Politik und Markt
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Heute, am 14. April 2016, ist die Verkündung der Vergaberechtsmodernisierungsverordnung vom 12. April 2016 im Bundesgesetzblattausgabe Nr. 16 vom 14. April 2016, BGBl. I S. 624, erfolgt. Damit tritt die vollständige Modernisierung (Gesetz, Verordnung, VOB/A-EU) des deutschen Vergaberechts am kommenden Montag, dem 18.04.2016 in Kraft. Übrigens im Gegensatz zur letzten großen Reform von 2009 fristgerecht. Das Deutsche Vergabenetzwerk (DVNW) bietet Ihnen Praxisseminare zu den Neuerungen an, für Beschaffer und für Bieter und speziell zur e-Vergabe.
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Hochbauprojekte des Bundes sind in den vergangenen 15 Jahren häufig teurer ausgefallen als geplant und wurden dazu oft verspätet fertiggestellt. Nur 60 Prozent der Projekte blieben im Kostenrahmen, den Zeitrahmen hielten 65 Prozent ein. Die Bundesregierung will nun mit einem Reformprogramm gegensteuern.
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„Dass der Zustand von Deutschlands Fernstraßenbrücken desolat ist, wissen wir bereits länger. Wie sich jetzt gezeigt hat, ist das Ausmaß des Zerfalls allerdings weit größer als bislang bekannt“, so Michael Knipper, Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie.
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Das Land Berlin beschafft Produkte und Dienstleistungen im Umfang von 4 bis 5 Mrd Euro im Jahr. In den Richtlinien der Regierungspolitik des Landes wird betont, dass der Berliner Senat verstärktes Augenmerk auf die umweltfreundliche Beschaffung legt. Dieser beschloss die Aufnahme weiterer Leistungsblätter und Berechnungshilfen zur Ermittlung von Lebenszykluskosten in die Verwaltungsvorschrift „Beschaffung und Umwelt”.
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Die Planungen für die Gründung einer Bundesfernstraßengesellschaft sind Thema einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur am Mittwoch, dem 13. April 2016.
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Für das Jahr 2014 liegen jetzt die Rechenschaftsberichte der im Bundestag vertretenen Parteien als Unterrichtung (18/7910) des Parlamentspräsidenten vor.
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Wie bereits berichtet (siehe hier) veröffentlichte das BMI die neuen Einkaufsbedingungen der öffentlichen Hand für den Kauf (EVB-IT Kauf) und die Instandhaltung (EVB-IT Instandhaltung) von Hardware. Wie bereits bei den zuvor verabschiedeten EVB-IT zur Überlassung und Pflege von Software (siehe hier) handelt es sich bei der Überarbeitung im Kern um eine Übernahme der bereits durch die Systemverträge bekannten Regelungen, insbesondere zum Haftungsregime. Dies bedeutet zugleich, dass die „Basis-EVB-IT“ an Umfang und Komplexität zugenommen haben.