ITK
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Die Versteigerung von Funkfrequenzen für mobiles Internet durch die Bundesnetzagentur hat insgesamt 5,08 Milliarden Euro eingebracht. Die Hälfte steht für die Breitbandförderung des Bundes zur Verfügung.
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Die fortgeschrittene und qualifizierte Signatur steht der eigenhändischen Unterschrift gesetzlich gleich. Zwingende Voraussetzung ist jedoch, dass das zugrunde liegende Zertifikat gültig ist. Andernfalls droht der Ausschluss in einem Vergabeverfahren.
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Auf der Internetseite der Beauftragten der Bundesregierung für Informationstechnik wurden neue Einkaufsbedingungen für den Kauf und die Pflege von Standardsoftware veröffentlicht. Damit stehen künftig neue Musterverträge für die Auftragsvergabe der öffentlichen Hand zur Verfügung.
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Es ist noch keine Entscheidung über die freihändige Vergabe der technischen Vorbereitung der Ausweitung der Lkw-Maut auf alle Bundesstraßen an die Toll Collect GmbH getroffen worden.
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Vor dem 1. Untersuchungsausschuss („NSA“) machte vergangene Woche der Geheimdienstkoordinators im Kanzleramt, Günter Heiß, deutlich, dass auch aktuelle Medienberichte über eine Ausspähung deutscher Regierungsstellen durch die National Security Agency (NSA) nichts an der Einschätzung der Bundesregierung änderten, dass diese “keine Erkenntnisse über Wirtschaftsspionage amerikanischer Nachrichtendienste in Deutschland” habe.
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Die Anwendungsmöglichkeiten von Geoinformationen sind vielfältig, das Entwicklungspotential ist beachtlich, die Zukunftsaussichten sind rosig und die Bundesregierung ist begeistert (siehe etwa 3. Geo-Fortschrittsbericht der Bundesregierung).
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In der Produktion von elektronischen Produkten wie Mikrochips, Bildschirmen und Computern hat Südkorea marktbeherrschende Stellung. Samsung und LG haben dort ihren Sitz. Umso bemerkenswerter, dass sich eine 17-köpfige Delegation von dort nach Deutschland aufmachte, um sich von der beim Beschaffungsamt des BMI angesiedelten “Kompetenzstelle für Nachhaltige Beschaffung” (KNB) zur nachhaltigen öffentlichen Beschaffung zu informieren. (Bildquelle: BeschA)
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Das Auswärtige Amt setzt nach eigener Darstellung quelloffene Software auch weiterhin ein, „wo dies technologisch und wirtschaftlich sinnvoll ist“. Von einer „Abkehr von freier Software“ könne keine Rede sein, so die Antwort der Bundesregierung (18/4473) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/4127). (Grafik: Netscape Navigator, der jedenfalls Anfang der 2000er Jahre in den Deutschen Botschaften genutzt wurde)