Politik und Markt
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Im politischen Berlin ist es offensichtlich mehrheitsfähig, dass es am Vergaberecht liegt, wenn öffentliche, insbesondere komplexe Groß- und IT-Projekte nicht rechtzeitig fertig werden, nicht im Kostenrahmen bleiben oder beides eintritt. Dies gilt erst recht für den desolaten Zustand der Bundeswehr. Vielleicht auch deshalb, weil man damit einen Schuldigen gefunden hat. Richtig aber ist, dass ungedeckter verteidigungs- und sicherheitsrelevanter Bedarf, der auf politischen Versäumnisse vergangener Jahrzehnte beruht, nicht so schnell wie nun nötig im Wege geordneter Regel-Vergabeverfahren nachgeholt werden kann. Und so kommt, was kommen muss: Das „Bundeswehrbeschaffungsbeschleunigungsgesetz (BwBBG)“. Es steht dem Vernehmen nach in dieser Woche auf der Agenda der Kabinettssitzung. Dem Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW) liegt das zugrundeliegende Eckpunktepapier vor:
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Mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit haben die Länder am 10. Juni 2022 der vom Bundestag beschlossenen Verfassungsänderung zugestimmt, die die Voraussetzung für ein Sondervermögen von 100 Milliarden Euro zur Ertüchtigung der Streitkräfte schafft. Gebilligt hat der Bundesrat auch das Bundeswehrfinanzierungs- und Sondervermögensgesetz – BwFinSVermG – zur Einrichtung dieses Sondersvermögens.
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Die Deutsche Handwerkszeitung (DHZ) berichtet in dem Artikel „Öffentliche Ausschreibungen – Was die Politik bei der Vergabe verbessern muss“ über Kritik aus dem Handwerk an der Strukturierung von Vergabeverfahren. So seien formale Hürden, die im Rahmen der Beteiligung an einfach gelagerte Aufträge geknüpft werden, nicht nachvollziehbar. Die Hoffnung im Handwerk, dass dies zukünftig vereifacht würde, bestünde jedoch nicht.
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Der Dienstleistungssektor in Deutschland (ohne Finanz- und Versicherungsdienstleistungen) hat im März 2022 nach vorläufigen Ergebnissen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) real (preisbereinigt) 13,0 % und nominal (nicht preisbereinigt) 16,4 % mehr umgesetzt als im März 2021.
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Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind das Rückgrat der EU-Wirtschaft, sie haben jedoch nicht wirklich von den EU-Maßnahmen zur Verbesserung ihrer Wettbewerbsfähigkeit profitiert. Zu diesem Schluss gelangt der Europäische Rechnungshof in seinem Sonderbericht.
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Milliardenschwere Bundestagsbeschlüsse stehen am 10. Juni 2022 zur Abstimmung im Bundesrat – unter anderem eine Grundgesetzänderung zum geplanten Sondervermögen der Bundeswehr, der Haushalt 2022, die Rentenerhöhung und der neue gesetzliche Mindestlohn.
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Das Bremerhavener Alfred-Wegener-Institut (AWI) hat vergangenen Freitag das Vergabeverfahren für den Bau des Forschungsschiffes «Polarstern II» gestartet. Über die beabsichtigte Ablöse des über 40 Jahre alten Polarsterns, berichtet die Zeit Online unter dem Titel: „AWI startet Vergabeverfahren für Bau von „Polarstern II““
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Der Haushaltsausschuss hat am Mittwochabend den Weg für das „Sondervermögen Bundeswehr“ freigemacht. Ziel des Sondervermögens mit einem Volumen von 100 Milliarden Euro ist die Stärkung der Bündnis- und Verteidigungsfähigkeit durch Schließung der Fähigkeitslücken der Bundeswehr.
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Die Inflationsrate in Deutschland wird im Mai 2022 voraussichtlich +7,9 % betragen. Gemessen wird sie als Veränderung des Verbraucherpreisindex (VPI) zum Vorjahresmonat. Im April 2022 hatte die Inflationsrate bei +7,4 % gelegen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach bisher vorliegenden Ergebnissen weiter mitteilt, steigen die Verbraucherpreise gegenüber April 2022 voraussichtlich um 0,9 %.
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Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) fördert in Kürze wieder die Beschaffung von Elektrofahrzeugen und die zu deren Betrieb notwendige Ladeinfrastruktur. Der nächste Förderaufruf wird voraussichtlich Anfang Juni veröffentlicht – antragsberechtigt sind Kommunen.