Kategorie:
Tellerrand
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Unter dem Titel „Kommunen fehlen 48 Milliarden Euro für die Sanierung von Schulen“, berichtet Spiegel Online, dass Schulen in Deutschland für knapp 48 Milliarden Euro saniert werden müssten. Obwohl viele Kommunen Milliardenüberschüsse erzielen würden, gäbe es Investitionsstaus.
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Das polnische Vergabegesetz sieht vor, dass öffentliche Auftraggeber den Auftrag nach Verhandlungen mit nur einem Unternehmen vergeben können (sog. Freihändige Vergabe). Andere potentielle Bieter werden in diesem Verfahren nicht zur Verhandlung eingeladen. Von einem solchen Verfahren können interessierte Bieter auch erst nach Vertragsschluss erfahren. Denn eine freihändige Vergabe muss nicht zwingend vor dem Vertragsschluss bekannt gemacht werden.
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Jüngst erst wurde Österreich von der EU-Kommission wegen Nichtumsetzung von Vergaberichtlinien verklagt (siehe Vergabeblog.de vom 08/12/2017, Nr. 34634). Jetzt hat die Alpenrepublik schon wieder ein Vertragsverletzungsverfahren am Hals. Dabei geht es um eine vergaberechtliche Besonderheit: In Niederösterreich können Unternehmen gegen Vergabeentscheidungen öffentlicher Auftraggeber nicht direkt vor das insoweit zuständige Landesverwaltungsgericht ziehen, sondern müssen zunächst eine Schlichtungsstelle einschalten.
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Im aktuellen Korruptionswahrnehmungsindex , den die Organisation Transparency International regelmäßig veröffentlicht, ist Deutschland auf den 12. Platz abgerutscht. Deutschland stagniert seit einigen Jahren im Korruptionswahrnehmungsindex und fällt nun im internationalen Vergleich sogar um zwei Plätze zurück.
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„Bei der Feuerwehr wird der Kaffee kalt und der Bundeswehr geht das Essen aus“, könnte man in Anlehnung ein eine bekannte Kinderbuchgeschichte formulieren. Wie das Versorgungsamt der Bundeswehr bestätigt hat, ist aktuell der Vorrat der Truppe an sog. EPa-Fertiggerichten unter ein kritisches Mindestmaß gesunken.
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Während in Deutschland die mit der Täuschung des Auftraggebers verbundenen Ausschlussgründe mit denen nach der Richtlinie 2014/24/EU inhaltlich übereinstimmen, sieht die diesbezügliche Regelung in Polen etwas anders aus.
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Die sächsische Polizei steht derzeit einmal wieder unter Beschuss. Halt, falsche Wortwahl: in der Kritik. Grund ist der neue Panzerwagen „Survivor R“ der sächsischen Polizei.
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Unser Nachbarland Österreich – sonst durchaus Vorreiter in der Umsetzung moderner Verwaltungsstrukturen (Stichwort: Digitalisierung) – ist bei der Umsetzung der EU-Vergaberechtsreform 2016 säumig. Nun drohen Sanktionen. Wegen anhaltender Verletzung der EU-Bestimmungen zur Vergabe öffentlicher Aufträge droht dem Alpenland ein Zwangsgeld von fast 138.000 Euro täglich, wie der “derStandard” berichtet.