UNBEDINGT LESEN!
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Unter dem Titel: “Berlin kann doch schnell neue U-Bahnen kaufen” berichtet der Tagesspiegel am heutigen Tage, dass Siemens den Nachprüfungsantrag in der umstrittenen U-Bahnbeschaffung des Landes Berlin zurückgezogen habe. Grund hierfür sei eine Einigung der Beteiligten.
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Am 25. & 26. Oktober 2018 findet der 5. Deutsche Vergabetag im Presse- und Informationsamt der Bundesregierung in Berlin statt. Es erwartet Sie erneut ein erstklassiges und abwechslungsreiches Programm mit hochqualifizierten und renommierten Referentinnen und Referenten. Da die Veranstaltung bisher stets frühzeitig ausverkauft war, empfehlen wir Ihnen eine frühzeitige Buchung. Hier geht es zu Programm & Anmeldung.
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Barbara Ettinger-Brinckmann, Präsidentin der Bundesarchitketenkammer (BAK), kritisierte auf dem 2. Bau-Vergabetag des DVNW, dass eine unbedachte Anwendung des Vergaberechts insbesondere für kleinere Architektenbüros nicht selten zum Ausschluss führe. Über 80 Prozent der Architekturbüros in Deutschland verfügten über weniger als vier Mitarbeiter. Werde im Rahmen der Eignungsprüfung zudem auf den Jahresumsatz anhand des geschätzten Auftragswerts abgestellt, schließe man damit etwa 90 Prozent der Büros aus. Eignungskriterien sollten daher nur auf absolut notwendige Kriterien beschränkt werden, um einen besseren Zugang zu öffentlichen Aufträgen für KMU zu gewährleisten. Den vollständigen Vortrag können Sie hier nachlesen.
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Am 25. & 26. Oktober 2018 findet der 5. Deutsche Vergabetag, die Leitveranstaltung für Vergaberecht und öffentliches Auftragswesen, im Presse- und Informationsamt der Bundesregierung in Berlin statt. Es erwartet Sie erneut ein erstklassiges und abwechslungsreiches Programm mit hochqualifizierten und renommierten Referentinnen und Referenten. Aktuelle Themen aus der Vergabe- und Beschaffungswelt werden Ihnen sowohl in den Fachpanels, den Podiumsdiskussionen, den Innovationsforen und selbstverständlich in den praxisnahen Workshops geboten. Neben einer kritischen Bilanzierung der vergangenen Vergaberechtsreformen, werden wir uns unter anderem aus verschiedenen Blickwinkeln mit den Optmierungsmöglichkeiten in der Beschaffung und der Gestaltung von Vergabeverfahren beschäftigen. Dazu passend trägt unsere abendliche Podiumsdiskussion den Titel: Rüstungsbeschaffung neu gedacht – Neue Wege innovativer Beschaffung bei der Bundewehr. Nachdem die Veranstaltung bisher immer weit im Vorfeld ausverkauft war, empfehlen wir Ihnen eine frühzeitige Buchung. Hier geht es zu Programm & Anmeldung.
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Mit rund 36 Milliarden Euro pro Jahr in Deutschland ist die wirtschaftliche Bedeutung von öffentlichen Bau- und Planungsvergaben enorm. Ein vergaberechtkonformes, wirtschaftliches und nicht zuletzt fristgerecht abgeschlossenes Bauprojekt bleibt auch nach der Vergaberechtsreform eine Herausforderung für öffentliche Auftraggeber. Der 2. Bau-Vergabetag des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW) am 21.06.2018 in Berlin behandelt umfassend die Vergabe von Bau- und Planungsleistungen. Sichern Sie sich noch heute Ihr Ticket! Information & Anmeldung.
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Im Vorabentscheidungsverfahren „Vossloh Laeis“ (Rs. C-124/17) hat Generalanwalt Manuel Campos Sánchez-Bordona am 16. Mai 2018 seine Schlussanträge vorgelegt. Die Vorlagefragen der Vergabekammer Südbayern betreffen die Voraussetzungen für eine vergaberechtliche Selbstreinigung eines wegen Kartellbeteiligung ausgeschlossenen Unternehmens. Kernfrage ist, ob von einem Unternehmen zur Zulassung zu einem Vergabeverfahren verlangt werden kann, dass es dem öffentlichen Auftraggeber Informationen zu seinem Fehlverhalten und dem hierdurch entstandenen Schaden liefert.
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Mit rund 36 Milliarden Euro pro Jahr in Deutschland ist die wirtschaftliche Bedeutung von öffentlichen Bau- und Planungsvergaben enorm. Ein vergaberechtkonformes, wirtschaftliches und nicht zuletzt fristgerecht abgeschlossenes Bauprojekt bleibt auch nach der Vergaberechtsreform eine Herausforderung für öffentliche Auftraggeber. Der 2. Bau-Vergabetag des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW) am 21.06.2018 in Berlin behandelt umfassend die Vergabe von Bau- und Planungsleistungen. Sichern Sie sich noch heute Ihr Ticket! Information & Anmeldung.
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Bei der Bundeswehr ist, zu Lande, zu Wasser, und in der Luft, der Wurm drin: Kein U-Boot taucht mehr (Handelsblatt v. 9.12.17), ganze 4 von 128 Eurofightern fliegen noch (Morgenpost v. 5.5.2018), und der Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestags, Hans-Peter Bartel, fürchtet, ”dass der Marine die einsatzfähigen Schiffe ausgehen” (Bundeswehr-Journal v. 12.2.2018) – wohlgemerkt, in Friedenszeiten! Die Schuld dafür sucht man nun nicht etwa bei der politischen Führung – seit 2005 ist das Bundesministerium der Verteidigung (BMVG) in Unionshand – sondern hat sie, wie einfach, im Vergaberecht gefunden. Wie der SPIEGEL hier berichtet, schlagen Wirtschaftsberater des BMVG diesem angesichts der maroden Situation vor, ein Privatunternehmen für die Beschaffung großer Rüstungsprojekte zu gründen. Die neue BWServices solle dem Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw) in Koblenz zur Seite gestellt werden. Die neue Firma solle als GmbH frei vom Vergaberecht agieren können, möglich mache es ein „Gesetz zur vorübergehenden Erleichterung der Rüstungsbeschaffung“. Frei nach Pipi Langstrumpf “mach‘ mir die Welt, Widdewidde, wie sie mir gefällt”.
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Bereits seit September 2017 wenden Bundesauftraggeber bei der Beschaffung im Unterschwellenbereich die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) an. Nicht betroffen waren bisher Zuwendungsempfänger, die gemäß Nr. 3.1 der ANBest-P weiterhin die VOL/A – 1. Abschnitt bei der Vergabe von Aufträgen an Dritte zu beachten hatten.
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Zum 01.09.2017 wurden die Verwaltungsvorschriften zu § 55 der Bundeshaushaltsordnung (VV BHO) geändert, um die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) in Kraft zu setzen. Entfallen ist die Regelung, dass für die Beschaffung von IT-Leistungen die EVB-IT anzuwenden sind. Dies wird nun korrigiert.