Recht
-
Das Münchener Oberlandesgericht entschied im März 2020 einen Fall aus dem Sektorenvergaberecht, bei dem sich mehrere Auftraggeber (Übertragungsnetzbetreiber) zusammengetan hatten, um „besondere netztechnische Betriebsmittel“ auszuschreiben. Besonders an diesem Fall war, dass zwei der ausschreibenden Auftraggeber dem Sektorenvergaberecht unterworfen waren, während der dritte im Bunde keinerlei vergaberechtlichen Verpflichtungen unterlag. Der Vertragsschluss sollte mit demjenigen Auftraggeber erfolgen, in dessen Übertragungsnetzbereich sich der vom Bieter laut Ausschreibung zu wählende Anschlusspunkt befand.
-
Der Staat investiert im Rahmen des DigitalPakts Schule 5 Milliarden Euro in die Digitalisierung von Schulen. Im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie wurde die Förderung auf knapp 7 Milliarden Euro erweitert, um möglichst vielen Schülern digitalen Unterricht von zu Hause mithilfe mobiler Endgeräte zu ermöglichen. Bei der Umsetzung des DigitalPakts und der damit einhergehenden Beschaffung und Hard- und Software müssen die Schulträger das Vergaberecht beachten und stehen dabei vor der Herausforderung,
-
Die Vergabeberatung, -abwicklung und -begleitung wird immer mehr zur Ware. Zahlreiche halb-öffentliche, schein-öffentliche und freilich auch private Stellen betätigen sich auf diesem Gebiet. Die Vergütung erfolgt oft genug pauschal. Die Bearbeitung auch. Das ist nicht immer schlecht, im Gegenteil. Bei Kapazitätsengpässen, sei es infolge von Krankheit, Schwangerschaft, Urlaub oder schlicht unzureichender Personalausstattung, oder bei mangelnder Vertrautheit mit der Thematik und gleichzeitig hohem Zeitdruck greifen Teile der öffentliche Hand und oft genug auch Zuwendungsempfänger auf Dienstleister zurück, die vor allem eins leisten müssen: eine kostengünstige, zügige und rechtssichere Abwicklung eines oder mehrerer eher einfach gelagerter Vergabeverfahren.
-
Entgegen dem ausdrücklichen Wortlaut des § 124 Abs. 1 Nr. 9 c) GWB liegt keine fakultativ zum Ausschluss berechtigende, fahrlässig irreführende Information eines Bieters vor, wenn dieser im Rahmen einer Rüge, eines Nachprüfungs- oder Beschwerdeverfahrens unzutreffende Tatsachen vorträgt, soweit er diese für richtig erachtet hat. Insoweit stehe die Grundsatzentscheidung des Großen Senats für Zivilsachen des BGH aus dem Jahr 2005 (BGH, Beschluss vom 15.07.2005, GSZ 1/04) dem Ausschluss eines Angebots aufgrund solcher irreführenden Angaben, die der betreffende Bieter fahrlässig vorgetragen hat, entgegen, so das OLG Düsseldorf in seinem Beschluss vom 27.10.2021.
-
Der Vorhabenfinanzierung zu weit über 50 % folgt die Auftraggebereigenschaft. Nachdem ein Zoo das Vergaberecht dem eigenen Bekunden nach „freiwillig“ angewendet hat, musste die VK Westfalen korrigierend eingreifen. Zur freiwilligen Anwendung des Vergaberechts bei vorhabenbezogener Subventionsfinanzierung und dazu, wie die Vergabekammer dem Zoo ansonsten noch ins vergaberechtliche Gehege kam, der folgende Beitrag.
-
Das BVerwG hat entschieden, dass es weiterer tatsächlicher Feststellungen bedarf, um zu klären, ob die Bundesnetzagentur über die Vergabe- und Auktionsregeln für die im Jahr 2019 durchgeführte Versteigerung der für den Ausbau von 5G-Infrastrukturen besonders geeigneten Frequenzen in den Bereichen 2 GHz und 3,6 GHz frei von Verfahrens- und Abwägungsfehlern entschieden hat.
-
Öffentliche Auftraggeber müssen die von ihnen aufgestellten Eignungskriterien nach § 122 Abs. 4 S. 2 GWB in der Auftragsbekanntmachung, der Vorinformation oder der Aufforderung zur Interessenbestätigung benennen. Die Vergabekammer des Landes Berlin hatte sich nunmehr mit der Frage zu befassen, ob nicht ordnungsgemäß benannte Eignungskriterien in Ausführungsbedingungen umgedeutet werden können.
-
Die VK Bund sieht die Wertung des Brutto-Preises als Regelfall bei öffentlichen Auftraggebern, die nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt sind. Eine vertiefte steuerrechtliche Auseinandersetzung mit der Frage, ob nun der Regelumsatzsteuersatz oder ein ermäßigter Steuersatz bei einem Bieter Anwendung findet, erwartet sie nicht.
-
Das EU-Vergaberecht unterscheidet drei Eignungskriterien: (1.) die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, (2.) die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit und (3.) die technische und berufliche Leistungsfähigkeit. Wenn von Unternehmen bestimmte Eignungsmerkmale gefordert werden sollen, dann müssen diese vom öffentlichen Auftraggeber den Eignungskriterien zwingend zugeordnet werden.
-
Lösen Informationsschreiben, die über die Vergabeplattform versendet werden, die zehntägige Wartefrist gem. § 134 Abs. 2 S. 2 u. 3 GWB aus? Nachdem die Vergabekammer Südbayern diese Frage im Jahr 2019 in einer Entscheidung verneint hatte, bestand diesbezüglich große Verunsicherung