ITK
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Ein wichtiges Thema, das das Bundesinnenministerium auf der diesjährigen CeBIT präsentierte, war die IT-Konsolidierung des Bundes, denn die IT-Organisation der unmittelbaren Bundesverwaltung ist derzeit auf mehr als 1300 Rechenzentren und Server-Räume verteilt.
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Wie bereits berichtet (siehe hier) veröffentlichte das BMI die neuen Einkaufsbedingungen der öffentlichen Hand für den Kauf (EVB-IT Kauf) und die Instandhaltung (EVB-IT Instandhaltung) von Hardware. Wie bereits bei den zuvor verabschiedeten EVB-IT zur Überlassung und Pflege von Software (siehe hier) handelt es sich bei der Überarbeitung im Kern um eine Übernahme der bereits durch die Systemverträge bekannten Regelungen, insbesondere zum Haftungsregime. Dies bedeutet zugleich, dass die „Basis-EVB-IT“ an Umfang und Komplexität zugenommen haben.
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Nachdem der IT-Planungsrat am vergangenen Donnerstag in Hannover die Anwendung von neuen Bedingungen der öffentlichen Hand für Kauf undInstandhaltung von Hardware empfohlen hat, wurden diese am Freitag, 18. März, auf der Internetseite des Beauftragten der Bundesregierung für Informationstechnik veröffentlicht.
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Thin Clients können eine gute Alternative zu herkömmlichen Arbeitsplatzcomputern sein. Da Rechenoperationen auf entfernten Rechenressourcen stattfinden, benötigen diese Endgeräte weniger Hardwarekomponenten und weniger Rechnerleistung.
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Das OLG Düsseldorf legt nach und unser Autor auch. Hatten die Richter bereits in der Entscheidung vom 21.10.2015 (VII-Verg 28/14, Vergabeblog.de vom 10/12/2015, Nr. 24401) die Hürde an den Bewertungsmaßstab hoch gelegt, bekräftigen sie ihre (strenge) Rechtsauffassung nun mit diesem weiteren Beschluss. Folge ist, dass u.a. die UfAB VI teilweise neu geschrieben werden muss.
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Bund, Länder und Gemeinden geben jährlich rund 20 Milliarden Euro für Informations- und Kommunikationstechnik und damit verbundene Dienstleistungen aus. Eine optimale Bedarfsdeckung bei vergaberechtlich einwandfreien Verfahren ist dabei eine ganz besondere Herausforderung: Vom Grundsatz der produktneutralen Ausschreibung, den begrenzten Möglichkeiten einer Nachlieferung bis zur Frage, ob Daten nicht einfach “inhouse” weiterverarbeitet werden können. Diese und viele weitere praxisrelevante Fragen beantwortet der 1. IT-Vergabetag des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW) am 28. April 2016 in Berlin-Mitte! Neben diesen “Klassikern” der IT-Vergabe steht der Kongress ganz im Zeichen der aktuellen Reformen und Neuerungen: Neues Vergaberecht, neue EVB-IT und neue UfAB VI, die Ihnen aus erster Hand von hochkarätigen Referenten aufbereitet werden. Gleichzeitig blicken wir über den Tellerrand und beleuchten Datenschutz- und Datensicherheitsanforderungen in Zeiten von Safe-Harbor-Urteil und neuer EU-Datenschutzgrundverordnung. Der IT-Vergabetag des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW) vermittelt damit wie keine zweite Fachtagung ein ebenso aktuelles wie umfassendes Gesamtbild der IT-Beschaffung! Und das, so wie Sie uns kennen, zu einem fairen Preis! Zu Programm & Anmeldung des 1. IT-Vergabetages
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In den vergangenen Jahren wurden öffentliche Auftraggeber immer wieder von privaten Informationsdienstleistern aufgefordert, nach Auftragsvergabe Informationen zu den Ausschreibungsergebnissen für eine Veröffentlichung anzugeben.
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Im November besuchte der Staatssekretär des BMI, Klaus Vitt, das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern in Bonn. Neben der Vorstellung des Hauses und der E-Beschaffung stand die IT-Konsolidierung des Bundes als zentrales Thema auf der Agenda.
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Der Vergabesenat des OLG Düsseldorf hat in dieser Entscheidung zahlreiche vergaberechtlich umstrittene Gesichtspunkte besprochen. Die Entscheidung ist eine tour d’horizon durch das Vergaberecht und Pflichtlektüre jedes vergaberechtlich Interessierten.