Recht
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Der Generalanwalt hat sich zu der Fragestellung geäußert, ob ein öffentlicher Auftraggeber nach Unionsrecht befugt ist, von Bietern und deren Nachunternehmern zu verlangen, dass sie sich verpflichten, einen gesetzlichen Mindeststundenlohn an das Personal zu zahlen.
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Das VG Düsseldorf hat das Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen (TVgG-NRW) dem VerfGH Münster zur Prüfung vorgelegt. Nach Auffassung des VG Düsseldorf ist das TVgG-NRW mit der Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalen nicht vereinbar. Es verpflichtet Anbieter von Verkehrsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) dazu, ihren Arbeitnehmern mindestens den Lohn zu zahlen, der in einem sogenannten „repräsentativen“ Tarifvertrag vereinbart ist.
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Primärer Rechtsschutz bei Auftragsvergaben unterhalb der europäischen Vergabeschwellenwerte kann regelmäßig – abgesehen von besonderen landesrechtlichen Rechtsschutzmöglichkeiten, z.B. in Sachsen-Anhalt – vor den ordentlichen Gerichten gewährt werden.
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In der aktuellen Ausgabe des Ministerialblattes NRW wurde ein gemeinsamer Runderlass des Finanzministeriums, des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk, des Ministeriums für Inneres und Kommunales und des Ministeriums Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr vom 06.08.2015 zur „Beschaffung von Leistungen zum Zweck der Unterbringung, Sicherheit, Versorgung und Betreuung von Flüchtlingen“ veröffentlicht.
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Darauf haben sicherlich viele Kommunen gewartet: Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat ein Rundschreiben zur Anwendung des Vergaberechts im Zusammenhang mit der Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen veröffentlicht.
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Öffentliche Auftraggeber können bei der Frage, ob sie ein Angebot im Hinblick auf dessen Auskömmlichkeit überprüfen, sowohl auf Erfahrungswerte aus vergleichbaren Ausschreibungen, als auch auf die Preise von ausgeschlossenen Angeboten zurückgreifen.
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Die fortgeschrittene und qualifizierte Signatur steht der eigenhändischen Unterschrift gesetzlich gleich. Zwingende Voraussetzung ist jedoch, dass das zugrunde liegende Zertifikat gültig ist. Andernfalls droht der Ausschluss in einem Vergabeverfahren.
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Das Landesvergabegesetz des Landes Sachsen-Anhalt (LVG LSA) sieht auch für den Unterschwellenbereich – für Bauleistungen ab einem Gesamtauftragswert von 150.000 EUR netto – Primärrechtsschutz in Form von Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer Sachsen-Anhalt vor.
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Kommt sie jetzt schon bald: die Novellierung der Verordnung PR Nr. 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen – auch als Öffentliches Preisrecht bekannt?
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Es bleibt dabei – beinahe jede dritte Preisprüfung endet mit einer Rechnungskürzung. Zu einem ähnlichen Ergebnis wie in den Vorjahren kam auch die aktuell veröffentlichte Preisprüfstatistik 2014 des BMWi für geprüfte öffentliche Aufträge und Zuwendungen.