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Nachfolgend geben wir den Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat über die Wirksamkeit der Richtlinien 89/665/EWG und 92/13/EWG in der durch die Richtlinie 2007/66/EG geänderten Fassung hinsichtlich Nachprüfungsverfahren im Bereich der öffentlichen Auftragsvergabe im Wortlaut wieder.
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Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat gestern Abend seine Endfassung der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) veröffentlicht.
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Der Vergabesenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf ist das für den Sitz der Vergabekammern des Bundes zuständige Beschwerdegericht. Marco Junk vom Deutschen Vergabenetzwerk (DVNW) sprach mit Heinz-Peter Dicks, Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht, Vorsitzender des Vergabesenats und des 2. Kartellsenats des OLG Düsseldorf, unter anderem über die jüngste Vergaberechtsreform 2016 und die geplante Novellierung des Unterschwellenvergaberechts (UVgO), über Schulnoten und Hans Brox im Vergaberecht sowie über den Fachanwalt für Vergaberecht und mangelhafte Leistungsbeschreibungen.
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Die neue Unterschwellenvergabeordnung – UVgO – soll als Nachfolgeregelung zur VOL/A, 1. Abschnitt für die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte noch im Laufe des Januar 2017 in der finalen Fassung veröffentlicht werden.
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Vergaberechtsfreie Inhouse-Aufträge sind spätestens seit dem Teckal-Urteil des EuGH (Urt. v. 18.11.1999 – C-107/98) von großer praktischer Bedeutung. Zahlreiche öffentliche Auftraggeber nutzen das Inhouse-Geschäft um vergaberechtliche Anforderungen beim Einkauf von Bau-, Liefer- und Dienstleistungen legal zu vermeiden.
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Ein paar Tage früher als geplant, liebe Leserinnen und Leser, beenden wir für dieses Jahr unsere aktuelle Berichterstattung. Das Foto haben wir Samstag aufgenommen. Wir wünschen Ihnen frohe und friedvolle Weihnachten und sind im neuen Jahr wieder für Sie da. Ihr Team vom Vergabeblog/ Deutschen Vergabenetzwerk (DVNW).
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Alles neu, Alles besser? Diese Frage stellen wir im Rahmen der Podiumsdiskussion auf dem 1. Bau-Vergabetag des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW) am 16.2.2017 in Berlin. Es diskutieren Reinhard Janssen, Referatsleiter, Recht des Bauwesens, Öffentliches Auftragswesen, im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit und Vorsitzender des Hauptausschusses Allgemeines im DVA, Detlef Vadersen, Referent für öffentliches Auftragswesen im Sächsisches Staatsministerium der Finanzen, Ina Witten vom Bauindustrieverband Niedersachsen-Bremen e.V und Prof. Dr. Ralf Leinemann, Rechtsanwalt und Partner bei Leinemann Partner Rechtsanwälte. Das ausführliche Programm der Tagung und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie unter www.bau-vergabetag.de.
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Die Anwendung von § 134 GWB führt nach wie vor zu Praxisproblemen. Die Wartefrist nach § 134 GWB kann laut OLG Düsseldorf nur durch Information an alle nicht berücksichtigte Bieter verlängert werden. Eine derartige Information nur an einen Bieter ist wirkungslos. Erfolgt die Information kurz vor Feiertagen, welche die Warte- und Prüfungsfrist erheblich auf nur noch 4-5 Werktage verkürzt, läuft die Wartefrist nicht an.
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Am 31.08.2016 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) den Diskussionsentwurf einer Unterschwellenvergabeordnung veröffentlicht, die den 1. Abschnitt der VOL/A ablösen soll. Lesen Sie im zweiten Teil dieses Beitrags, welche Neuerungen sie für Bekanntmachungen und den Versand der Vergabeunterlagen, Eignungs- und Zuschlagskriterien und die e-Vergabe bringt.
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Kann die Schulnotenrechtsprechung trotz des TNS-Dimarso-Urteils des EuGH unter dem novellierten Vergaberecht fortgesetzt werden? – zugleich eine Antwort auf Ortner, Vergabeblog.de vom 25/09/2016, Nr. 27344.