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UNBEDINGT LESEN!
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Liebe Leserinnen und Leser, der Vergabeblog verabschiedet sich an dieser Stelle in die Weihnachtspause. Im neuen Jahr 2023 melden wir uns mit aktuellen Meldungen zum Thema Vergabe und Beschaffung zurück. Bereits jetzt freuen wir uns schon ganz besonders, mit Ihnen die „Kultur“ des Vergabewesens im Rahmen unseres neuen Forums „Kultur des Vergaberechts“ am 19. und 20.01.2023 persönlich in Berlin zu analysieren. An dieser Stelle möchten wir uns bei Ihnen herzlich bedanken, für Ihr ganzjähriges Interesse, Ihre Mitwirkung und Ihre Treue. Wir wünschen Ihnen frohe und friedvolle Weihnachten, etwas Ruhe „zwischen den Jahren“ und einen guten Start ins neue Jahr. Ihr Team vom Vergabeblog / Deutschen Vergabenetzwerk (DVNW).
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Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) und das Bundesarbeitsministerium (BMAS) führen in der Zeit vom 7. Dezember bis 23. Dezember 2022 eine öffentliche Konsultation zur Bindung der Auftragsvergabe des Bundes an die Einhaltung von Tarifverträgen („Bundestariftreue“) durch. Von einer Bundestariftreue betroffenen Organisationen, Unternehmen und Verbänden sowie interessierten Bürgerinnen und Bürgern haben jetzt die Möglichkeit, ihre Einschätzungen und Ideen frühzeitig, transparent und bürokratiearm einzubringen.
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Öffentliche Auftraggeber haben einen hohen Bedarf an Beschaffungsdienstleistungen. Hier hat sich in den letzten Jahren eine eigene Branche etabliert. Ungeklärt war hierbei jedoch bis zuletzt die Frage, inwiefern die Beschaffungsdienstleister auch Rechtsdienstleistungen erbringen können bzw. dürfen. Hierzu hat das OLG Düsseldorf nunmehr eindeutige Vorgaben gemacht.
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Bald ist es wieder soweit: das Jahr neigt sich dem Ende zu. Manche Bieter argwöhnen, dass Auftraggeber die Feiertage zwischen den Jahren mitunter geschickt für ihre Informationsschreiben nach § 134 GWB nutzen. Die Mindeststillhaltefrist bis zum Zuschlag ist nämlich in Kalendertagen, nicht in Arbeitstagen bemessen. Wer die vollen 10 Tage für die Erstellung eines Nachprüfungsantrags nutzen möchte, muss
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Der Schutz der Vertraulichkeit im Bereich des öffentlichen Auftragswesens muss gegen die Erfordernisse der Transparenz und des wirksamen gerichtlichen Rechtsschutzes abgewogen werden – Das Unionsrecht steht nationalen Rechtsvorschriften entgegen, die die Publizität aller von den Bietern übermittelten Informationen mit Ausnahme allein der Geschäftsgeheimnisse vorschreiben, da diese Rechtsvorschriften den öffentlichen Auftraggeber daran hindern können, bestimmte Angaben, die zwar keine Geschäftsgeheimnisse sind, aber unzugänglich bleiben müssen, nicht offenzulegen.
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Nach 32% im Vorjahr (siehe Vergabeblog.de vom 07/10/2021, Nr. 48061) weist die am 19.10.2022 vom BMWK veröffentlichte Preisprüfstatistik für 2021 aus, dass 30% aller Preisprüfungen von öffentlichen Aufträgen und Zuwendungen mit einer Rechnungskürzung endeten. Nach einer schrittweisen Steigerung dieser Quote von 24% in 2005 bis 27% in 2009 pendelt sich der Anteil der Kürzungen seitdem zwischen 28 und 32% ein.
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Mit dem Erlass über die Vergabe öffentlicher Aufträge im Zusammenhang mit der angespannten Gasversorgungslage (Gaskrisen-Vergabeerlass – GKVgE M-V) vom 14. Oktober 2022 hat das Wirtschaftsministerium Mecklenburg-Vorpommern bis zur Höhe des jeweiligen EU-Schwellenwertes das Erfordernis ausgesetzt, Vergabeverfahren durchzuführen, wenn der Auftragsgegenstand „unmittelbar oder mittelbar zur Bewältigung der angespannten Gasversorgungslage oder deren Folgen (insbesondere Störungen in der Verfügbarkeit von elektrischem Strom, Fernwärme und Mineralölerzeugnisse)“ beiträgt.
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Als Reaktion auf den Ausbruch des Kriegs in der Ukraine hat der Gesetzgeber die Schaffung eines Sondervermögens von 100 Mrd. Euro beschlossen, um die Streitkräfte besser auszurüsten und den Investitionsstau („Friedensdividende“) zu beheben. Um eine effiziente Bewirtschaftung dieses Sondervermögens zu ermöglichen, hat der Gesetzgeber zudem das „Gesetz zur Beschleunigung von Beschaffungsmaßnahmen für die Bundeswehr“ – kurz: BwBBG – erlassen. Das Gesetz ist am 12.07.2022 in Kraft getreten und gilt zunächst bis 31.12.2027. Hält es auch, was sein Name verspricht?
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In seinem aktuellen Urteil vom 15. September 2022 befasst sich der EuGH mit der Frage des Ausschlusses von Angeboten zweier miteinander verbundener Bieter, die eine wirtschaftliche Einheit bildeten. Im Raum stand ein Ausschluss wegen Wettbewerbsverfälschung und auf Grundlage des Gebots der Gleichbehandlung. Der EuGH nutzt die Gelegenheit zur Klarstellung des Verhältnisses zwischen dem kartellrechtlichen Konzernprivileg und dem Ausschlussgrund wettbewerbsschränkender Vereinbarungen im Vergabeverfahren.
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Erstmals wurden jetzt statistische Daten zur Vergabe öffentlicher Aufträge aus der neuen, vollelektronischen Vergabestatistik in Form eines Berichts vorgelegt. In rund 87.000 Vergaben haben Bund, Ländern und Kommunen von Januar bis Ende Juni 2021 knapp 53 Mrd. Euro investiert.