Liefer- & Dienstleistungen
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Die VK Nordbayern sah die Einwände gegen die festgelegten Kriterien nach Einreichung eines Teilnahmeantrags zwar als präkludiert an. Die Begrenzung der Teilnehmer anhand vergleichbarer Referenzprojekte müsse sich aber ohnehin nicht an § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV messen lassen. Es gehe schließlich nicht um die Eignung, sondern um die Begrenzung der Bewerber nach § 51 VgV. Hier stehe dem Auftraggeber ein weiter Ermessensspielraum zu.
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Vergabestellen müssen sich unabhängig von der Verfahrensart im Rahmen der öffentlichen Vergabeverfahren davon überzeugen, dass die einzureichenden bzw. eingereichten Angebote von geeigneten Bewerbern oder Bietern abgegeben werden. Denn § 122 Abs. 1 GWB fordert, dass öffentliche Aufträge nur an fachkundige und leistungsfähige Unternehmen vergeben werden, die nicht ausgeschlossen worden sind. Dieser Beitrag zeigt typische Problemfelder in Bezug auf Referenzen in zwei Teilen auf.
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Das OLG Karlsruhe hat entschieden, dass die Vergaben von „strategischen Kooperationspartnerschaften“ zur Bewerbung um die Stromnetze auf den Gebieten der Städte Lörrach und Weil am Rhein an die bnNETZE GmbH rechtmäßig erfolgt sind.
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Die Beschaffung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation durch die Träger der Rentenversicherung wird auf eine neue gesetzliche Grundlage gestellt.
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Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen: Neues Release 1.3.0 des WiBe Kalkulator für 64-Bit-Betriebssysteme von MS-Windows 10 und den OpenSource Distributionen OpenSUSE Leap, Fedora und Debian verfügbar.
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Nachdem die flächendeckenden Impfungen gegen das Corona-Virus in Deutschland teilweise begonnen haben und in den kommenden Tagen deutlich ausgeweitet werden, müssen in der ganzen Bundesrepublik entsprechende Impfzentren betrieben werden. Da die Leistungen in den Impfzentren nicht nur mit Personal aus öffentlichen Verwaltungen und Einrichtungen erbracht werden können, wird die Beauftragung externer Dienstleistungsunternehmen beispielsweise für Dolmetscher-, Reinigungs- oder Kontroll- und Bewachungsdienste erforderlich sein. Auch in den kommenden Wochen und Monaten werden die Behörden in diesem Zusammenhang immer wieder flexibel auf neue Situationen reagieren müssen. Dabei sollten die vergaberechtlichen Rahmenbedingungen im Blick behalten werden.
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Die Bundesregierung hat ein positives Fazit der bestehenden Öffentlich-Privaten Partnerschaften (ÖPP) in Deutschland gezogen.
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Die Europäische Kommission will die EU-Vorschriften für Batterien modernisieren. Batterien, die in der EU in Verkehr gebracht werden, sollen über ihren gesamten Lebenszyklus nachhaltig, leistungsfähig und sicher sein.
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Die VK Bund hat in ihrem Beschluss vom 28.05.2020 (AZ.: VK 1-34/20) ausdrücklich geklärt, wie eine „schulbuchmäßige“ Rüge zu formulieren ist bzw. wann eine solche (noch) nicht vorliegt. Die Entscheidung ist insbesondere aus Bietersicht relevant: Bieter haben vorab genau zu durchdenken, wie sie ihren eventuellen Unmut gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber äußern. Diese Überlegung ist deshalb wichtig, um nicht in die Fristen- oder Präklusions-„Falle“ zu treten. Einem bloßen „Taktieren“ mit vermeintlich „unechten“ Rügen erteilt die VK eine klare Absage.
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Der bayerische Landtag hat beschlossen, die Staatsregierung aufzufordern, im Rahmen der Beschaffung durch den Freistaat Bayern und durch Unternehmen, auf die der Freistaat maßgeblichen Einfluss hat, da-rauf zu achten, dass soweit möglich und mit den EU-Vergabevorschriften vereinbar, nur Textilien eingekauft oder gemietet werden, die ein Siegel für nachhaltige Textilien auf-weisen (wie z. B. Grüner Knopf).