Sicherheit & Verteidigung
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Der Haushaltsausschuss des Bundestages hat am 6. November 2024 Beschaffungsvorhaben der Bundeswehr mit einem Investitionsvolumen von insgesamt rund 1,5 Milliarden Euro gebilligt. Es werden 200 Wechsellader-Lastkraftwagen gekauft, die bereits Mitte November geliefert werden sollen. Außerdem wird die Satellitenkommunikation der Streitkräfte modernisiert.
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Das Interesse der europäischen Verteidigungsindustrie an einer Zusammenarbeit im Rahmen des Europäischen Verteidigungsfonds (EEF) wächst. Bei der aktuellen Runde zur Einreichung von Vorschlägen hat die europäische Verteidigungsindustrie eine Rekordzahl von insgesamt 298 Vorschlägen eingereicht.
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Im April 2023 orndete die Hausleitung des BMVg an: „Ausnahmeregeln für die Bundeswehr in gesetzlichen Regelwerken sind konsequent zu nutzen. (…) Soweit bundeswehrinterne untergesetzliche Regelwerke die gesetzlichen Regelungen verschärfen, sind diese hiermit ausgesetzt.“ (siehe Vergabeblog.de vom 02/05/2023, Nr. 53293). Ein Jahr später geht der Bund der Steuerzahler (BdSt) der Frage nach, wie viele Regelungen nach einem Jahr Beschleunigungserlass ersatzlos gestrichen worden seien.
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In einer veröffentlichten Stellungnahme fordert der Europäische Rechnungshof (EuRH) eine solidere Gestaltung des Programms für die europäische Verteidigungsindustrie (European Defence Industry Programme, EDIP) und ein ausgewogeneres Verhältnis zwischen den politischen Zielen, der angedachten Finanzierung und dem Zeitplan. Die Prüfer weisen darauf hin, dass sich mit den beabsichtigten Ausgaben in Höhe von 1,5 Milliarden Euro
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In den ersten drei Quartalen 2024 sind nach vorläufigen Zahlen Genehmigungen für die endgültige Ausfuhr von Rüstungsgütern im Wert von knapp 11 Milliarden Euro erteilt worden. Der Genehmigungswert setzt sich aus rund 7,2 Milliarden Euro für Kriegswaffen und rund 3,8 Milliarden Euro für sonstige Rüstungsgüter zusammen.
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Der Haushaltsausschuss des Bundestags genehmigte am 25. September einen Vertrag für das Rüstungsprogramm D-LBO – Digitalisierung Landbasierte Operationen. Zudem wurde die Beschaffung von neuen Funkgeräten bewilligt.
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Unter dem Titel: „Deutschland will keine Rüstungsgüter mehr aus der Schweiz“ berichtet watson, dass Unternehmen aus der Schweiz aufgrund einer Produktionsvorgabe innerhalb der EU bei deutschen Rüstungsbeschaffungen ausgeschlossen sein könnten. Im konkreten Fall der Beschaffung von stationärer multispektraler Tarnausstattung sei dies in den Vergabeunterlagen so vorgesehen. Die Efta-Staaten seien auch nicht vergessen worden. Die Anforderung an eine Produktionsstätte in der EU sei gewollt und hiervon werde man auch nicht abweichen.
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Mit der 21. Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsordnung soll die Ausfuhr von „Dual-Use-Gütern“, also Waren mit doppeltem Verwendungszweck, restriktiver gehandhabt werden. Damit will die Bundesregierung die unkontrollierte Verbreitung neuer Technologien, die militärisch relevant sind, vorbeugen.
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Wegen des mittlerweile über 2 Jahren dauernden russischen Angriffskriegs möchten Auftraggeber im Verteidigungs- und Sicherheitsbereich teilweise auf lange Vergabeverfahren verzichten und Aufträge direkt vergeben. Das OLG Düsseldorf hat die „Direktvergabe“ eines Großauftrags über mehr als eine Milliarde Euro überprüft und bestätigt, dass angesichts des Ukraine-Krieges und seinen Auswirkungen auf Deutschlands Sicherheit die Beschaffung der Funkgeräte für die Bundeswehr vergaberechtsfrei war. Um wesentliche Sicherheitsinteressen zu wahren, durften die Funkgeräte als Kriegsmaterial „direkt vergeben“ werden.
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Das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) hat seinen 19. Bericht zu Rüstungsangelegenheiten vorgelegt. Er informiert über 17 wesentliche Rüstungsprojekte. Neu hinzugekommen sind der Leichte Kampfhubschrauber, die Fregatte Klasse 127 und das Luftverteidigungssystem für den Nah- und Nächstbereichsschutz. Der Bericht dient dem Dialog mit dem Parlament und erscheint jährlich.