Politik und Markt
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In der Infrastruktur des Digitalfunks der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) sind laut Bundesregierung keine Komponenten chinesischer Hersteller verbaut. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/12260) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/12066) weiter ausführt, setzen die Bundesbehörden keine Digitalfunkendgeräte von Herstellern ein, die bekannte Verbindungen zu chinesischen Unternehmen haben.
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Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) informiert mit einer Online-Informationsveranstaltung zum Ausschreibungsverfahren über Details zur geplanten Ausschreibung für ein flächendeckendes Lkw-Schnellladenetz an rund 130 unbewirtschafteten Rastanlagen im Rahmen der Marktkonsultation. Die Ausschreibung soll im September starten.
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Zum Kabinettsentwurf für den Nachtragshaushalt 2024 und den Bundeshaushalt 2025 nimmt Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer Zentralverband Deutsches Baugewerbe, wie folgt Stellung: „Es ist gut, dass die angedachten Kürzungen insbesondere im Bereich der Infrastruktur abgewendet werden konnten. In den Etats für Verkehr und Bau ist aber noch Luft nach oben für die Haushaltsberatungen im Bundestag.
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Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) hat vergangenen Mittwochmittag den Haushaltsausschuss über den Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2025 informiert. Der am Mittwochmorgen vom Kabinett beschlossene Entwurf sieht für das kommende Jahr Ausgaben in Höhe von 480,6 Milliarden Euro vor. Die Nettokreditaufnahme von 43,8 Milliarden Euro liegt dem Entwurf zufolge im Rahmen der Schuldenregel des Grundgesetzes.
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Der EU ist es nicht gelungen, die anhaltend hohe Fehlerquote bei den Kohäsionsausgaben, mit denen soziale und wirtschaftliche Ungleichheiten innerhalb der EU abgebaut werden sollen, deutlich zu senken. Dies geht aus einer aktuellen Analyse des Europäischen Rechnungshofs (EuRH) hervor. Die Kontrollen der Europäischen Kommission wie auch der EU-Länder seien auf allen Ebenen nach wie vor unzureichend.
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Die Europäische Kommission hat eine eingehende Untersuchung eingeleitet, um zu prüfen, ob eine Staatshilfe in Höhe von 6 Milliarden Euro zur Rekapitalisierung der Deutschen Lufthansa AG („Lufthansa“) mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang steht. Die Maßnahme war ursprünglich am 25. Juni 2020 von der Kommission auf der Grundlage des Befristeten Rahmens für staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie genehmigt worden, doch dieser Genehmigungsbeschluss wurde am 10. Mai 2023 vom Gericht der Europäischen Union für nichtig erklärt. Ein von Lufthansa eingelegtes Rechtsmittel ist noch anhängig.
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Die Vergabe von Aufträgen für IT-Projekte ist ein zentraler Bestandteil der Tätigkeiten öffentlicher Verwaltungen. Der Vergabeprozess stellt jedoch eine erhebliche Herausforderung dar, insbesondere bei der Erstellung von Leistungsbeschreibungen. Um diesen Prozess nachhaltiger und effizienter zu gestalten, hat die Bertelsmann Stiftung zusammen mit der Fachhochschule Potsdam und der Social Data Science Company &effect den Ausschreibungspiloten als unterstützendes Informationsportal ins Leben gerufen, der in diesem Gastbeitrag vorgestellt werden soll:
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Die von den Mitgliedstaaten an die Europäische Kommission zu übermittelnden Überwachungsberichte zur öffentlichen Beschaffung sind jetzt online verfügbar. Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) hat die Werte für Deutschland übermittelt und meldet u.a. für 2022 rund 22.000 vergebene Aufträge oberhalb der EU-Schwellenwerte mit einem Gesamtwert von über 100 Mrd. EUR. Für 2023 liegen noch keine plausibilisierten Daten vor.
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Unter dem Titel: „Streit um Auftragsvergabe – Neue Probleme für die Bezahlkarte“ berichtet u.a. die Tagesschau über Verzögerungen im Abschluss des Vergabeverfahrens, zur Einführung eines einheitlichen Systems, auf das sich nach monatelanger Diskussion auch mit dem Bund 14 Bundesländer verständigt haben. Der Grund: „ein paar Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer Baden-Württemberg“.
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Den bayerischen Vorstoß einer „Kleine Revolution“ im Vergaberecht (siehe Vergabeblog.de vom 18/06/2024, Nr. 56780) kommentiert das Institut für Mittelstandsforschung (IfM) Bonn. Diese Initiative könne nur ein erster Schritt bei der Neugestaltung der öffentlichen Vergabe sein. Die bayerische Initiative drohe vielmehr, den Marktzugang für Start-Ups und innovative Unternehmen zu erschweren, da durch die Anhebung der Wertgrenzen und die damit verbundene vermehrte Vergabe von Direktaufträgen viele öffentliche Auftragsauschreibungen nicht mehr für alle Unternehmen zugänglich sein werden.