Sicherheit & Verteidigung
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Der Vergabesenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf hat die Sofortige Beschwerde des Waffenhersteller C.G.Haenel (siehe Vergabeblog.de vom 27/07/2021, Nr. 47525) zurückgewiesen. Das Bundesamtes für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw), darf die Fa. Heckler & Koch aus Oberndorf am Neckar mit der Lieferung neuer Sturmgewehre für die Bundeswehr beauftragen.
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Das Bundeskartellamt hat am vergangenen Montag die Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens von Airbus Defence and Space GmbH, German FCMS GbR und MBDA Deutschland GmbH freigegeben. Die drei Unternehmen erwerben dazu jeweils ein Drittel der Anteile an einer gemeinsamen Konsortial GbR.
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Die Europäische Kommission will die gemeinsame Beschaffung von Verteidigungsgütern in der EU mit 500 Millionen Euro aus dem EU-Haushalt unterstützen. Sie hat vorgeschlagen, ein Instrument zur Stärkung der Europäischen Verteidigungsindustrie durch Gemeinsame Beschaffung (EDIRPA) für den Zeitraum 2022-2024 einzurichten.
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Unter dem Titel: „Lambrecht sieht keinen Bedarf für Reform im Beschaffungsamt“ berichtet die Frankfurter Allgemeine (FAZ), dass Verteidigungsministerin Lambrecht bestritten habe, dass es aktuell weiteren Reformbedarf im Beschaffungswesen der Bundeswehr gebe. Finanzminister Lindner verlange hingegen „tiefgreifende und schnelle Reformen“. Das Finanzministerium stünde dafür „jederzeit unterstützend zur Seite“.
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Mit dem „Sachstandsbericht zur Bestandsaufnahme“ veröffentlicht das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) die ersten Zwischenergebnisse der im Koalitionsvertrag vereinbarten kritischen Bestandsaufnahme der Bundeswehr.
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Vergangenen Freitag hat der Bundesrat den Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung von Beschaffungsmaßnahmen für die Bundeswehr (Bundeswehrbeschaffungsbeschleunigungsgesetz, BwBBG) gebilligt. Der Weg für die vom Gesetzgeber beabsichtigte beschleunigte Vergabe und Beschaffung von Material für die Bundeswehr im Rahmen des jüngst durch den Bundestag beschlossenen Sondervermögens ist damit frei.
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Der Wirtschaftsausschuss (siehe Vergabeblog.de vom 05/07/2022, Nr. 50213) hat den Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung von Beschaffungsmaßnahmen für die Bundeswehr (Bundeswehrbeschaffungsbeschleunigungsgesetz, BwBBG) mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und CDU/CSU in geänderter Fassung angenommen.
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Der Wirtschaftsausschuss hat sich am Montag, 4. Juli 2002, mit der Beschaffung von Waffen und Ausrüstung bei der Bundeswehr befasst. Grundlage der öffentlichen Anhörung ist der Entwurf des Bundeswehrbeschaffungsbeschleunigungsgesetzes (BwBBG) der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (20/2353). Der Gesetzentwurf sieht hauptsächlich eine Änderung des Vergaberechts vor.
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Die Antikorruptionsorganisation Transparency International Deutschland e.V. kritisiert das geplante Gesetz zur Vereinfachung und Beschleunigung der Beschaffung im Kontext des Sondervermögens der Bundeswehr, dass voraussichtlich bereits in der kommenden Woche verabschiedet werden soll (siehe Vergabeblog.de vom 28/06/2022, Nr. 50140). Transparency International Deutschland hat hierzu die folgende Pressemitteilung veröffentlicht:
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Jetzt soll alles ganz schnell gehen. Der Gesetzesentwurf zum Bundeswehrbeschaffungsbeschleunigungsgesetzes (BwBBG) soll bereits am kommenden Montag, den 04.07. um 14 Uhr öffentlich im Ausschuss angehört werden. Bereits zu Ende der kommenden Woche soll dann der Gesetzesentwurf (Drucksache 20/2353) im Plenum in 2. und 3. Lesung beschlossen werden. Das Ziel: Beschleunigte Beschaffung, vereinfachte Vergaben und bessere […]