Recht
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Mit Beschluss vom 14.12.2007 (Az. Verg W 21/07) hat das Brandenburgische OLG zu den Möglichkeiten eines Selbstreinigungsprozesses nach Korruptionsvorwürfen zur Wiederherstellung der Zuverlässigkeit – damit der Eignung – eines Mitglieds einer Bietergemeinschaft Stellung genommen.
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Die EU-Kommission hat wegen der Vergabe eines öffentlichen Auftrags ohne Ausschreibung ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik eingeleitet. Die Stadt Bonn hatte im Jahre 1997 einen Dienstleistungsvertrag über die Entsorgung von Bio-Abfällen mit einem privaten Unternehmen ohne vorangehende öffentliche Ausschreibung geschlossen.
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Die Kopplung öffentlicher Aufträge an die Einhaltung von Tarifverträgen ist nach Ansicht des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) unzulässig. Dieser verwarf mit Urteil vom 03.04.2008 (C-346/06, „Rüffert“) eine entsprechende Regelung des Niedersächsisches Vergabegesetzes und setzt sich damit zugleich in Widerspruch zur Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts.
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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 27.11.2007 (X ZR 18/07) zum Ersatzes des sog. Vertrauensschadens des Bieters gem. § 126 GWB bei Fehlern im Vergabeverfahren durch den Auftraggeber Stellung genommen.
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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit Urteil vom 24.01.2008 – Rs. C-532/06 – abermals klargestellt, dass wegen Art. 36 I der Richtlinie 92/50 der EU (EU-Dienstleistungskoordinierungsrichtlinie) als „Zuschlagskriterien“ solche Kriterien ausgeschlossen sind, die nicht der Ermittlung des wirtschaftlich günstigsten Angebots dienen, sondern die im Wesentlichen mit der Beurteilung der fachlichen Eignung der Bieter und mit der Ausführung des betreffenden Auftrags zusammenhängen. Bei diesen handele es sich um „Eignungskriterien“.
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Die EU-Kommission wird Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) wegen der Vergabe eines Auftrags über die Lieferung einer Softwareanwendung verklagen, der ohne förmliche Ausschreibung zwischen zwei Körperschaften des öffentlichen Rechts, die Datenverarbeitungsdienste für Kommunen erbringen, geschlossen wurde. Nach Ansicht der Kommission hätte der Auftrag ausgeschrieben werden müssen.
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Das OLG Düsseldorf hat seine bekannte Rechtsprechung vom 13.6.2007 („Ahlhorn-Entscheidung“) mit Beschluß vom 12.12.2007 (VII-Verg 30/07) erneut bekräftigt: Wolle eine Kommune ihre städtischen Grundstücke unter einer Bebauungsverpflichtung verkaufen, müsse sie das Vergaberecht beachten.
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Werden in den Ausschreibungsunterlagen Erklärungen zu Leistungen, die ein Bieter an Subunternehmer weiterreichen möchte, gefordert, so ist ein Angebot ohne diese zwingend von der Wertung nach (hier) § 25 Nr. 1 Abs. 1b VOB/A auszuschließen. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) in seinem Urteil vom 18.9.2007 (X ZR 89/04) klargestellt. Auch eine spätere Nachnennung führe nicht zu einer Heilung.
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Die VK Sachen hat mit Beschluss vom 17.9.2007 (1/SVK/058-07) festgestellt, dass, wenn ein öffentlicher Auftraggeber nur einem Bieter auf dessen Nachfrage wettbewerbs- und preisrelevante Kalkulationsgrundlagen zur Verfügung stellt, er damit wegen Ungleichbehandlung gegen § 17 Nr. 6 Abs. 2 VOL/A verstößt.
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Bei den deutschen öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten handelt es sich um öffentliche Auftraggeber, diese haben daher das Vergaberecht zu beachten – so der EuGH in seinem Urteil vom 13.12.2007 (C-337/06). In dem zur Entscheidung vorgelegten Sachverhalt wurden Reinigungsarbeiten im Umfang von 1,2 Millionen Euro in der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) ohne europaweite Ausschreibung vergeben, statt dessen elf Firmen direkt um Abgabe eines Angebots ersucht. Das Urteil dürfte weitreichende Auswirkungen haben, zum einen auf die unmittelbare Beschaffung von ARD und ZDF wie deren Beteiligungsfirmen, zum anderen im Innenverhältnis zu deren Tochterfirmen (Inhousevergabe nur unter den sehr restriktiven Voraussetzungen des EuGH möglich).