UNBEDINGT LESEN!
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Der Vergabesenat des OLG Düsseldorf hat klargestellt, dass der Auftraggeber im Falle eines zweistufigen Verfahrens keineswegs verpflichtet ist, mit der Auftragsbekanntmachung bereits sämtliche Vergabeunterlagen elektronisch bereitzustellen. Es müssen nur diejenigen Unterlagen elektronisch frei verfügbar sein, die für eine Entscheidung über eine Bewerbung um Teilnahme benötigt werden.
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Es war eine Premiere beim 5. Deutschen Vergabetag. Erstmalig haben wir einen Live-Stream übertragen, den wir den Leserinnen und Lesern des Vergabeblogs zum Nachschauen bereitgestellt haben (Vergabeblog.de vom 30/10/2018, Nr. 38926). Zudem haben wir die Podiumsdiskussion der Abendveranstaltung im Meistersaal am Potsdamer Platz zu dem Thema: „Rüstungsbeschaffung neu gedacht – Neue Wege innovativer Beschaffung bei der Bundeswehr“, die Sie hier heute Nachschauen können.
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Am 24. Oktober 2018 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) sein Urteil im Vorabentscheidungsverfahren Vossloh Laeis (Rs. C-124/17) verkündet. Die Vorlagefragen der Vergabekammer Südbayern betrafen die Voraussetzungen für eine vergaberechtliche Selbstreinigung eines wegen Kartellbeteiligung ausgeschlossenen Unternehmens. Kernfrage war, ob von einem Unternehmen zur Zulassung zu einem Vergabeverfahren verlangt werden kann, dass es dem öffentlichen Auftraggeber Informationen zu seinem Fehlverhalten und dem hierdurch entstandenen Schaden liefert. Da der öffentliche Auftraggeber solche Informationen u.U. auch für die Durchsetzung eigener Schadensersatzansprüche nutzbar machen kann, war die Entscheidung sowohl von Unternehmensseite als auch seitens kartellgeschädigter Auftraggeber mit Spannung erwartet worden.
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Forschung, Entwicklung und Innovation sind der Schlüssel zu einem langfristigen Wachstum. Ohne technologischen Fortschritt lebt unser Wohlstand nur auf Raten. Nicht nur die Wirtschaft, sondern auch der Staat ist daher gefordert, in den Fortschritt zu investieren. Die EU hat diesen Ansatz auch im Vergaberecht berücksichtigt, was dazu führte, dass Deutschland im Jahre 2016 ein neues Vergabeverfahren eingeführt hat, das es den öffentlichen Auftraggebern ermöglichen soll, „eine langfristige Innovationspartnerschaft für die Entwicklung und den anschließenden Kauf neuer, innovativer Waren, Dienstleistungen oder Bauleistungen zu begründen.“ (siehe in der Erwägung 49 zur Richtlinie 2014/24).
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Es war eine Premiere beim 5. Deutschen Vergabetag. Erstmalig haben wir einen Live-Stream übertragen.
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Der BGH setzt der Kalkulationsfreiheit der Bieter Grenzen. Spekulative Preisangaben, welche beim Eintritt bestimmter Voraussetzungen zu erheblichen Vergütungsvorteilen des Bieters führen können, sind nach Ansicht des BGH unzulässig. Angebote, welche solche Angaben enthalten, sind zwingend auszuschließen.
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Eine Premiere beim 5. Deutschen Vergabetag: Auf Vergabeblog können Sie am 25. Oktober 2018 von 09:30 Uhr bis 11:00 Uhr die Auftaktreden und die Podiumsdiskussion verfolgen. Sie können durch Klick rechts unten das Bild vergrößern.
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Eine Premiere beim Deutschen Vergabetag. Hier im Vergabeblog können Sie am 25. Oktober 2018 von 09:30 Uhr bis 11:00 Uhr die Auftaktreden und die Podiumsdiskussion verfolgen. Folgende einzelne Programmpunkte erwarten Sie während der Liveübertragung:
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Nach mehr als zwei Jahren seit dem Inkrafttreten der Richtlinie 2014/24/EU hat der EuGH erstmals zum neuen Vergaberecht entschieden. Die Luxemburger Richter haben zu einem offenen Verfahren geurteilt, wonach im Rahmen der Auswahl des wirtschaftlichsten Angebotes das zwingende Erreichen einer Mindestpunktzahl bei einem technischen Zuschlagskriterium Voraussetzung für die abschließende Preisbewertung der Angebote war.