ITK
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Das Pentagon hatte einen milliardenschweren Cloud-Computing-Auftrag vergeben; Gewinner des sog. „Jedi-Auftrags“ war Microsoft (Vergabeblog.de vom 29/10/2019, Nr. 42362). Doch das US-Verteidigungsministerium will auf weiterhin den rund zehn Milliarden Dollar schweren Auftrag an den IT-Konzern Microsoft trotz des Vorwurfs der Befangenheit vergeben. Dies berichtet die Zeit unter dem Titel: „US-Regierung bestätigt umstrittenen Milliardenauftrag an Microsoft“. Eine erneute Überprüfung der Auftragsvergabe habe Microsoft als Favoriten bestätigt, teilte das Pentagon mit.
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Die reinen Entwicklungskosten für die Corona-Warn-App (CWA) liegen bei rund 15 Millionen Euro. Das geht aus der Antwort (19/21740) der Bundesregierung hervor. Hinzu kämen weitere Kosten, etwa für die Einbindung von Laboren, die IT-Sicherheit und die Bereitstellung angemessener Netzwerkkapazitäten.
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Unter dem Titel: „Millionen für Schul-Tablets: Anschaffung dauert“ berichtet der NDR, dass nach Informationen des NDR in Niedersachsen die Kommunen innerhalb weniger Wochen aus dem Sofortprogramm bereits mehr als 25 Millionen Euro abgerufen haben, wobei insgesamt rund 52 Millionen Euro bereitstünden. Rund 250 Städte und Gemeinden seien gerade damit beschäftigt, die Geräte anzuschaffen. Dies zöge sich zum Teil allerdings hin. Das hieße: Zum Start des neuen Schuljahrs müssen viele Schüler weiter auf die Leih-Tablets warten, so der NDR.
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Die in der Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen veröffentlichten „Kriterien der EU für das umweltorientierte öffentliche Beschaffungswesen für Datenzentren, Serverräume und Cloud-Dienste“ zielen darauf ab, öffentlichen Auftraggeber bei der Beschaffung in bestimmten IT-Bereichen Hilfestellung zu leisten, um sicherzustellen, dass Lieferungen und Dienstleistungen so erbracht werden, dass nicht nur Umweltaspekte sondern auch Lebenszykluskosten beachtet werden.
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Bund, Länder und Kommunen wollen in den kommenden Monaten verstärkt in die Digitalisierung von Verwaltung, Behörden und Schulen investieren – aber an Startups könnten viele dieser Aufträge vorbeigehen. Denn bislang hat sich gerade einmal jedes dritte Startup auf einen öffentlichen Auftrag beworben (36 Prozent). Und das obwohl von denjenigen, die bislang darauf verzichtet haben, nur jedes Dritte (33 Prozent) angibt, dass die eigenen Produkte oder Dienstleistungen sich nicht für öffentliche Einrichtungen eignen. Das ist das Ergebnis einer Umfrage
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Bundes CIO und Staatssekretär im BMI Dr. Markus Richter benennt neun Schwerpunkte, mit denen die Digitalisierung in Deutschland vorangebracht werden soll.
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Als Unterrichtung durch den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) liegt dessen „Tätigkeitsbericht 2019 zum Datenschutz“ (19/19900) vor. Darin rät der Bundesbeauftragte Ulrich Kelber den öffentlichen Stellen des Bundes, personenbezogene Daten per E-Mail grundsätzlich nur verschlüsselt zu versenden. Ein unverschlüsselter Datenversand per E-Mail sei bei sensiblen Daten „auch dann nicht rechtmäßig, wenn vorher eine entsprechende Einwilligungen des Empfängers eingeholt wurde, da diese in der Regel nicht datenschutzkonform erteilt werden kann“, schreibt der Bundesbeauftragte.
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Unter dem Titel: „Keine Digitalisierung in Sicht – Warum Berlins Verwaltung noch bis 2025 mit Zettel und Stift arbeitet“ berichtet der Tagesspiegel, dass 100.000 Angestellten in der Berliner Verwaltung noch viel länger als befürchtet auf die dringend nötige Modernisierung ihrer Arbeitsabläufe warten müssen. Grund hierfür sei insbesondere die fehlgeschlagene Vergabe zur Einführung der eAkte (siehe auch Vergabeblog.de vom 04/05/2020, Nr. 43942).
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Das OLG München überzeugte sich ob der substantiierten Darlegung eines Bieters davon, dass die Vorgaben zur Medienausstattung einer Schule auf Produkte eines bestimmten Herstellers zugeschnitten waren. Die bloße Möglichkeit, so die Richter, dass der Hersteller dieses Produkts Händlern unterschiedliche Einkaufskonditionen in Form eines Projektpreises gewährt, reichte dann für eine subjektive Rechtsverletzung des Bieters aus. Der Auftraggeber hatte es versäumt, passende Alternativprodukte zu benennen, und verstieß außerdem durch die ungeschwärzte Weitergabe des Submissionsprotokolls an die Bieter gegen den Vertraulichkeitsgrundsatz.
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Ein über die E-Vergabeplattform verschlüsselt und fristgerecht eingereichtes Angebot ist nicht allein deshalb auszuschließen, weil es zuvor als unverschlüsselter Anhang einer E-Mail übermittelt wurde. Dies gilt jedenfalls dann, wenn gewährleistet ist, dass es zu keiner vorfristigen Kenntnis vom Inhalt des per E-Mail formwidrig abgegebenen Angebots kam bzw. dies ohne vernünftige Zweifel ausgeschlossen werden kann. Allein die Möglichkeit der abstrakten Gefährdung des Geheimwettbewerbs rechtfertige einen Ausschluss vom Vergabeverfahren nach Auffassung des OLG Frankfurt nicht.