Liefer- & Dienstleistungen
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Persönliche Schutzausrüstungen dürfen laut einer am Sonntag von der Europäischen Kommission veröffentlichten Durchführungsbestimmung (Durchführungsverordnung (EU) 2020/402 der Kommission vom 14. März 2020 über die Einführung der Verpflichtung zur Vorlage einer Ausfuhrgenehmigung bei der Ausfuhr bestimmter Produkte) nur noch mit Genehmigung der Mitgliedstaaten in Länder außerhalb der EU exportiert werden. Das betrifft zum Beispiel Schutzkleidung und – brillen sowie Atemmasken.
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Bei der Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen darf der Auftraggeber keine Referenzbescheinigungen von früheren Auftraggebern vom Bieter verlangen, sondern lediglich eine Auflistung der geeigneten Referenzen.
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Empfehlungen der Bundesarchitektenkammer und der Bundesingenieurkammer – Vergabe von Planungsleistungen nach Wegfall der verbindlichen Mindest- und Höchstsätze der HOAI.
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Die unzulässige Vermischung von Eignungs- und Zuschlagskriterien ergibt sich für einen Bieter nicht schon aus einer bloßen Lektüre der §§ 46 Abs. 3, 58 Abs. 2 VgV. Dementsprechend ist ein Bieter mit einer solchen Rüge nicht ohne weiteres präkludiert und sein Vorbringen in einem Vergabenachprüfungsverfahren regelmäßig zulässig. Zudem existiert kein generelles Doppelverwertungsverbot. So können berufliche Erfahrungen und Referenzen – personen- und unternehmensbezogen – zum einen als Eignungskriterium gefordert werden. Zum anderen können Erfahrungen und Referenzen – sofern aus diesen auftragsbezogene Aussagen abgeleitet werden – auch Bezugspunkt eines Zuschlagskriteriums sein.
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Das Coronavirus hat Europa erreicht. Die Kehrseiten globaler Liefer- und Logistikketten werden mit jedem Tag deutlicher. Welche Folgen haben Leistungsausfälle in laufenden öffentlichen Aufträgen?
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Zur Zulässigkeit der Direktvergabe ohne vorherige EU-Bekanntmachung – Die VK Bund ist in dieser Entscheidung auf die Voraussetzungen für die Zulässigkeit eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb im Rahmen des § 14 Abs.4, 6 VgV eingegangen und hat hierbei die Anforderungen an die Markterkundung neu justiert.
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In einigen Beschaffungsbereichen hat sich eine Praxis herausgebildet, dass öffentliche Auftraggeber Bieter auffordern, ihr Angebot und ergänzende Inhalte mündlich zu präsentieren und die präsentierten Inhalte im Rahmen der Zuschlagskriterien wertend zu berücksichtigen. Nach der jüngeren Rechtsprechung stellt sich die Frage, ob dies überhaupt zulässig ist, und welche rechtlichen Vorgaben öffentliche Auftraggeber beachten sollten, die für die Auswahl des wirtschaftlichsten Angebotes gem. § 127 GWB mündliche Bieteraussagen berücksichtigen wollen.
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Die Senatsverwaltungen für Wirtschaft, Energie und Betriebe sowie für Stadtentwicklung und Wohnen haben ein gemeinsame Rundschreiben Nr. 01/2020 vom 24.02.2020 über die Einführung der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) herausgegeben.
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Die Senatsverwaltungen für Finazen hat mit Erlass II B 51 – H 1055-1/2019-2-5 vom 14.02.2020 die verbindliche Anwendung der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) auf den 01.04.2020 festgelegt. Bis zum 31.03.2020 gilt eine Übergangsfrist.
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Die Europäische Kommission begrüßt die Entscheidung des Europäischen Parlaments vom 12.02., das Handels- und Investitionsabkommen zwischen der EU und Vietnam anzunehmen. Das Abkommen ist das umfassendste Handelsabkommen der EU mit einem Entwicklungsland und beseitigt praktisch alle Zölle auf den Warenverkehr zwischen den beiden Seiten und garantiert durch seine starken, rechtsverbindlichen und durchsetzbaren Verpflichtungen zur nachhaltigen Entwicklung die Achtung der Arbeitnehmerrechte, des Umweltschutzes und des Pariser Klimaabkommens.