Politik und Markt
-
Im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten der Vergaberechtsreform fordert der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB) die Gewährleistung der weiteren Anwendbarkeit der VOB/A, Abschnitt 1, bei Bauvergaben unterhalb des EU-Schwellenwertes.
-
Anlässlich der Diskussion über das hessische Tariftreue- und Vergabegesetz im Hessischen Landtag fordert der DGB Hessen-Thüringen erneut einen vergabespezifischen Mindestlohn. Außerdem müssten die Kontrollen zur Einhaltung des Gesetzes gestärkt werden.
-
Die Kritik blieb nicht ungehört: Um die bürokratischen Anforderungen an Unternehmen und öffentliche Auftraggeber deutlich zu reduzieren, hat die nordrhein-westfälische Landesregierung eine Vereinfachung des Tariftreue- und Vergabegesetzes (TVgG) beschlossen. So soll künftig nur der Gewinner der Ausschreibung die nach dem Tariftreue- und Vergabegesetz erforderlichen Nachweise und Erklärungen vorlegen (Bestbieterprinzip). Alle übrigen Bieter sind davon befreit.
-
Die Finanzierbarkeit des Bundesverkehrswegeplans 2030 (BVWP 2030) ist Thema einer Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/8136).
-
Das Verfahren zur Vergabe sogenannter Wegenutzungsrechte für Verteilnetze (Gas, Strom) in den Kommunen soll verbessert werden.
-
Es hat etwas gedauert, aber nun steht die Webseite: Die neue Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) kann über einen Online-Dienst der EU-Kommission ausgefüllt werden. Dieser führt die Nutzer Schritt für Schritt durch die EEE-Erstellung (dann wohl die „EEEE“). Diese kann dann als PDF und in weiteren Formaten abgerufen werden. Sie finden den Dienst hier. Dass die EEE nach wie vor mehr Fragen als Antworten aufwirft, zeigt auch eine Diskussion im Mitgliederbereich des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW) hier. Noch kein Mitglied? Zur Mitgliedschaft geht es hier.
-
Die Berliner Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung hat anlässlich der Vergaberechtsreform ein Rundschreiben veröffentlicht. Sie finden es im Mitgliederbereich des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW) hier. Noch kein Mitglied? Zur Mitgliedschaft geht es hier.
-
Seit einem Jahr gilt in Hessen das neue Vergabe- und Tariftreuegesetz für öffentliche Aufträge. „Das Gesetz stärkt die Rechte und Stellung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Auftragnehmer müssen sich ohne Wenn und Aber dazu verpflichten, ihren Beschäftigten den Tariflohn, in jedem Fall aber den gesetzlichen Mindestlohn zu zahlen“, sagte Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir dazu in Wiesbaden.