009 für den 2. Abschnitt, also den Oberschwellenbereich, zur Verfügung stellen zu können. Wie immer bei Vergabeblog selbstverständlich kostenlos, denn zahlen dürfen Sie gerne bei anderen.
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Das OLG Brandenburg erweitert mit seinem Beschluss vom 12.01.2010 (Verg W 7/09) die Definition von Dienstleistungskonzessionen und schränkt den Geltungsbereich des Vergaberechts ein. Nach seinem Verständnis liegt eine Dienstleistungskonzession schon vor, wenn Dritte ein Nutzungsentgelt zahlen, und zwar selbst dann, wenn der Auftraggeber die überwiegenden Kosten übernimmt.
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Weist ein Auftraggeber die Rüge eines Bieters zurück, läuft die 15-tägige Frist zur Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens nur dann, wenn der Auftraggeber bereits in der Bekanntmachung auf diese Frist hingewiesen hat. Dies hat das OLG Celle in seinem Beschluss vom 04.03.2010 (13 Verg 1/10) entschieden und damit die Ansicht mehrerer Vergabekammern bestätigt. Zudem deutet das Gericht an, dass bestimmte Höflichkeitsfloskeln von Auftraggebern in ihrer Rügeantwort den Beginn der 15-Tages-Frist behindern könnten.
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Über 16 % des Bruttoinlandsprodukts bzw. mehr als 1.500 Mrd. Euro beträgt der jährliche Umsatz der öffentlichen Beschaffungen von Gütern und Dienstleistungen in der Europäischen Union. Das Europäische Parlament (EP), genauer der Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz, hat den “Entwurf eines Berichts über Neue Entwicklungen im öffentlichen Auftragswesen (2009/2175(INI))” veröffentlicht. Berichterstatterin ist die Deutsche Heide Rühle (Bündnis 90/Die GRÜNEN), seit 1999 Mitglied des EP. Eingangs heisst es, man bedauere, “dass die Ziele, die mit der Revision der Richtlinien zur öffentlichen Auftragsvergabe aus dem Jahr 2004 angestrebt wurden, bisher nicht erreicht wurden; hofft aber, dass die jüngsten EuGH-Urteile zu einer Klärung der offenen Rechtsfragen beitragen”. Dabei kritisiert der Bericht mit ordentlicher Breitseite mehrfach die Kommission – einige besonders lesenswerte Auszüge nachfolgend.