Kategorie:
Sicherheit & Verteidigung
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Die Ablehnung der geplanten Direktvergabe des Mobilen Aufklärungsunterstützungssystems (MAUS) durch den Haushaltsausschuss Ende Januar 2026 wirft ein Schlaglicht auf die rechtlichen Grenzen wettbewerbsloser Beschaffung im Verteidigungsbereich. Das 600-Millionen-Euro-Vorhaben sollte ohne Ausschreibung direkt an Rohde & Schwarz vergeben werden, doch die vergaberechtliche Begründung überzeugte die Parlamentarier nicht.
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Mit einer umfassenden Beschaffungsreform will die Regierung die Bundeswehr schlagkräftiger machen. Das Beschleunigungsgesetz soll die Materialbeschaffung und Planungsverfahren, etwa für Kasernen, deutlich vereinfachen. Es ist am 14. Februar in Kraft getreten.
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Die Europäische Kommission verstärkt ihre Anstrengungen, die Sicherheit und Widerstandsfähigkeit der europäischen Unterseekabel zu verbessern. Es handelt sich hier um eine kritische Infrastruktur: Über diese Kabel laufen 99 Prozent des interkontinentalen Internetverkehrs, sie sind für das moderne Leben und die europäische Wirtschaft unerlässlich.
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Gemischte Aufträge in der Verteidigungsvergabe: Komplexität und Konsequenzen
EuGH, Urt. v. 18.12.2025 – C-769/23 Mara

Die Vergabe verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer öffentlicher Aufträge betrifft insbesondere die Beschaffung von Militärausrüstung sowie damit unmittelbar verbundene Liefer-, Dienst- und Bauleistungen. Für diese Aufträge gilt das spezielle EU-Verteidigungsvergaberecht, in Deutschland insbesondere in der VSVgV und VOB/A-VS umgesetzt. Der EuGH hat erstmals klargestellt, welches Vergaberegime bei gemischten Aufträgen anzuwenden ist, wenn das Verteidigungsvergaberecht mit dem allgemeinen Vergaberecht kollidiert.
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Turbo für die Truppe 2.0 – das BwBBG neu aufgelegt
Bremse für den Mittelstand? Die Chronologie des neues Bundeswehrplanungs- und Beschaffungsbeschleunigungsgesetzes (BwPBBG)

Die sicherheitspolitische „Zeitenwende“ sollte nicht nur politisch ausgerufen, sondern materiell bei der Bundeswehr wirksam werden. Das deutsche Vergaberecht galt dabei lange als strukturelles Hemmnis, wie mehrere Wehrberichte belegen. Mit dem im Herbst 2022 verabschiedeten Bundeswehrbeschaffungsbeschleunigungsgesetz (BwBBG) wurde erstmals ein Sonderrahmen geschaffen, um Vergabeverfahren im Verteidigungsbereich zu beschleunigen.
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Merkur berichtet unter dem Titel: „TKMS geht leer aus: Warum sich Polen gegen deutsche U-Boote entscheidet“, dass das deutsche Rüstungsunternehmen Thyssenkrupp Marine Systems (TKMS) in einem polnischen Vergabeverfahren zur Anschaffung von drei neuen U-Booten nicht zum Zuge gekommen ist. Im Vergabeverfahren habe sich das schwedische Modell Saab A26 Blekinge durchgesetzt.
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Kritik an 2,7 Mrd. EUR Direktvergabe der Bundeswehr für satellitengestütztes Aufklärungssystem Spock
Unter der Überschrift: „Spock – Bundeswehr kauft Radarsatelliten ohne Ausschreibung“ berichtet das Online IT-Magazin Golem über Kritik an der Direktvergabe der Bundeswehr für die Anschaffung eines satellitengestützten Aufklärungssystems namens Spock. Der Auftrag soll im Wege der Direktvergabe an ein deutsch-finnische Joint Venture Rheinmetall Iceye Space Solutions vergeben werden. Der Vertrag soll noch im Dezember unterschrieben werden.
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Unter dem Titel: „Korruptionsverdacht – Nato suspendiert Israels Rüstungsriesen“ berichtet u.a. das Handelsblatt, dass Elbit, Israels größtes Rüstungsunternehmen, von der Teilnahme an Vergabeverfahren für Rüstungsaufträge ausgeschlossen worden sei. Das Unternehmen stünde im Zusammenhang mit Vergabeverfahren im Verdacht, in strafbare Praktiken verwickelt gewesen zu sein. Über die Nato-Beschaffungsagentur NSPA werden regelmäßig Waffensysteme und Munition im Milliardenwert eingekauft.
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Das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) hat für das Jahr 2026 Investitionen von mehr als 108 Milliarden Euro in die äußere Sicherheit vorgesehen. In den Folgejahren soll diese Summe bis auf rund 152 Milliarden Euro für den Haushalt des Verteidigungsministeriums im Jahr 2029 steigen. Gegenüber 2023 entspricht das einer Verdreifachung.
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Die Vertreter der Mitgliedstaaten haben am 28.11. den Standpunkt des Rates zu einer Reihe von Vorschlägen zur Vereinfachung bestimmter Bestimmungen über die Beschaffung im Bereich Sicherheit und Verteidigung, zur Erleichterung von Investitionen im Verteidigungsbereich und zur Verbesserung der Marktbedingungen für die Verteidigungsindustrie gebilligt. Die Vorschläge bilden das sogenannte „Omnibus V“-Legislativpaket als Teil der Vereinfachungsagenda der EU.












