Verkehr
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Zahlreiche Brücken an Bundesfernstraßen im Saarland sind in einem schlechten baulichen Zustand, während die weitaus meisten Brücken an Bundesfernstraßen in Sachsen offensichtlich in einem guten oder sehr guten baulichen Zustand sind.
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Der Bund hat mit den bisherigen Projekten der Öffentlich-Privaten Partnerschaften (ÖPP) überwiegend gute Erfahrungen gemacht.
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Der nordrhein-westfälische Verfassungsgerichtshof soll über die Verfassungsgemäßheit des Landestariftreue- und Vergabegesetzes entscheiden. Anlass ist die Tariftreueklausel.
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Die Veröffentlichung überschlägiger Kostenschätzungen bei öffentlich-privaten Partnerschaftsprojekten (ÖPP) kann zu einer Beeinträchtigung des Wettbewerbs führen.
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Da vom Verordnungsgeber nicht ausreichend geprüft worden ist, ob mehrere Tarifverträge für den straßengebundenen Personenverkehr in NRW als repräsentativ festgelegt werden können, ist die zugrundeliegende Verordnung nichtig. Solange keine rechtmäßige Verordnung erlassen wird, dürfen bzw. müssen Aufgabenträger daher keine entsprechende ÖPNV-Tariftreueerklärung verlangen.