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Tellerrand
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Der Bundesregierung ist das serbische Gesetz über Sonderverfahren zur Durchführung der EXPO 2027 in Belgrad bekannt, jedoch liegen ihr keine eigenen Erkenntnisse zu dessen Anwendung vor. Als EU-Beitrittskandidat sei Serbien dazu aufgerufen, sicherzustellen, dass sein nationales Vergaberecht mit dem EU-Besitzstand im Einklang stehe und wirksam angewandt werde.
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Das Bundesheer setzt für den Transport von Truppen, Passagieren, Leichtverletzten oder Gerät Transporthubschrauber des Typs Black Hawk ein. Der Rechnungshof nahm die Modernisierung beziehungsweise Modifikation von neun Black-Hawk-Hubschraubern, die bereits im Einsatz sind, und die Beschaffung von drei zusätzlichen Black Hawks unter die Lupe. In seinem veröffentlichten Bericht „Transporthubschrauber Black Hawk – Modifikation und 1. Nachbeschaffung“ stellt er eine Reihe von Mängeln bei der Vergabe fest. So musste das erste Vergabeverfahren zur Modifikation wegen grober vermeidbarer Verfahrensfehler widerrufen und neu durchgeführt werden. Bei der Beschaffung
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Frankreich treibt die digitale Souveränität seiner Verwaltung mit hohem Tempo voran. Der angekündigte Umstieg von Windows auf Linux ist dabei nur das sichtbarste Element einer umfassenden Strategie, um Abhängigkeiten von außereuropäischen IT-Anbietern zu reduzieren. Das wirft spannende – und teilweise neue – Fragen für das Vergaberecht auf.
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Die Suche der ASFINAG nach dem bestgeeigneten Konzessionsnehmer, der künftig E-Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge auf den ASFINAG-Rastplätzen plant, errichtet und betreibt, läuft erfolgreich. Ziel ist, bis 2030 alle rund 60 ASFINAG-Rastplätze mit Ladestationen auszustatten.
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Unter dem Titel: „Wiener Stadtwerke: Stadtrechnungshof kritisiert 147 Mio. Euro für Berater, mangelnde Transparenz und Vergabepraxis bei städtischen Unternehmen“ berichtet heute.at über eine Prüfung betreffend Vergabe- und Ausschreibungspraxis bezüglich Beratungsleistungen des Stadtrechnungshofs Wien. In seiner Prüfung kommt der Stadtrechnungshof zu dem übergeordneten Ergebnis:
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Die EU-Kommission fordert Slowenien auf, zu gewährleisten, dass öffentliche Apothekeneinrichtungen die EU-Vergabevorschriften für Arzneimittel einhalten. Die EU-Kommission hat am 30.01.2026 beschlossen, eine mit Gründen versehene Stellungnahme an Slowenien (INFR(2025)4011) wegen der Beschaffung von Arzneimitteln durch öffentliche Apothekeneinrichtungen zu richten.
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„Alarm im Münchner Rathaus: Kommt bald Guinness aufs Oktoberfest?“ titelt die Bild reißerisch, was jedem bayrischen Bierfan Gänsehaut bescheren dürfte. BR24 erläutert: „Es geht um die Bewerbung einer Münchner Wirtsfamilie für ein großes Wiesnzelt.“ Denn nach berichten der SZ könnte die sich bewerbende Wirtsfamilie im Falle einer Ablehnung vor den Europäischen Gerichtshof ziehen – die Zelte seien ja nicht EU-weit ausgeschrieben. Laut BR zeige sich die Stadt aber selbstsicher: „Generell habe es in den vergangenen Jahrzehnten jedoch mehrfach juristische Auseinandersetzungen um die Zulassung zum Oktoberfest gegeben, in denen das Bewertungsverfahren mehrfach gerichtlich geprüft und bestätigt worden sei.“ Na dann, sehr zum Wohle.
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Nach einer Begutachtungsphase hat die österreichische Justizministerin Anna Sporrer dem Justizausschuss des Nationalrats das „Vergaberechtsgesetz 2026“ (302 d.B.) vorgelegt. Ziele der Novelle sind unter anderem die Stärkung der Transparenz in Vergabeverfahren und die Erhöhung der Rechtssicherheit beim Abschluss von Rahmenvereinbarungen. Gemäß Regierungsprogramm soll es zu einer Erhöhung der Schwellenwerte für Direktvergaben kommen. Gleichzeitig soll unionsrechtlichen Vorgaben nachgekommen werden. So sollen bei Vergabeverfahren künftig elektronische Formulare („eForms“) und ein neues Pauschalgebührensystem implementiert werden.
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In Österreich haben Prüfer strukturelle Defizite bei Beschaffungen des Militärs festgestellt. Dies berichtet Der Standard unter dem Titel: „Späte Vergabeverfahren – Bundesheer-Prüfer attestieren Mängel bei Rüstungskäufen“. In der Kritik stünden unter Bezug afu weitere Medienberichte zu spät erfolgte Vergabeverfahren. Hierbei sei vor allem problematisch, dass die zuständige Abteilung im österreichischen Ministerium zu spät eingebunden werde. Die Prüfung der Abteilung Vergabe und Einkaufsrecht, was vergaberechtlich machbar und zulässig sei, müsste früher erfolgen. Sie sollte „nicht am Ende des Planungsprozesses stehen, sondern vor den jeweiligen politischen, militärstrategischen, planerischen, technischen Entscheidungen stattfinden“.
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Am 22.07.2025 ist die 5. aktualisierte Auflage der Österreichischen Schwellenwerteverordnung mit neuer Direktvergabemöglichkeit bis Euro 143.000 in Kraft getreten. Die Wirtschaftskammer Niederösterreich (WKO) sieht hierin Chancen, dass die Gemeinden das Potenzial von lokalen Unternehmen nutzen können.










