Verkehr
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Die Veröffentlichung überschlägiger Kostenschätzungen bei öffentlich-privaten Partnerschaftsprojekten (ÖPP) kann zu einer Beeinträchtigung des Wettbewerbs führen.
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Da vom Verordnungsgeber nicht ausreichend geprüft worden ist, ob mehrere Tarifverträge für den straßengebundenen Personenverkehr in NRW als repräsentativ festgelegt werden können, ist die zugrundeliegende Verordnung nichtig. Solange keine rechtmäßige Verordnung erlassen wird, dürfen bzw. müssen Aufgabenträger daher keine entsprechende ÖPNV-Tariftreueerklärung verlangen.
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Insgesamt 2369 Brücken in Deutschland befinden sich in einem schlechten Zustand, sind marode oder nicht mehr verkehrssicher. Davon sind mehr als 263 Brückenbauwerke in einem „ungenügendem Zustand“. Bei diesen Bauwerken sind die Standsicherheit und/oder die Verkehrssicherheit erheblich beeinträchtigt oder nicht mehr gegeben. Daneben sind mindestens 2106 weitere Brücken an Bundesfernstraßen in „nicht ausreichendem Zustand“ und an diesen müsse in „näherer Zukunft“ eine Instandsetzungsmaßnahme geplant werden.