Verkehr
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Das Strafverfahren gegen die Verantwortlichen der Toll Collect GmbH wegen der Abrechnung der Lkw-Maut auf 1.100 km Bundesstraßen wurde nach Aussage der Bundesregierung von der Staatsanwaltschaft eingestellt, „da sich der Betrugsverdacht nicht bestätigte“.
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Der Bund hat vom Mautbetreiber Toll Collect geltend gemachte Ansprüche nicht beglichen haben, wenn diese nach seiner Auffassung nicht begründet waren. Das macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/4749) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/4191) deutlich.
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Die von der Bundesregierung geplante „Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich“ könnte bei großen Neu- und Ausbauvorhaben auf der Schiene eine Zeitersparnis von etwa fünf Jahren bringen.
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Unter dem Titel „Verkehrsministerium zahlte 182 Millionen Euro zu viel“ veröffentlichte das Nachrichtenmagazin WirtschaftsWoche am 14.10.2018 Erkenntnisse, die aus einer Antwort der Bundesregierung
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Die in Art. 7 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße vorgesehene Vorinformationspflicht gilt auch bei Aufträgen über öffentliche Busverkehrsdienste, die dem Vergaberecht unterliegen (siehe auch § 8a Abs. 2 Satz 2 PBefG). Die Verletzung dieser Vorinformationspflicht führt allerdings nicht per se zur Aufhebung der betroffenen Ausschreibung, sofern der Auftraggeber im weiteren Verfahren die Grundsätze der Äquivalenz, der Effektivität und der Gleichbehandlung beachtet hat.
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Die Bundesregierung beabsichtigt, die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung des Lkw-Mautbetriebes „nach Abschluss des Lkw-Maut-Vergabeverfahrens und des Prüfungsverfahren des Bundesrechnungshofes in geeigneter Form zugänglich zu machen“.
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In Erwiderung der Vorwürfe gegen die Toll Collect GbR (siehe Linktipp auf Vergabeblog.de vom 15/08/2018, Nr. 38071) hat das BMVI einen „Faktencheck“ auf seinen Internetseiten veröffentlicht, der hier abgerufen werden kann.