Kategorie:
Sicherheit & Verteidigung
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Der Haushaltsausschuss des Bundestags hat fünf weitere Beschaffungsvorlagen mit einem Gesamtvolumen von rund 3,85 Milliarden Euro gebilligt. So genehmigte er neue Kampfhubschrauber und gab grünes Licht für Flugabwehr-Lenkflugkörper, die Weiterentwicklung des Eurofighters und Tarnausstattung sowie Nachtsichtgeräte für die Bundeswehr.
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Das Bundesverteidigungsministerium kann in den kommenden Haushaltsjahren mit rund 7,8 Milliarden Euro gegebenenfalls die Beschaffung einer alternativen Plattform zur Fregatte 126 angehen. Das beschloss der Haushaltsausschuss in seiner Bereinigungssitzung zum Bundeshaushalt 2026 am Donnerstag.
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Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags hat die Beschaffung von 14 weiteren Rüstungsprojekten für die Bundeswehr gebilligt. Demnach sollen neue Dienstpistolen P13 für die Truppe angeschafft werden. Darüber hinaus gab es grünes Licht für ein Lenkflugkörpersystem für den Skyranger 30 und für Rüstsätze zum Verwundetentransport mit militärischen Transportluftfahrzeugen.
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Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie wird am heutigen Montag, dem 10 November, eine öffentliche Anhörung zur schnelleren militärischen Beschaffung sowie eine öffentliche Anhörung zum Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge durchführen. Die Anhörungen beginnen um 10 Uhr und um 14 Uhr jeweils im Sitzungssaal E.700 des Paul Löbe-Hauses dauern. Die Anhörungen können Sie live im Internetangebot des Bundestages verfolgen.
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Der Haushaltsausschuss des Bundestags hat die Beschaffung von sieben bedeutenden Rüstungsprojekten für die Bundeswehr gebilligt. Demnach sollen unter anderem Eurofighter der Tranche 5 und panzerbrechende Munition angeschafft werden. Darüber hinaus erhält die Marine neue Boote für Spezialkräfte. Und ihre Fernmeldeanlagen werden modernisiert.
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Krieg wartet auf Zuschlag nicht!
Gesetzesinitiative auf nationaler und EU-Ebene

Zu langsam, zu kompliziert, ineffizient sei das Beschaffungswesen im Verteidigungsbereich, hört man von den Podien und auf den Fluren bei Verteidigungs- und Sicherheitskonferenzen – und nicht erst seit dem russischen Angriffskrieg. Doch erst seit dem russischen Angriffskrieg und dem erschütterten Vertrauen in die USA als verlässlichen Bündnispartner ist auch den Hütern des Wettbewerbs und des Haushalts an ihren Schreibtischen in Berlin, Bonn und Brüssel bewusst geworden, dass dringender Handlungsbedarf besteht, die Beschaffungsregeln zu vereinfachen und den Weg zu einer schlagkräftigen Beschaffung – wenn der Begriff erlaubt sein darf -, freizumachen.
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Das Beschaffungswesen der Bundeswehr soll umfassend beschleunigt werden, um der veränderten sicherheitspolitischen Situation gerecht zu werden. Vor allem der erheblich gestiegene Bedarf an Liefer-, Bau- und Dienstleistungen für die Bundeswehr soll mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur beschleunigten Planung (21/1931) „schnellstmöglich“ gedeckt werden. Der Bundestag will am Freitag in erster Lesung über die Vorlage beraten.
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Der Bundesrat hat am 26. September 2025 eine umfangreiche Stellungnahme zum Gesetzentwurf zur beschleunigten Planung und Beschaffung für die Bundeswehr beschlossen. Mit dem Gesetz will die Bundesregierung Beschaffungen militärischer Ausstattung vergaberechtlich beschleunigen und flexibler gestalten.
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Am 19.03.2025 legte die EU-Kommission das „Weißbuch zur europäischen Verteidigung – Bereitschaft 2030“ vorgelegt. Darin legte sie die notwendigen Schritte für den Aufbau der europäischen Verteidigung fest. Zur Umsetzung hat die Kommission nun den „Defence Readiness Omnibus“ vorgelegt. Er umfasst sechs Rechtsakte und Instrumente zur Optimierung von Beschaffung, Genehmigung, Berichterstattung, Wettbewerb und Zugang zu Finanzmitteln im Verteidigungssektor. Auch die Richtlinie 2009/81/EG soll in wesentlichen Punkten angepasst werden.
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Das Parlament hat den Verteidigungshaushalt 2025 sowie den Wirtschaftsplan 2025 für das Sondervermögen Bundeswehr beschlossen – samt der Eckwerte der Jahre 2026 bis 2029. Der Wehretat steigt 2025 um rund zehn Milliarden auf 62,43 Milliarden Euro. Dazu kommen rund 24,06 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen.












