Gesundheit
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Unter dem Titel: „Wohin mit den 20.000 Beatmungsgeräten?“, berichtet die Badische Zeitung über weiter aufkommende Kritik an der Vorgehensweise des Bundesgesundheitsministeriums BMG im Rahmen der Corona-Pandemie. Der südbadische FDP-Abgeordnete Christoph Hoffmann meine, dass kopflos gehandelt und die Regeln für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen missachtet orden seien. Es zeige sich zudem, dass Kliniken so viele zusätzliche Geräte gar nicht benötigen.
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Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst& Young (EY) ist seit April 2020 für das Bundesgesundheitsministerium (BMG) tätig, um dieses bei der Beschaffung von Schutzausrüstung im Kontext der Corona-Pandemie zu unterstützen (siehe auch Vergabeblog.de vom 28/07/2020, Nr. 44639). Für die Dauer von sechs Monaten unterstützt EY das BMG und erhält dafür 9,5 Millionen Euro.
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Unter dem Titel: „Beraterverträge zu Maskengeschäft – Spahn muss sich vor Kartellamt verantworten“, berichtet der Tagesspiegel, dass spätestens Anfang September die 2. Vergabekammer des Bundes darüber entscheiden werde, ob das Bundesgesundheitsministerium (BMG) Ernst & Young (EY) mit einer „operativen Betriebsführung“ für das Open-House-Verfahren zur Beschaffung von Schutzausstattung ohne vorherige Ausschreibung beauftragen durfte (siehe auch Vergabeblog.de vom 28/07/2020, Nr. 44639).
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Unter dem Titel: „Teure Beratung beim Schutzmaskenkauf – ohne Ausschreibung“ berichtet Die Welt, dass das Bundesgesundheitsministerium im Zuge der Beschaffung von Schutzausstattung die Unternehmensberatung Ernst & Young beauftragt hat. Hierfür entsünden Kosten von fast zehn Millionen Euro entstanden. Eine offizielle Ausschreibung sei aufgrund der Corona-Pandemie nicht erfolgt. Die Masse der Angebote habe die Beauftragung erforderlich gemacht. Das BMG steht aufgrund schleppender Vertragsabwicklungen in der Kritik (siehe auch „Beschaffung von Schutzausstattung – Lässt der Bund seine Lieferanten im Stich?“ auf Vergabeblog.de vom 27/05/2020, Nr. 44197).
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Deutschland setzt bei der Beschaffung von Schutzmaterialien aus dem Gesundheitssektor weiter auf den Welthandel. Eine vollständige nationale Selbstversorgung werde bei der Vielzahl der Produkte nicht angestrebt, heißt es in der Antwort (19/20795) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/20192) der FDP-Fraktion.
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Die Bundesregierung hat in der Coronakrise auf unterschiedlichen Wegen Schutzausrüstung aus dem In- und Ausland beschafft. Die bis zum 11. Juni 2020 insgesamt 776 geschlossenen Verträge umfassten ein Gesamtvolumen in Höhe von 6,83 Milliarden Euro, wie aus der Antwort (19/20216) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/19771) der AfD-Fraktion hervorgeht.
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Das Bundesfinanzministerium hat auf Antrag des Bundeswirtschaftsministeriums eine außerplanmäßige Ausgabe von bis zu zwei Millionen Euro sowie eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung in einer Höhe von bis zu 307 Millionen Euro erteilt.
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Wissenschaftsministerin Theresia Bauer und Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut begrüßen die Beteiligung des Bundes an der Tübinger Firma CureVac.
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Der Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier und Dietmar Hopp, SAP-Mitgründer und Mitgründer der Beteiligungsgesellschaft dievini Hopp BioTech holding GmbH & Co. KG, haben am Montag, den 15.06. verkündet, dass die Bundesrepublik Deutschland 300 Millionen Euro in das biopharmazeutische Unternehmen CureVac AG, einen Pionier in der präklinischen und klinischen Entwicklung mRNA-basierter Arzneimittel, investieren wird.
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Obwohl der EuGH (vgl. Urt. v. 21.3.2019 – C-465/17 – Falck) in seiner Grundsatzentscheidung zur Bereichsausnahme Rettungsdienst (vgl. § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB) wichtige Streitfragen zum sachlichen und persönlichen Anwendungsbereich überzeugend geklärt hatte (vgl. Bühs, EuZW 2019, 414), fehlt es bislang an einer insoweit positiven Entscheidung der Verwaltungsgerichte bzw. der Nachprüfungsinstanzen. Grund hierfür ist,