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Die Antikorruptionsorganisation Transparency International Deutschland e.V. kritisiert das geplante Gesetz zur Vereinfachung und Beschleunigung der Beschaffung im Kontext des Sondervermögens der Bundeswehr, dass voraussichtlich bereits in der kommenden Woche verabschiedet werden soll (siehe Vergabeblog.de vom 28/06/2022, Nr. 50140). Transparency International Deutschland hat hierzu die folgende Pressemitteilung veröffentlicht:
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In NRW ist der schwarz-grüne Koalitionsvertrag unterzeichnet worden, das berichtet der WDR. Der Koalitionsvertrag trägt den wohlklingenden Namen „Zukunftsvertrag für Nordrhein-Westfalen“. Wir haben uns den Vertrag auf vergabe- und beschaffungsrechtliche Inhalte angeschaut. Die erste Auffälligkeit: Die Landesregierung will eine Erhöhung der EU-Schwellenwerte erzielen.
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Jetzt soll alles ganz schnell gehen. Der Gesetzesentwurf zum Bundeswehrbeschaffungsbeschleunigungsgesetzes (BwBBG) soll bereits am kommenden Montag, den 04.07. um 14 Uhr öffentlich im Ausschuss angehört werden. Bereits zu Ende der kommenden Woche soll dann der Gesetzesentwurf (Drucksache 20/2353) im Plenum in 2. und 3. Lesung beschlossen werden. Das Ziel: Beschleunigte Beschaffung, vereinfachte Vergaben und bessere europäische Kooperation – Mit dem Bundeswehrbeschaffungsbeschleunigungsgesetz wollen die Ampelfraktionen den Ausbau der Bundeswehr schneller voranbringen.
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Öffentliche Auftraggeber, und dort die Vergabestellen, haben es nicht leicht in deutschen Landen: Die Bau-, Dienst, oder Lieferleistung muss möglichst schnell und passgenau beschafft werden, aber natürlich rechtssicher. Die größte Hauptsorge eines öffentlichen Beschaffers ist, dass er keinen Fehler bei der Durchführung eines Vergabeverfahrens macht und nicht, dass er die qualitativ beste Leistung zu einem angemessenen Preis erhält. Es wundert daher nicht, dass im Vergleich mit anderen Mitgliedstaaten die Bedeutung des Zuschlagskriteriums Preis statistisch deutlich zunimmt. Denn bei dem Preis als einziges Zuschlagskriterium verringert sich das Risiko, einen Fehler zu machen. Leider heißt das auch, dass eine Vergabestelle keinen Anreiz hat, KMU oder Start-ups besonders zu berücksichtigen. Es ist zu begrüßen, dass das Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) am 01.06.2022 einen ersten Entwurf für eine Start-up-Strategie vorgelegt hat und darin auch das Vergaberecht als Mittel der Start-up-Förderung erkennt.
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Nur eine Woche nach dem Bundestag hat am 10. Juni 2022 auch der Bundesrat grünes Licht für den Etat für das laufende Haushaltsjahr gegeben. Nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten und Verkündung im Bundesgesetzblatt kann das Haushaltsgesetz wie geplant rückwirkend zum 1. Januar 2022 in Kraft treten.
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Im politischen Berlin ist es offensichtlich mehrheitsfähig, dass es am Vergaberecht liegt, wenn öffentliche, insbesondere komplexe Groß- und IT-Projekte nicht rechtzeitig fertig werden, nicht im Kostenrahmen bleiben oder beides eintritt. Dies gilt erst recht für den desolaten Zustand der Bundeswehr. Vielleicht auch deshalb, weil man damit einen Schuldigen gefunden hat. Richtig aber ist, dass ungedeckter verteidigungs- und sicherheitsrelevanter Bedarf, der auf politischen Versäumnisse vergangener Jahrzehnte beruht, nicht so schnell wie nun nötig im Wege geordneter Regel-Vergabeverfahren nachgeholt werden kann. Und so kommt, was kommen muss: Das „Bundeswehrbeschaffungsbeschleunigungsgesetz (BwBBG)“. Es steht dem Vernehmen nach in dieser Woche auf der Agenda der Kabinettssitzung. Dem Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW) liegt das zugrundeliegende Eckpunktepapier vor:
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Aktuelle Vergabethemen aus einem praxisnahen Blickwinkel betrachtet – dafür steht der Deutsche Vergabetag seit seiner ersten Ausgabe. Auch 2022 versammeln wir deshalb am 17. & 18. November wieder die Koryphäen des Vergaberechts und der Beschaffungspraxis in Berlin. Ein Großteil der Agenda steht bereits fest.
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Am 19.05.2022 beschloss der Bundestag das LNG-Beschleunigungsgesetz LNGG, dem der Bundesrat am 20.05.2022 zustimmte. Das Gesetz wird in den nächsten Tagen in Kraft treten. Das Gesetz enthält gravierende Eingriffe in das Vergaberecht, allerdings begrenzt auf die sechs LNG-Terminal-Projekte.
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Mit dem Gesetz „zur beschleunigten Beschaffung im Bereich der Verteidigung und Sicherheit und zur Optimierung der Vergabestatistik“ sollten Vergabeverfahren im Bereich der Sicherheit und Verteidigung schneller werden (s. Vergabeblog.de vom 14/02/2020, Nr. 43328). Die Beschleunigung aus dem Jahr 2020 muss augenscheinlich weiter beschleunigt werden. Unter dem Titel „Bundesregierung will Beschaffung für Bundeswehr beschleunigen“ berichtet bspw. die Wirtschaftswoche, dass die Bundesregierung das Vergaberecht weiter anpassen und Sicherheitsinteressen vereinfacht berücksichtigen will. So sollen sich die Verfahren stark beschleunigen. Einen ausführlichen Artikel finden Sie in Kürze hier auf Vergabeblog.
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Der Anwendungsbereich der Bereichsausnahme Rettungsdienst/Gefahrenabwehr aus § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB ist nicht auf den Katastrophen- und Zivilschutz beschränkt. Auch bei reiner Personalgestellung in der gesundheitlichen Gefahrenabwehr ist GWB-Vergaberecht nicht anwendbar.