Kategorie:
Sicherheit & Verteidigung
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Der Bundesrat hat am 26. September 2025 eine umfangreiche Stellungnahme zum Gesetzentwurf zur beschleunigten Planung und Beschaffung für die Bundeswehr beschlossen. Mit dem Gesetz will die Bundesregierung Beschaffungen militärischer Ausstattung vergaberechtlich beschleunigen und flexibler gestalten.
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Am 19.03.2025 legte die EU-Kommission das „Weißbuch zur europäischen Verteidigung – Bereitschaft 2030“ vorgelegt. Darin legte sie die notwendigen Schritte für den Aufbau der europäischen Verteidigung fest. Zur Umsetzung hat die Kommission nun den „Defence Readiness Omnibus“ vorgelegt. Er umfasst sechs Rechtsakte und Instrumente zur Optimierung von Beschaffung, Genehmigung, Berichterstattung, Wettbewerb und Zugang zu Finanzmitteln im Verteidigungssektor. Auch die Richtlinie 2009/81/EG soll in wesentlichen Punkten angepasst werden.
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Das Parlament hat den Verteidigungshaushalt 2025 sowie den Wirtschaftsplan 2025 für das Sondervermögen Bundeswehr beschlossen – samt der Eckwerte der Jahre 2026 bis 2029. Der Wehretat steigt 2025 um rund zehn Milliarden auf 62,43 Milliarden Euro. Dazu kommen rund 24,06 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen.
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Unter der Überschrift: „Der Rüstungskonzern Rheinmetall soll ein marinetaugliches Lasersystem für die Bundeswehr zur Abwehr feindlicher Flugobjekte entwickeln“ berichten Onlinemedien unter Verweis auf eine Agenturmeldung, dass Rheinmetall ein Lasersystem für die Bundeswehr ohne Ausschreibung für rund 390 Mio. Euro entwickeln soll.
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Der Haushaltsausschuss des Bundestags hat am 10. September 2025 die Beschaffung von sieben bedeutenden Rüstungsprojekten für die Bundeswehr gebilligt. Demnach sollen unter anderem weitere Patriot-Lenkflugkörper und Umrüstsätze für Patriot-Startgeräte beschafft werden. Darüber hinaus gehen zusätzliche Heron-TP-Drohnen und neue Simulatoren für die Panzertruppe sowie gehärtete Arbeitscontainer an die Streitkräfte.
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Am Donnerstagmorgen hat die Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses für den Bundeshaushalt 2025 begonnen. Thema der Haushaltspolitiker war u.a. das Haushaltsbegleitgesetzes und der Entwurf des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität. Letzterer bezieht sich auf die 500 Milliarden Euro Kreditermächtigungen, die das Grundgesetz seit März 2025 erlaubt.
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Der Europäische Rechnungshof (EuRH) widmet dem Bereich der Verteidigungsausgaben verstärkte Aufmerksamkeit. Als externer Prüfer der EU sei es sein übergeordnetes Ziel, der EU ein besseres Funktionieren zu ermöglichen. Er ermittele daher Verbesserungsmöglichkeiten in den Bereichen,
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In Österreich haben Prüfer strukturelle Defizite bei Beschaffungen des Militärs festgestellt. Dies berichtet Der Standard unter dem Titel: „Späte Vergabeverfahren – Bundesheer-Prüfer attestieren Mängel bei Rüstungskäufen“. In der Kritik stünden unter Bezug afu weitere Medienberichte zu spät erfolgte Vergabeverfahren. Hierbei sei vor allem problematisch, dass die zuständige Abteilung im österreichischen Ministerium zu spät eingebunden werde. Die Prüfung der Abteilung Vergabe und Einkaufsrecht, was vergaberechtlich machbar und zulässig sei, müsste früher erfolgen. Sie sollte „nicht am Ende des Planungsprozesses stehen, sondern vor den jeweiligen politischen, militärstrategischen, planerischen, technischen Entscheidungen stattfinden“.
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Deutschlands Verteidigungsausgaben sollen im kommenden Jahr auf 108,2 Milliarden Euro und damit auf einen erneuten Höchststand seit Ende des Kalten Krieges steigen. Nach dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf für den Bundeshaushalt 2026 (21/600) sind im regulären Wehretat (Einzelplan 14) Ausgaben von 82,69 Milliarden Euro eingeplant, weitere Ausgaben von 25,51 Milliarden Euro sollen aus dem Sondervermögen Bundeswehr finanziert werden.
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„Eine Beschleunigung der Planungs- und Beschaffungsprozesse der Bundeswehr ist notwendig, sie darf jedoch nicht zu Lasten von Mittelstand und Handwerk gehen,“ leitet Jörg Dittrich, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH) ein.