Kategorie:
Sicherheit & Verteidigung
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In Österreich haben Prüfer strukturelle Defizite bei Beschaffungen des Militärs festgestellt. Dies berichtet Der Standard unter dem Titel: „Späte Vergabeverfahren – Bundesheer-Prüfer attestieren Mängel bei Rüstungskäufen“. In der Kritik stünden unter Bezug afu weitere Medienberichte zu spät erfolgte Vergabeverfahren. Hierbei sei vor allem problematisch, dass die zuständige Abteilung im österreichischen Ministerium zu spät eingebunden werde. Die Prüfung der Abteilung Vergabe und Einkaufsrecht, was vergaberechtlich machbar und zulässig sei, müsste früher erfolgen. Sie sollte „nicht am Ende des Planungsprozesses stehen, sondern vor den jeweiligen politischen, militärstrategischen, planerischen, technischen Entscheidungen stattfinden“.
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Deutschlands Verteidigungsausgaben sollen im kommenden Jahr auf 108,2 Milliarden Euro und damit auf einen erneuten Höchststand seit Ende des Kalten Krieges steigen. Nach dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf für den Bundeshaushalt 2026 (21/600) sind im regulären Wehretat (Einzelplan 14) Ausgaben von 82,69 Milliarden Euro eingeplant, weitere Ausgaben von 25,51 Milliarden Euro sollen aus dem Sondervermögen Bundeswehr finanziert werden.
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„Eine Beschleunigung der Planungs- und Beschaffungsprozesse der Bundeswehr ist notwendig, sie darf jedoch nicht zu Lasten von Mittelstand und Handwerk gehen,“ leitet Jörg Dittrich, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH) ein.
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Verteidigungsminister Boris Pistorius hat am 23. Juli 2025 in Berlin mit Vertreterinnen und Vertretern der Industrie darüber beraten, wie die Bundeswehr schneller ausgerüstet werden kann. Im Fokus der Gespräche standen die Resilienz von Lieferketten, höhere Produktionskapazitäten und Innovationen in der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie.
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Neuer Gesetzesentwurf zur Beschleunigung von Bundeswehr-Vergaben
Entwurf eines Gesetzes zur beschleunigten Planung und Beschaffung für die Bundeswehr (BwPBBG)
Am 23.07.2025 hat die Bundesregierung den Referentenentwurf für ein weiteres Gesetz zur Beschleunigung von Vergabeverfahren der Bundeswehr beschlossen. Der gemeinsame Entwurf des BMWE und des BMVg vom 26.06.2025 übernimmt wesentliche Teile des zeitlich befristeten Vorgängergesetzes auf Dauer und geht in Teilen darüber hinaus. Die Rechte von Unternehmen werden erneut empfindlich verkürzt.
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Die Bundeswehr soll schlagkräftiger werden. Dafür hat die Bundesregierung nun eine umfassende Beschaffungsreform auf den Weg gebracht. Damit werden Verfahren vereinfacht und Entscheidungen beschleunigt. Diese Schritte dienen auch dem Bürokratierückbau.
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Aus dem Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ sollen in diesem Jahr bereits 37,2 Milliarden Euro verausgabt werden. Weitere 84,8 Milliarden Euro sollen als Verpflichtungsermächtigungen für die kommenden Haushaltsjahre gebunden werden können. Das sieht der Wirtschaftsplan des Sondervermögens vor, der dem Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2025 (21/500) als Anlage beigefügt ist.
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Mit einem Gesamtvolumen von rund 86,49 Milliarden Euro sollen Deutschlands Verteidigungsausgaben in diesem Jahr auf einen neuen Höchststand steigen. Davon entfallen gemäß des von der Bundesregierung vorgelegten Entwurfs für den Bundeshaushalt 2025 (21/500) 62,43 Milliarden auf den regulären Wehretat (Einzelplan 14), weitere 24,06 Milliarden Euro sollen aus dem Sondervermögen Bundeswehr fließen.
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Mit einem Gesamtvolumen von rund 86,49 Milliarden Euro sollen Deutschlands Verteidigungsausgaben in diesem Jahr auf einen neuen Höchststand steigen.
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Referentenentwurf: Bundeswehr-Planungs- und Beschaffungsbeschleunigungsgesetz (BwPBBG)
Verbändeanhörung gestartet
Die Bundesregierung plant weitere gesetzgeberische Schritte zur Stärkung der Verteidigungsfähigkeit Deutschlands: Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) und das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) haben gemeinsam einen Referentenentwurf für ein Bundeswehr-Planungs- und Beschaffungsbeschleunigungsgesetz (BwPBBG) vorgelegt.