Kategorie:
UNBEDINGT LESEN!
-
Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) hat mit Erlass vom 23.03.2020 Regelungen zu bauvertraglichen Fragestellungen an seinen nachgeordneten Bereich bekanntgegeben.
-
Der Kauf und die Anmietung von bestehenden Immobilien sind nicht ausschreibungspflichtig. Doch gilt dies auch, wenn das Gebäude erst noch errichtet wird und hierbei auch Wünsche und Anforderungen eines öffentlichen Auftraggebers als künftigem Mieter berücksichtigt werden? Mit dieser Frage hatte sich die Vergabekammer des Bundes in einer jüngeren Entscheidung zu befassen. Die Entscheidung zeigt dabei praxisnah die Abgrenzung zum vergabepflichtigen „Bestellbau“ auf.
-
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat mit Rundschreiben vom 19.03.2020 aktuelle Informationen zur Anwendung des Vergaberechts im Zusammenhang mit der Beschaffung von Leistungen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 veröffentlicht.
-
Das Coronavirus hat Europa erreicht. Die Kehrseiten globaler Liefer- und Logistikketten werden mit jedem Tag deutlicher. Welche Folgen haben Leistungsausfälle in laufenden öffentlichen Aufträgen?
-
Seit der Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 13.12.2017 (s. Vergabeblog.de vom 01/02/2018, Nr. 35321) besteht eine große Rechtsunsicherheit für öffentliche Auftraggeber: Muss auch im Unterschwellenbereich eine Vorabinformation vor Zuschlagserteilung erfolgen? Und wenn ja, führt ein Verstoß gegen diese Pflicht zur Nichtigkeit des abgeschlossenen Vertrages? Das OLG Düsseldorf hatte beide Fragen bejaht. Nunmehr hat sich das Kammergericht ausführlich mit eben diesen Rechtsfragen auseinandergesetzt und beide Fragen verneint. Hiermit liegt das Kammergericht auf einer Linie mit dem OLG Celle, welches zwei Tage später (Urteil vom 09.01.2020 – 13 W 56/19) zum selben Ergebnis kam.
-
Wie auch auf diesem Blog (Vergabeblog.de vom 18/02/2020, Nr. 43360) zu lesen war, erwägen die USA Berichten (bloomberg.com) zufolge, ihre Mitgliedschaft im Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen (Government Procurement Agreement, GPA der Welthandelsorganisation) aufzukündigen.
-
Nachprüfungsverfahren sind für Bieter stets mit Unwägbarkeiten und Kostenrisiken verbunden. Unternehmen tun sich mit der Entscheidung zur Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens daher oftmals schwer. In einem aktuellen Urteil hatte sich der BGH mit der Frage zu befassen, welche Auswirkungen das Absehen von der Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens auf zivilrechtliche Schadensersatzansprüche eines rechtswidrig ausgeschlossenen Bieters hat.
-
Nach dem Bundestag (siehe Vergabeblog.de vom 31/01/2020, Nr. 43209) hat nun auch der Bundesrat dem Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur beschleunigten Beschaffung im Bereich der Verteidigung und Sicherheit und zur Optimierung der Vergabestatistik“ zugestimmt. Es dürfte nun kurzfristig ratifiziert und verkündet werden. Wesentliche Ziele sind die vereinfachte Beschaffung von Schlüsseltechnologien und eine Beschleunigung von Vergabeverfahren in dringenden Fällen.
-
Im ersten Halbjahr, des nun nicht mehr ganz neuen Jahres, präsentiert das Deutsche Vergabenetzwerk (DVNW) drei spannende und praxisorientierte Tagungen: 4. Bau-Vergabetag | Die Fachtagung zur Vergabe von Bau-, Planungs- und Projektsteuerungsleistungen | 26.03.20 | Berlin | Programm & letzte Tickets hier 5. IT-Vergabetag | Die Fachtagung zur Beschaffung und Vergabe von IT-Leistungen | 17.06.20 | Berlin | Programm & Tickets zum Frühbucherpreis hier DVNWforum | Digitale Services und Marketingleistungen – Wie kann die Vergabe von Agenturleistungen funktionieren? | 22.04.20 | Berlin | Programm & Tickets hier
-
Die Vergabekammer des Bundes positioniert sich klar gegen die jüngst vertretene Ansicht, eine Bewertung nur mündlich vorgetragener Inhalte im Rahmen der Angebotswertung auf Basis der Zuschlagskriterien sei seit der Vergaberechtsreform 2016 unzulässig. Die Vergabekammern Südbayern (siehe Vergabeblog.de vom 19/08/2019, Nr. 41767) und Rheinland (siehe Vergabeblog.de vom 20/01/2020, Nr. 43089) hatten die gegenteilige Auffassung vertreten und damit auf Auftraggeber- wie Bieterseite gleichermaßen erhebliche Unsicherheit hervorgerufen.