Verkehr
-
Die Vergabekammer des Bundes hat einen Nachprüfungsantrag der AGES Road Charging Services GmbH & Co. KG (AGES), Langenfeld, zurückgewiesen. Der Nachprüfungsantrag richtete sich gegen eine Entscheidung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur, aufgrund derer das Unternehmen AGES nicht weiter am Bieterverfahren um das LKW-Mautsystem teilnehmen kann.
-
Das OLG Frankfurt a.M. hatte sich in seiner Entscheidung u.a. mit der Frage auseinanderzusetzen, ob die Missachtung des im Personenbeförderungsgesetz (PBefG) normierten Grundsatzes des Vorrangs eigenwirtschaftlicher Verkehre eine Bestimmung des Vergaberechts i.S.d. § 97 Abs. 7 GWB a.F. darstellt, auf die sich der betroffene Bieter im Rahmen eines Nachprüfungsverfahrens berufen kann. Das Gericht verneinte dies und kam folgerichtig zu dem Ergebnis, dass die Antragstellerin hinsichtlich der Geltendmachung dieses Verstoßes nicht antragsbefugt sei.
-
Der Ausschluss wegen schwerer beruflicher Verfehlung kann grundsätzlich unter den Vorbehalt einer Verhältnismäßigkeitsprüfung gestellt werden. Legt sich der Auftraggeber jedoch auf einen zwingenden Ausschluss fest, ist er daran gebunden.
-
Geringere Kosten, schnellere Verbindungen, mehr und moderne Züge: Das ist das Ergebnis der Ausschreibung für das Netz „Rheintal“. Unter dem Strich hat die DB Regio AG das beste Angebot abgegeben. Das Netz soll im Juni 2020 in Betrieb gehen.