Politik und Markt
-
Im Zuge der Neuausrichtung der Bundeswehr haben sich nicht nur zahlreiche organisatorische Veränderungen innerhalb der Bundeswehr ergeben. Auch das Vergaberecht hat sich in den vergangenen Jahren stetig weiterentwickelt.
-
Mit Beginn des Jahres 2015 können Städte und Gemeinden wieder Zuschüsse für Klimaschutzprojekte im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative beantragen. Die so genannte „Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen“ gilt für die Jahre 2015 und 2016.
-
Das neue Hessische Vergabe- und Tariftreuegesetz wurde am 18.12.2014 vom Hessischen Landtag verabschiedet und tritt am 1.3.2015 in Kraft.
-
Anlässlich der am Rande der BAU 2015 in München stattfindenden Sitzung der Reformkommission „Bau von Großprojekten“ forderte der Präsident des Zentralverbandes Deutsches Baugewerbe, Dr.-Ing. Hans-Hartwig Loewenstein, den Bundesverkehrsminister auf, auf die weitere Ausschreibung von großen ÖPP-Projekten im Straßenbau zu verzichten.
-
Mit Beitrag (Vergabeblog.de vom 13/01/2015, Nr. 21224) hatten wir über die neue Vergabekammer Westfalen bereits berichtet. Mit Inkrafttreten der neuen Zuständigkeitsverordnung für Nachprüfungsverfahren erfahren die fünf Vergabekammern in NRW eine Zusammenlegung auf zwei Standorte. Damit erfolgt eine Anpassung an die gestiegene Komplexität im Vergaberecht durch eine Bündelung der Kompetenzen.
-
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) soll künftig die Eignungsprüfung bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (im Oberschwellenbereich) durch eine einheitliche Eigenerklärung vorstrukturieren und wird durch Art. 59 der Richtlinie 2014/24/EU eingeführt. Die EU-Kommission hat den Mitgliedstaaten am 23. Dezember 2014 den Entwurf für eine Durchführungsverordnung zur Einführung der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) übermittelt.
-
Hinsichtlich der Umsetzung der neuen EU-Richtlinien zur Ausschreibung und Vergabe öffentlicher Bauaufträge in nationales Recht, begrüßen die beiden Bauspitzenverbände grundsätzlich die vom Bundeskabinett beschlossenen Eckpunkte. „Kritisch bewerten wir dagegen die Überlegungen zur Einführung eines sog. Korruptionsregisters.”
-
Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt und DB-Vorstandsvorsitzender Dr. Rüdiger Grube haben am 12.1.2015 die neue Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (LuFV II) zur Modernisierung des Schienennetzes unterzeichnet. Damit steht bis 2019 die Rekordsumme von 28 Milliarden Euro für die bestehende Schieneninfrastruktur bereit. Im Gegenzug verpflichtet sich die Bahn, anspruchsvollere Qualitätsvorgaben einzuhalten.