Verkehr
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Die Bundesregierung beabsichtigt, die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung des Lkw-Mautbetriebes „nach Abschluss des Lkw-Maut-Vergabeverfahrens und des Prüfungsverfahren des Bundesrechnungshofes in geeigneter Form zugänglich zu machen“.
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In Erwiderung der Vorwürfe gegen die Toll Collect GbR (siehe Linktipp auf Vergabeblog.de vom 15/08/2018, Nr. 38071) hat das BMVI einen „Faktencheck“ auf seinen Internetseiten veröffentlicht, der hier abgerufen werden kann.
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Zuschlagskriterien die den Markt zum Vorteil von vielen Bietern öffnen, jedoch zum Nachteil eines ehemaligen Monopolisten, sind nicht diskriminierend, sondern dienen dem vergaberechtlichen Ziel des grötßmöglichen Wettbewerbs. Judith KutscheraJudith Kutschera ist Rechtsanwältin bei S³ Schilli Schmidt Sozien Rechtsanwaltsgesellschaft mbH in Freiburg i.Br.. Sie ist auf das Vergaberecht und Baurecht spezialisiert und berät sowohl die öffentliche […]
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