Verkehr
-
Während der Angebotserstellung muss sich ein Bieter mit den Vergabeunterlagen, insbesondere der Bewertungsmethode und den einzelnen Zuschlagskriterien, auseinandersetzen. Von einem vergaberechtlich nicht unerfahrenen Bieter kann und muss erwartet werden, dass er sich mit einer Bewertungsmethode auseinandersetzt und sie durchdringen kann. Die Rügepräklusion tritt ein, wenn der Inhalt der Vergabeunterlagen bei laienhafter rechtlicher Bewertung auf einen Vergaberechtsverstoß hindeutet, ohne dass es einer exakten rechtlichen Einordnung oder des vollständigen Durchdringens etwaiger Rechtsfragen bedarf.
-
Unter dem Titel: „Brandenburg könnte Vergabeverfahren bei Berliner S-Bahn verzögern“ berichtet die Berliner Zeitung, dass bei einem Abschluss des Vergabeverfahrens zu Ende 2021 oder Anfang 2022, die Ausschreibung noch dieses Jahr gestartet werden müsse. Ob dies jedoch gelinge sei fraglich, da die Position des Nachbarlandes Brandenburg nach den Wahlen unklar sei.
-
Der Haushaltsausschuss hat am vergangenen Donnerstag den Etatentwurf für das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (19/11800, Einzelplan 12) beschlossen.
-
Unter dem Titel: „Abstimmung über U-Ausschuss – Wie teuer wird die gescheiterte Maut?“ berichtet die ARD, dass FDP, Grüne und Linkspartei einen Untersuchungsausschuss zur Pkw-Maut auf den Weg bringen wollen. Es würde erwartet, dass die erforderlichen Unterschriftenzahlen noch heute erreicht werden.
-
Über das Finanzmanagementsystem der Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaft (VIFG) wurden im Jahr 2018 Haushaltsmittel (inklusive Mautmittel) für den Bau, Erhalt und Betrieb der Bundesfernstraßen in Höhe von 9,2 Milliarden Euro verausgabt.
-
FDP fordert Offenhaltung von Tegel – Der Berliner Flughafen Tegel soll nach Willen der FDP-Fraktion offen gehalten werden.
-
Die Monopolkommission sieht Fortschritte bei der Wettbewerbsentwicklung im Schienenverkehrsmarkt.
-
Mit dem Titel: „Rechtliche Hemmnisse und Innovationen für eine nachhaltige Mobilität – untersucht an Beispielen des Straßenverkehrs und des öffentlichen Personennahverkehrs in Räumen schwacher Nachfrage“ hat das Umweltbundesamt eine Studie zu nachhaltiger Mobilität veröffentlicht. Die Idee:
-
Liegen die Voraussetzungen eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags gemäß § 103 Abs. 4 GWB vor, unterliegen Vergaben über Verkehrsdienstleistungen im Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) dem Vergaberechtsregime. Direktvergaben unter Berufung auf Art. 5 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 sind dann nicht möglich. Ein entgeltlicher Vertrag unterfällt auch bei einer formalen Bezeichnung als Finanzierungsbescheid oder Verwaltungsakt nicht dem Zuwendungsrecht. Geschlossene Verträge können auf Antrag gemäß § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB im Nachprüfungsverfahren für unwirksam erklärt werden.
-
Nach Informationen der Berliner Zeitung ist die mündliche Verhandlung in dem Beschwerdeverfahren der ALSTOM (siehe Vergabeblog.de vom 21/08/2019, Nr. 41851) für den 15.11.2019 anberaumt worden. Die BZ berichtet unter: „Gerichtstermin steht fest – Streit um neue U-Bahnen für Berlin geht in die nächste Runde“.