Kategorie:
Liefer- & Dienstleistungen
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Am 19.03.2025 legte die EU-Kommission das „Weißbuch zur europäischen Verteidigung – Bereitschaft 2030“ vorgelegt. Darin legte sie die notwendigen Schritte für den Aufbau der europäischen Verteidigung fest. Zur Umsetzung hat die Kommission nun den „Defence Readiness Omnibus“ vorgelegt. Er umfasst sechs Rechtsakte und Instrumente zur Optimierung von Beschaffung, Genehmigung, Berichterstattung, Wettbewerb und Zugang zu Finanzmitteln im Verteidigungssektor. Auch die Richtlinie 2009/81/EG soll in wesentlichen Punkten angepasst werden.
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Das Umweltbundesamt (UBA) hat eine neue Arbeitshilfe veröffentlicht, die aufzeigen soll, auf welche Weise Klimaschutz und Kreislaufwirtschaft in Ausschreibungen wirkungsvoll berücksichtigt werden können. Sie enthält rechtliche Grundlagen, Kriterien und Beispiele für zehn Produktgruppen.
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Ausschreibung von vorbehandelten Bioabfällen mit der Abfallschlüsselnummer 20 03 01 ist zulässig
VK Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 03.09.2025 – VK2-23/24
Die Ausschreibung von vorbehandelten Bioabfällen mit der Abfallschlüsselnummer 20 03 01 (Abfallbezeichnung: gemischte Siedlungsabfälle; hier: getrennt erfasste Bioabfälle, Biotonne aus Haushaltungen) gemäß der Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnis-Verordnung – AVV) ist zulässig. Eine Neuschlüsselung
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Der Haushaltsausschuss des Bundestags hat am 10. September 2025 die Beschaffung von sieben bedeutenden Rüstungsprojekten für die Bundeswehr gebilligt. Demnach sollen unter anderem weitere Patriot-Lenkflugkörper und Umrüstsätze für Patriot-Startgeräte beschafft werden. Darüber hinaus gehen zusätzliche Heron-TP-Drohnen und neue Simulatoren für die Panzertruppe sowie gehärtete Arbeitscontainer an die Streitkräfte.
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Die Bundesregierung geht in der Antwort (21/1514) auf eine Kleine Anfrage (21/1333) der Linksfraktion auf Einzelheiten der Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit der Bestellung von Corona-Schutzmasken über das sogenannte Open-House-Verfahren ein. Im Rahmen der rund 120 Vergleiche beziehungsweise Klarstellungsvereinbarungen seien rund 390 Millionen Euro gezahlt worden,
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Das Umweltbundesamt (UBA) hat die Übersicht zu den „Regelungen der Bundesländer auf dem Gebiet der umweltfreundlichen Beschaffung“ aktualisiert. Diese beschreibt rechtliche Vorgaben auf Landesebene (sowohl auf Gesetzes- und Verordnungsebene als auch verwaltungsinterne Vorschriften), die dazu beitragen, dass umweltfreundliche Waren und Dienstleistungen beschafft werden.
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Kein Ausschluss bei kleiner Formalie? Strikte Anwendung von gesetzten Ausschlusskriterien im Vergabeverfahren
VK Hessen, Beschl. v. 24.07.2025 – 96.e.01.02/22-2025
Fehlende Unterlagen führen auch dann zum zwingenden Angebotsausschluss, wenn der materielle Wettbewerbsnachteil gering erscheint. Im Fall zweier Hauptangebote fehlten die geforderten Oberstoffmuster für eines der eingereichten Hauptangebote, mit der Folge des Ausschlusses. Der Beschluss verdeutlicht erneut die enge Bindung an klar formulierte Ausschlusskriterien, die weder durch Auslegung noch durch Nachforderung oder Verhältnismäßigkeit aufgeweicht werden dürfen.
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Der Europäische Rechnungshof (EuRH) widmet dem Bereich der Verteidigungsausgaben verstärkte Aufmerksamkeit. Als externer Prüfer der EU sei es sein übergeordnetes Ziel, der EU ein besseres Funktionieren zu ermöglichen. Er ermittele daher Verbesserungsmöglichkeiten in den Bereichen,
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Porto ohne Umsatzsteuer? – Zur Angebotsprüfung bei Postdienstleistungen
VK Bund, Beschl. v. 16.06.2025 – VK 2-39/25
Öffentliche Auftraggeber sind nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt. Wenn sie ihren Postausgangsverkehr öffentlich ausschreiben, könnten sie erhebliche wirtschaftliche Vorteile erzielen, wenn das Porto für die Postsendungen ohne gesetzliche Umsatzsteuer abgerechnet würde. Postalische Grundversorgungsleistungen (Universaldienstleistungen) können gemäß den umsatzsteuergesetzlichen Regelungen unter bestimmten Voraussetzungen von der Umsatzsteuer befreit werden. Ob und inwieweit das Porto für diese Dienstleistungen ohne Umsatzsteuer angeboten werden darf, war Gegenstand einer aktuellen Entscheidung der Vergabekammer des Bundes.
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Auftraggeber darf Wertungsentscheidung nicht vollständig an Externe delegieren!
VK Nordbayern, Beschl. v. 28.01.2025 – RMF-SG21-3194-9-39
Die Zuschlagsentscheidung in einem Vergabeverfahren obliegt ausschließlich dem öffentlichen Auftraggeber. Zwar darf dieser externen Sachverstand einholen, die eigentliche Entscheidung über den Zuschlag aber nicht vollständig an Dritte abgeben. Die VK Nordbayern hat entschieden, dass ein Zuschlag unwirksam ist, wenn wesentliche Schritte der Angebotswertung einer externen Fachkommission übertragen werden.