Sicherheit & Verteidigung
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Als Reaktion auf den Ausbruch des Kriegs in der Ukraine hat der Gesetzgeber die Schaffung eines Sondervermögens von 100 Mrd. Euro beschlossen, um die Streitkräfte besser auszurüsten und den Investitionsstau („Friedensdividende“) zu beheben. Um eine effiziente Bewirtschaftung dieses Sondervermögens zu ermöglichen, hat der Gesetzgeber zudem das „Gesetz zur Beschleunigung von Beschaffungsmaßnahmen für die Bundeswehr“ – kurz: BwBBG – erlassen. Das Gesetz ist am 12.07.2022 in Kraft getreten und gilt zunächst bis 31.12.2027. Hält es auch, was sein Name verspricht?
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Vorerst ohne Änderungen hat der Haushaltsausschuss am Donnerstag den Verteidigungsetat für 2023 beschlossen. Dem Einzelplan 14 des Regierungsentwurfes (20/3100) stimmten die Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen von CDU/CSU, AfD und Die Linke zu.
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Der Frage nach dem Einfluss der Rüstungswirtschaft auf politische Entscheidungen sowie nach Korruptionsprävention geht die Frankfurter Rundschau unter dem Titel: „Waffen für die Ukraine: Wie kann Korruption bei den Lieferungen verhindert werden?“ nach. Sie nimmt Bezug auf eine aktuelle Veröffentlichung von Transparency International Deutschland – Den neuen „Exporting Corruption“ Bericht.
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Im Jahr 2021 sind Einzelgenehmigungen für die Ausfuhr von Rüstungsgütern in Höhe von rund 9,35 Milliarden Euro erteilt worden.
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Um die „Effizienz der Beschaffungen in der Bundeswehr“ geht es in einer Antwort der Bundesregierung (20/2986) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/2716). Darin führt die Bundesregierung überblicksartig aus, nach welchen Kennzahlen das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr seit dem Jahr angeschobene Reformen nachhält.
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Die Verteidigungsausgaben sollen im kommenden Jahr deutlich steigen. Zwar fällt der Verteidigungsetat im Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2023 (20/3100, Einzelplan) mit 50,1 Milliarden Euro gegenüber 50,4 Milliarden Euro im laufenden Jahr etwas geringer aus. Allerdings sollen weitere 8,5 Milliarden Euro, davon rund 8,2 Milliarden Euro für Beschaffung, aus dem Sondervermögen Bundeswehr verausgabt werden. Die Gesamtausgaben liegen damit bei 58,6 Milliarden Euro.
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Die Kommission stellt fast 1,2 Milliarden Euro zur Unterstützung von 61 Forschungs- und Entwicklungsprojekten im Verteidigungsbereich bereit. Das Geld stammt aus dem Europäischen Verteidigungsfonds (EVF).
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Der Vergabesenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf hat die Sofortige Beschwerde des Waffenhersteller C.G.Haenel (siehe Vergabeblog.de vom 27/07/2021, Nr. 47525) zurückgewiesen. Das Bundesamtes für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw), darf die Fa. Heckler & Koch aus Oberndorf am Neckar mit der Lieferung neuer Sturmgewehre für die Bundeswehr beauftragen.
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Das Bundeskartellamt hat am vergangenen Montag die Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens von Airbus Defence and Space GmbH, German FCMS GbR und MBDA Deutschland GmbH freigegeben. Die drei Unternehmen erwerben dazu jeweils ein Drittel der Anteile an einer gemeinsamen Konsortial GbR.
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Die Europäische Kommission will die gemeinsame Beschaffung von Verteidigungsgütern in der EU mit 500 Millionen Euro aus dem EU-Haushalt unterstützen. Sie hat vorgeschlagen, ein Instrument zur Stärkung der Europäischen Verteidigungsindustrie durch Gemeinsame Beschaffung (EDIRPA) für den Zeitraum 2022-2024 einzurichten.