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Ein Plädoyer für eine sinnvolle Auslegung des § 132 GWB in Bezug auf Rahmenvereinbarungen nach der VgV.
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Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie des Bundestages hat in seiner Sitzung am Mittwoch, 6.7.2016, die EEG-Novelle 2016 verabschiedet.
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Die EU-Kommission hat eine Bekanntmachung veröffentlicht, unter welchen Voraussetzungen öffentliche Ausgaben der EU-Beihilfenkontrolle unterliegen. Anhand dieser sollen Behörden und Unternehmen erkennen können, wann öffentliche Fördermaßnahmen keiner beihilferechtlichen Genehmigung nach den EU-Vorschriften bedürfen. Die Bekanntmachung ist der letzte Teil der 2012 von der Kommission eingeleiteten Initiative zur Modernisierung des Beihilferechts. Sie enthält u.a. eine systematische Zusammenfassung der Rechtsprechung der EU-Gerichte und der Beschlusspraxis der Kommission.
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In der jüngeren Vergangenheit waren zahlreiche kommunale Auftraggeber mit Anfragen von Ausschreibungsdiensten konfrontiert, die eine Überlassung von zu veröffentlichenden oder bereits veröffentlichten Bekanntmachungstexten forderten. Die anfragenden Ausschreibungsdienste stützten sich dabei regelmäßig
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Zur Wahrung eines fairen und transparenten Vergabewettbewerbs ist es grundsätzlich unzulässig, nach Angebotsabgabe die Identität des Bieters zu ändern: Zum Inhalt eines Angebotes zählt nicht nur die Beschaffenheit der Leistung, sondern auch die
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Der versehentlich falsch eingetragene Einheitspreis ist vergaberechtlicher Alltag. Diese instruktive Entscheidung zeigt, wie man es als Bieter besser nicht anstellen sollte, wenn man trotzdem den Auftrag haben will.
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Das Deutsche Vergabenetzwerk (DVNW) hat in Kooperation mit dem Kompetenzzentrum Innovative Beschaffung (KOINNO) im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie einen neuen Fachausschuss im DVNW eingerichtet. Dieser hat zum Ziel, die Rahmenbedingungen und den Stand der öffentlichen Beschaffung in Bezug auf Strategie, Innovationskraft und Nachhaltigkeit zu beleuchten.
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Am 6. und 7. Oktober ist es so weit: Das Deutsche Vergabenetzwerk (DVNW) lädt Sie zum 3. Deutschen Vergabetag 2016 ins Presse- und Informationsamt der Bundesregierung nach Berlin ein. Abermals erwartet Sie ein spannendes Programm mit brandaktuellen Themen, praxisnahen Workshops und hochkarätigen Referenten aus Rechtsprechung, Vergabepraktikern aus Bund, Ländern und Kommunen und der Rechtsberatung. Neben einer ersten Zwischenbilanz zum neuen Vergaberecht spannen wir den Bogen über die neueste Rechtsprechung und aktuelle Herausforderungen der Beschaffungspraxis bis hin zum innovativen öffentlichen Einkauf – und geben einen Ausblick darauf, was uns im Vergaberecht in Zukunft erwartet. Unsere festliche Abendveranstaltung am Potsdamer Platz bietet Gelegenheit, sich mit Referenten und Fachkollegen auszutauschen und zu vernetzen. Wir empfehlen Ihnen eine zeitnahe Buchung, da in den letzten zwei Jahren der Kongress mit über 400 Personen bereits im Vorfeld ausverkauft war. Hier geht es zu Programm und Anmeldung
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Die IT-Sicherheit in Deutschland ist in Gefahr! Daher ist die durch den „No Spy“-Erlass in der durch die Handreichungen vom 19.08.2014 und 17.03.2016 klargestellten Vorgehensweise zwingend im Rahmen von Vergabeverfahren zu berücksichtigen:
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Die Kritik blieb nicht ungehört: Um die bürokratischen Anforderungen an Unternehmen und öffentliche Auftraggeber deutlich zu reduzieren, hat die nordrhein-westfälische Landesregierung eine Vereinfachung des Tariftreue- und Vergabegesetzes (TVgG) beschlossen. So soll künftig nur der Gewinner der Ausschreibung die nach dem Tariftreue- und Vergabegesetz erforderlichen Nachweise und Erklärungen vorlegen (Bestbieterprinzip). Alle übrigen Bieter sind davon befreit.