ITK
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Nachdem der IT-Planungsrat am vergangenen Donnerstag in Hannover die Anwendung von neuen Bedingungen der öffentlichen Hand für Kauf undInstandhaltung von Hardware empfohlen hat, wurden diese am Freitag, 18. März, auf der Internetseite des Beauftragten der Bundesregierung für Informationstechnik veröffentlicht.
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Thin Clients können eine gute Alternative zu herkömmlichen Arbeitsplatzcomputern sein. Da Rechenoperationen auf entfernten Rechenressourcen stattfinden, benötigen diese Endgeräte weniger Hardwarekomponenten und weniger Rechnerleistung.
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Das OLG Düsseldorf legt nach und unser Autor auch. Hatten die Richter bereits in der Entscheidung vom 21.10.2015 (VII-Verg 28/14, Vergabeblog.de vom 10/12/2015, Nr. 24401) die Hürde an den Bewertungsmaßstab hoch gelegt, bekräftigen sie ihre (strenge) Rechtsauffassung nun mit diesem weiteren Beschluss. Folge ist, dass u.a. die UfAB VI teilweise neu geschrieben werden muss.
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Bund, Länder und Gemeinden geben jährlich rund 20 Milliarden Euro für Informations- und Kommunikationstechnik und damit verbundene Dienstleistungen aus. Eine optimale Bedarfsdeckung bei vergaberechtlich einwandfreien Verfahren ist dabei eine ganz besondere Herausforderung: Vom Grundsatz der produktneutralen Ausschreibung, den begrenzten Möglichkeiten einer Nachlieferung bis zur Frage, ob Daten nicht einfach “inhouse” weiterverarbeitet werden können. Diese und viele weitere praxisrelevante Fragen beantwortet der 1. IT-Vergabetag des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW) am 28. April 2016 in Berlin-Mitte! Neben diesen “Klassikern” der IT-Vergabe steht der Kongress ganz im Zeichen der aktuellen Reformen und Neuerungen: Neues Vergaberecht, neue EVB-IT und neue UfAB VI, die Ihnen aus erster Hand von hochkarätigen Referenten aufbereitet werden. Gleichzeitig blicken wir über den Tellerrand und beleuchten Datenschutz- und Datensicherheitsanforderungen in Zeiten von Safe-Harbor-Urteil und neuer EU-Datenschutzgrundverordnung. Der IT-Vergabetag des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW) vermittelt damit wie keine zweite Fachtagung ein ebenso aktuelles wie umfassendes Gesamtbild der IT-Beschaffung! Und das, so wie Sie uns kennen, zu einem fairen Preis! Zu Programm & Anmeldung des 1. IT-Vergabetages
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In den vergangenen Jahren wurden öffentliche Auftraggeber immer wieder von privaten Informationsdienstleistern aufgefordert, nach Auftragsvergabe Informationen zu den Ausschreibungsergebnissen für eine Veröffentlichung anzugeben.
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Im November besuchte der Staatssekretär des BMI, Klaus Vitt, das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern in Bonn. Neben der Vorstellung des Hauses und der E-Beschaffung stand die IT-Konsolidierung des Bundes als zentrales Thema auf der Agenda.
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Der Vergabesenat des OLG Düsseldorf hat in dieser Entscheidung zahlreiche vergaberechtlich umstrittene Gesichtspunkte besprochen. Die Entscheidung ist eine tour d’horizon durch das Vergaberecht und Pflichtlektüre jedes vergaberechtlich Interessierten.
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Mit Veröffentlichung der UfAB VI, Version 1.0, wird eine vollständige Überarbeitung der Unterlage für Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen (UfAB) bereitgestellt. Dabei finden neue gesetzliche Regelungen seit dem Jahr 2010, neue Erkenntnisse aus der Praxis sowie wichtige Entwicklungen in der Rechtsprechung mit erkennbarer Praxisrelevanz Berücksichtigung.
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Der Rat der IT-Beauftragten der Ressorts des Bundes hat mit Beschluss vom 29. Juli Kriterien für die Nutzung von Cloud-Diensten der IT-Wirtschaft durch die Bundesverwaltung festgelegt. Ziel, trotz Auslagerung der Datenhaltung und -verarbeitung “die Autonomie und Handlungsfähigkeit der IT des Staates zu erhalten und insbesondere die technologische Souveränität für die IT des Staates zu stärken”, weshalb, “vor Inanspruchnahme und Beschaffung von Cloud-Diensten der IT-Wirtschaft zu prüfen [ist], ob vergleichbare und anforderungsgerechte Leistungen durch die Bundesverwaltung selbst oder im Auftrag der Bundesverwaltung durch Dritte bereitgestellt werden.” Dabei wird abermals explizit auf ein mögliches Ausspähen durch ausländische Geheimdienste Bezug genommen.