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Bereits seit September 2017 wenden Bundesauftraggeber bei der Beschaffung im Unterschwellenbereich die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) an. Nicht betroffen waren bisher Zuwendungsempfänger, die gemäß Nr. 3.1 der ANBest-P weiterhin die VOL/A – 1. Abschnitt bei der Vergabe von Aufträgen an Dritte zu beachten hatten.
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Zum 01.09.2017 wurden die Verwaltungsvorschriften zu § 55 der Bundeshaushaltsordnung (VV BHO) geändert, um die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) in Kraft zu setzen. Entfallen ist die Regelung, dass für die Beschaffung von IT-Leistungen die EVB-IT anzuwenden sind. Dies wird nun korrigiert.
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Auf dem 3. IT-Vergabetag wurde am 26.04.2018 die neue UfAB 2018 von Herrn Felix Zimmermann, Abteilungsleiter Zentralstelle IT-Beschaffung (ZIB) beim Beschaffungsamt des BMI, in Berlin vorgestellt. Das Beschaffungsamt freue sich auf Rückmeldungen aus der Praxis und verstehe die neue UfAB als Handreichung, so Zimmermann. Pünktlich um 10 Uhr stand die neue UfAB 2018 zum Schluss seines Vortrages zum Download bereit.
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Wie bereits berichtet (siehe Vergabeblog.de vom 26/02/2018, Nr. 35764), wurden die neuen Einkaufsbedingungen der öffentlichen Hand zur Beschaffung von IT-Dienstleistungen (EVB-IT Dienstleistung) Anfang Februar 2018 durch das Bundesministerium des Innern (BMI) veröffentlicht. Dieser Beitrag soll einen ersten Überblick über die wesentlichen Neuerungen der EVB-IT Dienstleistung geben, welche bei dem Vortrag des Autors auf dem kommenden 3. Vergabetag am 26. April 2018 dann vertieft werden.
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Dr. Ralph Hintemann ist Gesellschafter und Senior Researcher des Borderstep Instituts für Innovation und Nachhaltigkeit. Seit mehr als 25 Jahren forscht er im Bereich neue Technologien und ihre Umweltwirkungen, insbesondere mit dem Fokus auf Informations- und Kommunikationstechnologien. Im Mittelpunkt seiner Forschungstätigkeit stehen die technischen und marktlichen Entwicklungen bei Rechenzentren. Gemeinsam mit Forschungspartnern aus Unternehmen erforscht er neue und effiziente Lösungen für Rechenzentren und untersucht Innovationsstrategien, neue Geschäftsmodelle und marktliche Rahmenbedingungen. Dr. Hintemann wird als Referent auf dem 3. IT-Vergabetag auftreten und auch an der Podiumsdiskussion zum Thema Nachhaltige Beschaffung – Mehr als nur „Green IT“ teilnehmen. Wir haben ihm im Vorfeld einige Fragen rund um das Leitthema des diesjährigen IT-Vergabetages gestellt.
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Bauboom in Deutschland. Die Bedeutung öffentlicher Bau-, Planungs- und Projektsteuerungsvergaben ist unbestreitbar groß. Aufgrund der enormen privaten und öffentlichen Bautätigkeit sind die Kapazitäten bei planenden, steuernden und bauausführenden Unternehmen enorm strapaziert. Die große Herausforderung für Öffentliche Auftraggeber bleibt nach wie vor die Planung und Durchführung nicht nur rechtskonformer, sondern vor allem auch funktionierender, praxisgerechter und ergebnisorientierter Vergabeverfahren. Dass dies in der Praxis durchaus nicht immer der Fall ist, kann man schließlich nicht selten in den Zeitungen (und natürlich im Vergabeblog) nachlesen.
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Marina Köhn wird auf dem 3. IT-Vergabetag als Vertreterin des Umweltbundesamtes an der Podiumsdiskussion zum Thema: Nachhaltige Beschaffung – Mehr als nur „Green IT“ teilnehmen. Marina Köhn ist Informatikerin und seit 1992 im Umweltbundesamt tätig. Ihre Arbeitsschwerpunkte bilden die Themen der umwelt- und ressourcenschonenden Informations- und Kommunikationstechnik (IKT). Aus dieser Arbeit heraus sind Forschungsprojekte entstanden, welche die Potenziale der Ressourceninanspruchnahmen in der IKT ermitteln und Handlungsalternativen zu ihrer Aktivierung entwerfen. Im Rahmen dieser Tätigkeit ist auch der Blaue Engel für den energieeffizienten Rechenzentrumsbetrieb entstanden. Wir haben ihr im Vorfeld einige Fragen rund um das Leitthema des diesjährigen IT-Vergabetages (“IT-Beschaffung und Nachhaltigkeit”) gestellt.
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Nicht selten betrauen öffentliche Auftraggeber externe Dienstleister mit der Abwicklung von Vergabeverfahren. Das beinhaltet oft auch die Angebotsöffnung. Die Vergabekammer Südbayern zeigte sich gegenüber dieser etablierten Praxis nun überraschend kritisch.
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Die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe Berlin hat in einem gesonderten Informationsschreiben über den aktuellen Stand zur Einführung der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) sowie der eVergabe informiert. Der aktuelle Stand der Umsetzungsarbeiten lässt sich wie folgt zusammenfassen
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Wirkt ein Bieter bei der Aufklärung seines Angebotes durch den Auftraggeber nur sehr unzureichend mit bzw. beantwortet die ihm vom Auftraggeber gestellten Fragen nicht fristgerecht, ist der Ausschluss seines Angebotes zwingend.