ITK
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Die vertraglichen Aspekte bei der Beschaffung von Cloud Leistungen sind nur ein Thema, um das es auf dem 2. IT-Vergabetag des Deutschen Vergabenetzwerks am 6. April in Berlin gehen wird. Die Nutzung von Cloud-Leistungen ist sowohl im privatwirtschaftlichen wie im öffentlichen Sektor ein nicht mehr wegzudenkendes Element der fortschreitenden Digitalisierung. Der nachfolgende Beitrag soll das Thema, zu dem der Verfasser im Rahmen des IT-Vergabetages als Referent einen Fachvortrag halten wird, kurz umreißen.
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Wikipedia versteht unter der Rechnerwolke „die Bereitstellung von IT-Infrastruktur und -Leistungen wie Speicherplatz, Rechenleistung oder Anwendungssoftware als Service über das Internet“. Die Vorteile sind Kosteneffizienz und einfache Skalierbarkeit der Leistung je nach Bedarf. Aber wie sieht es mit Datenschutz- und Datensicherheit aus? Und wie beschafft man eigentlich Cloud-Leistungen? Diesen Fragen widmet sich der 2. IT-Vergabetag des Deutschen Vergabenetzwerks am 6. April in Berlin.
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60 Millionen hat es gekostet, das IT-Projekt ROBASO der Bundesagentur für Arbeit (BA), welches 14 verschiedene Anwendungen der Behörde auf einer Plattform bündeln sollte. Im Praxistest ist es jedoch durchgefallen.
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Der Pinguin hat ausgedient. Bis 2021 soll in München die Nutzung von Linux als Client-System der Stadtverwaltung beendet werden. Danach soll wieder auf Windows als Betriebssystem umgestellt werden.
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Nachdem der 1. IT-Vergabetag des Deutschen Vergabenetzwerkes (DVNW) (Nachbericht hier) im vergangenen Jahr auf derart große Resonanz gestoßen ist, findet am 6. April 2017 in Berlin nun schon die zweite Auflage der Fachtagung für öffentliche IT-Beschaffung statt. Die Teilnehmer der eintägigen Konferenz erwartet wieder ein bunter Strauß an Themen, Fachvorträgen und Praxis-Workshops rund um die öffentliche Beschaffung von Informations- und Kommunikationsleistungen. Sichern Sie sich jetzt Ihren Frühbucherrabatt.
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Vergleichsverträge zur Behebung schwerer Störungen des Vertragsverhältnisses unterliegen den gleichen Grenzen für Auftragsänderungen wie alle anderen öffentlichen Aufträge. Ein Vergleichsvertrag zur Behebung einer schweren Störung des Vertragsverhältnisses kann eine unzulässige wesentliche Auftragsänderung darstellen und somit zur Neuausschreibung verpflichten.
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Bundesminister Alexander Dobrindt hat am 17.10.2016 weitere 93 Förderbescheide für Mittel aus dem milliardenschweren Bundesprogramm für superschnelles Breitband übergeben. Kommunen und Landkreise mit unterversorgten Gebieten erhalten damit bis zu 50.000 Euro: Mit dem Geld können sie Ausbauprojekte für schnelles Internet planen und Antragsunterlagen für eine Bundesförderung dieser Projekte erstellen.