Recht
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Die Ausschreibung von Briefdienstleistungen (also lizenzpflichtigen Postdienstleistungen) ist nicht unkomplex. Der Markt der Anbieter ist von der marktbeherrschenden Deutschen Post AG geprägt. Eine Vielzahl von Wettbewerbsunternehmen stellt Briefsendungen überwiegend mit eigenen Kräften nur regional zu. Sollen Postsendungen bundesweit zugestellt werden, ist
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Öffentliche Auftraggeber sind froh, wenn sie im Rahmen ihrer Beschaffungen von Zeit zu Zeit kein aufwändiges und zeitintensives Vergabeverfahren durchführen müssen, sondern einen öffentlichen Auftrag direkt vergeben dürfen. Daher berufen sie sich gerne auf Ausnahmetatbestände, die eine Freihändige Vergabe nach der VOL/A bzw. eine Verhandlungsvergabe nach der UVgO, teilweise mit zulässigen Direktvergaben, rechtfertigen. Ein solcher Tatbestand findet sich in § 8 Abs. 4 Nr. 14 UVgO, die
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Das cep, Centrum für Europäische Politik (cep), Freiburg i.Br., analysiert als Think-Tank der gemeinnützigen Stiftung Ordnungspolitik regelmäßig Rechtsetzungsvorschläge der EU-Kommission. Der Autor stellte beim 5. Deutschen Vergabetag am 26. Oktober 2018 im Rahmen des Innovationsforums „Die Neufassung der Richtlinie zur Beschaffung sauberer Fahrzeuge“ die Position des cep zum Vorschlag der EU-Kommission für eine Änderungsrichtlinie Saubere Straßenfahrzeuge vor [s. ausführlich: cepAnalyse 19/2018].
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Der Vergabesenat des OLG Düsseldorf hat klargestellt, dass der Auftraggeber im Falle eines zweistufigen Verfahrens keineswegs verpflichtet ist, mit der Auftragsbekanntmachung bereits sämtliche Vergabeunterlagen elektronisch bereitzustellen. Es müssen nur diejenigen Unterlagen elektronisch frei verfügbar sein, die für eine Entscheidung über eine Bewerbung um Teilnahme benötigt werden.
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OLG Düsseldorf gibt bisherige Rechtsprechung auf und räumt effektivem Primärrechtsschutz auch dann den Vorrang ein, wenn der Zuschlag erst im laufenden Beschwerdeverfahren droht.
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Es war eine Premiere beim 5. Deutschen Vergabetag. Erstmalig haben wir einen Live-Stream übertragen, den wir den Leserinnen und Lesern des Vergabeblogs zum Nachschauen bereitgestellt haben (Vergabeblog.de vom 30/10/2018, Nr. 38926). Zudem haben wir die Podiumsdiskussion der Abendveranstaltung im Meistersaal am Potsdamer Platz zu dem Thema: „Rüstungsbeschaffung neu gedacht – Neue Wege innovativer Beschaffung bei der Bundeswehr“, die Sie hier heute Nachschauen können.
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Am 24. Oktober 2018 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) sein Urteil im Vorabentscheidungsverfahren Vossloh Laeis (Rs. C-124/17) verkündet. Die Vorlagefragen der Vergabekammer Südbayern betrafen die Voraussetzungen für eine vergaberechtliche Selbstreinigung eines wegen Kartellbeteiligung ausgeschlossenen Unternehmens. Kernfrage war, ob von einem Unternehmen zur Zulassung zu einem Vergabeverfahren verlangt werden kann, dass es dem öffentlichen Auftraggeber Informationen zu seinem Fehlverhalten und dem hierdurch entstandenen Schaden liefert. Da der öffentliche Auftraggeber solche Informationen u.U. auch für die Durchsetzung eigener Schadensersatzansprüche nutzbar machen kann, war die Entscheidung sowohl von Unternehmensseite als auch seitens kartellgeschädigter Auftraggeber mit Spannung erwartet worden.
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Am 13.11.2018 tagte der Vorstand des Deutschen Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA). Dem Vergabeblog liegen bereits erste Hinweise zu den Ergebnissen der Tagung vor. Danach darf mit folgenden Änderungen gerechnet werden:
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Am Mittwoch dieser Woche hat der Generalanwalt Campos Sánchez-Bordona in dem Verfahren C-465/17 („Falck Rettungsdienste GmbH, Falck A/S gegen Stadt Solingen“) seine Schlussanträge verkünden lassen. Den Volltext des Schlussantrags finden Sie hier.
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Die Vergabekammer Südbayern hat Anfang dieses Jahres entschieden, dass gemäß § 55 Abs. 2 VgV die Angebotsöffnung nur durch zwei Mitarbeiter des Auftraggebers durchgeführt werden dürfe (vgl. dazu den Beitrag der Verfasserin: Vergabeblog.de vom 08/03/2018, Nr. 36133). Auftraggeber dürften demnach Beratern, die das Vergabeverfahren begleiten, nicht die Angebotsöffnung übertragen. Die Vergabekammer Lüneburg sieht dies etwas anders.