Liefer- & Dienstleistungen
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Am 21. Februar 2024 stimmte der Haushaltsausschuss einer weiteren dieser sogenannten 25-Millionen-Euro-Vorlagen zu. Insgesamt werden rund 2,2 Milliarden Euro in Bekleidung und persönliche Ausrüstung investiert.
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Die Kommission leitet ihre erste eingehende Prüfung der potenziell marktverzerrenden Auswirkungen drittstaatlicher Subventionen ein und macht somit von ihren Befugnissen im Rahmen der Verordnung über Subventionen aus Drittstaaten Gebrauch. Diese Prüfung betrifft ein öffentliches Vergabeverfahren.
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Die Stadt Köln darf das aktuelle Auswahlverfahren für die Deutzer Kirmes 2024 wie geplant fortführen. Den Eilantrag einer Bewerberin gegen ihren Ausschluss vom Auswahlverfahren hat das Verwaltungsgericht Köln mit Beschluss vom 22. Februar 2024 nach summarischer Prüfung abgelehnt.
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Das Beschaffungsamt des BMI hat die aktuelle Version der Rahmenvertrags-Roadmap (Stand 21.02.) veröffentlicht.
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Die EU hat zum zweiten Jahrestag des russischen Angriffs auf die Ukraine ein 13. Sanktionspaket gegen Russland verabschiedet. Es beinhaltet weitere Einschränkungen des russischen Zugangs zu Militärtechnologie, z. B. zu Drohnen. Außerdem wurden weitere Unternehmen und Personen, die sich an den russischen Kriegsanstrengungen beteiligen, auf die Sanktionsliste der EU aufgenommen. Damit umfasst die Liste nun mehr als 2.000 Unternehmen und Personen, was ein enormer Schlag für das Militär und die Verteidigung in Russland ist.
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Anlässlich der Vorlage eines portugiesischen Gerichts befasst sich der EuGH mit den Verpflichtungen der Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der Richtlinienvorgaben zu den fakultativen Ausschlussgründen in nationales Recht. Die Entscheidung enthält wichtige Aussagen zu Begründungs- und Informationspflichten öffentlicher Auftraggeber bei der (Nicht-)Anwendung von Ausschlussgründen.
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Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (20/10283) vorgelegt , mit dem sie „auch in Zukunft flächendeckend angemessene und ausreichende Postdienstleistungen gewährleisten“ will. Das angestrebte Postrechtsmodernisierungsgesetz (PostModG) beinhalte eine „grundlegende Novellierung des Postrechts“, schreibt die Bundesregierung zu dem Entwurf.
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Noch kurz vor dem Jahreswechsel 2023/2024 hat das Bundeskabinett ein neues Postgesetz beschlossen, das wesentliche Änderungen der bisherigen Rechtslage enthält und die sich zukünftig erheblich auf die Abwicklung des Postverkehrs auswirken (BR-Drs. 677/23). Der Gesetzentwurf wurde dem Bundestag und Bundesrat zugeleitet, die sich zum Jahresbeginn 2024 damit befassen. Es wird erwartet, dass das neugefasste Gesetz das Verfahren ohne wesentliche Änderungen durchläuft und zeitnah in Kraft treten wird. Direkt betroffen ist die Beschaffung der Leistungen der Briefbeförderung durch die öffentliche Hand. Dieser Beitrag befasst sich mit wesentlichen Punkten der Novelle und gibt einen ersten Überblick über die möglichen vergaberechtlichen Auswirkungen.
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Für die Zuordnung von vorbehandelten Bioabfällen zu einem bestimmten Abfallschlüssel gemäß der Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnis-Verordnung – AVV) gehört zu einer transparenten Vergabedokumentation auch die Anfertigung einer Abfallanalyse und die Niederschrift der daraus abzuleitenden Rechtsfolgen.
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Verlängert: Umfrage zur Verbesserung des Zugangs zu sozial verantwortlicher öffentlicher Beschaffung
Die Frist für die Beantwortung des Fragebogens wurde bis zum 31. Januar 2024 verlängert (siehe auch Vergabeblog.de vom 13/12/2023, Nr. 55200): Mit einem Fragebogen sollen Informationen über die wichtigsten Kommunikationsquellen und -kanäle gesammelt werden, die Praktizierende bei Ihrer täglichen Arbeit im Rahmen der SRPP nutzen. Dieser Fragebogen besteht aus etwa 20-30 Fragen und kann hier aufgerufen werden.