Liefer- & Dienstleistungen
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Honorare für Ingenieur– und Architektenleistungen werden künftig frei vereinbar sein. Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) soll entsprechend keine Mindest- und Höchsthonorarsätze mehr enthalten. Das sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung (19/21982) vor. Damit soll ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom 4. Juli 2019 (C-377/17, siehe hierzu Vergabeblog.de vom 08/07/2019, Nr. 41456) umgesetzt werden. Das Gericht hatte entschieden, dass die bisherigen Regelungen der HOAI gegen die EU-Dienstleistungsrichtlinie verstoßen. Zudem sieht der Entwurf davon unabhängige Änderungen im Vergaberecht vor.
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Juristen beschäftigen sich bekanntermaßen ungern mit mathematischen Sachverhalten, bei der vergaberechtlichen Angebotswertung lassen sich diese jedoch nicht umgehen. Diesem Tenor folgt auch der Generalanwalt Michal Bobek in seinen Schlussanträgen vom 28.05.2020. Im Rahmen dieses Vorabentscheidungsverfahrens muss sich der Gerichtshof,
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Unter dem Titel: „Der Blaue Engel für Raumklimageräte – ein nationales Zeichen mit internationaler Wirkung“ hat das Umweltbundesamt (UBA) den Abschlussbericht zum Projekt über die Erarbeitung eines technisch-wissenschaftlichen Hintergrundberichts sowie der Ableitung von Vergabekriterien für den Blauen Engel veröffentlicht.
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Zahlreiche importierte Corona-Schutzmasken haben sich bei Qualitätsprüfungen als mangelhaft erwiesen. Das geht aus der Antwort (19/21798) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/21452) der Grünen-Fraktion hervor. Inzwischen hat es den Angaben zufolge mehr als 5.400 Prüfverfahren mittels Checklisten und mehr als 3.000 Laborprüfungen gegeben.
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Das Umweltbundesamt (UBA) hat im Januar 2020 die Vergabekriterien DE-UZ 212, Ausgabe Januar 2020 veröffentlicht. Nunmehr wurde der Hintergrundbericht: „Umweltzeichen Blauer Engel: Entwicklung von Vergabekriterien für Kaminöfen für Holz“ veröffentlicht.
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Die in der Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen veröffentlichten „Kriterien der EU für das umweltorientierte öffentliche Beschaffungswesen für Datenzentren, Serverräume und Cloud-Dienste“ zielen darauf ab, öffentlichen Auftraggeber bei der Beschaffung in bestimmten IT-Bereichen Hilfestellung zu leisten, um sicherzustellen, dass Lieferungen und Dienstleistungen so erbracht werden, dass nicht nur Umweltaspekte sondern auch Lebenszykluskosten beachtet werden.
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Das Transparenzgebot des § 97 Abs. 1 GWB ist eine der drei Säulen des Vergaberechts. Viele das Vergaberecht prägende Rechtsnormen sind auf dieses Gebot zurückzuführen. In ihrer Entscheidung arbeitet die Vergabekammer Berlin mehrere Verstöße des Auftraggebers gegen das Transparenzgebot heraus und begründet mit diesen die erforderliche Aufhebung des Vergabeverfahrens. Gleichzeitig werfen die Ausführungen der Vergabekammer zur Reichweite des Leistungsbestimmungsrechts des Auftraggebers und den Möglichkeiten, Risiken vertraglich auf Bieter abzuwälzen, die Frage auf, inwieweit das Vergaberecht losgelöst von der vertraglichen Risikoverteilung betrachtet werden kann.
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Mit dem Rundschreiben: „Vergaberechtliche Erleichterungen zur Konjunkturförderung“ vom 29.06.2020 hebt das Wirtschaftsministerium die geltenden Wertgrenzen zur Anwendung der Beschränkten Ausschreibung und der Freihändigen Vergabe bis zum 31.12.2020 an.
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Unter dem Titel: „Rechnungshof-Chef warnt vor eingeschränktem Wettbewerb durch Corona-Vergaberecht“ berichtet das Handelsblatt über ein Gespräch mit dem Präsidenten des des Bundesrechnungshofes. Der Bundesrechnungshof habe zu den Erleichterungen aus dem Konjunkturpaket II nach der Finanzkrise im Jahr 2009, festgestellt, dass die mit den Erleichterungen verfolgten Ziele nicht erreicht worden waren. Die damaligen Maßnahmen hätten sich als Fehler erwiesen und sollten daher nicht wiederholt werden.
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Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes sind die Auftragseingänge im Verarbeitenden Gewerbe im Juni gegenüber dem Vormonat um 27,9 Prozent gestiegen. Am kräftigsten fiel der Aufholprozess mit 45,7 Prozent bei den Investitionsgütern aus (kfz und Kfz-Teile 66,5 Prozent). Bei Vorleistungsgütern ergab sich ein Zuwachs von 10,6 Prozent und bei Konsumgütern von 1,1 Prozent. Großaufträge trugen zum Aufwuchs bei. Ohne Großaufträge nahmen die Bestellungen um 23,8 Prozent zu.